Widerrufsrecht Blockchain: NFT, Token, Coins | IT-Medienrecht

Erfahren Sie, wie das Widerrufsrecht bei Blockchain-Inhalten wie NFT & Krypto-Tokens angewendet wird und welche Folgen Missachtung für Anbieter hat. Jetzt…

Das Wichtigste in Kürze

  • Viele Anbieter von Blockchain-Inhalten missachten deutsche Verbraucherschutzrechte zum Widerrufsrecht, was zu langfristigen Widerrufsmöglichkeiten für Käufer führen kann.
  • Anbieter müssen Verbraucher vorvertraglich über das Widerrufsrecht informieren und ein Muster-Widerrufsformular bereitstellen.
  • Nach Vertragsschluss ist eine Bestätigung des Vertragsinhalts auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. PDF per E-Mail) erforderlich, ein Link ist nicht ausreichend.
  • Nichteinhaltung der Pflichten führt dazu, dass die Widerrufsfrist nicht beginnt und Käufer den Vertrag auch nach den üblichen 14 Tagen widerrufen können, bis zu einer absoluten Frist von 12 Monaten und 14 Tagen.
  • Rechtliche Beratung ist dringend empfohlen, um Abmahnungen und finanzielle Risiken zu vermeiden, insbesondere bei der Nutzung nicht-professioneller Systeme.

Den Anbietern ist jedoch selten klar, dass dies zu langfristigen Widerrufsmöglichkeiten der Käufer führen kann, unabhängig davon übrigens und das eventuell sogar unabhängig davon, ob die Coins bereits für Dienstleistungen genutzt wurden.

Eine der wichtigsten und wahrscheinlich auch gleichzeitig am häufigsten ignorierten Regelungen, betrifft das Widerrufsrecht.

Vorvertragliche Hinweise

Ein Unternehmen ist gemäß Art. 246a $ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB nämlich verpflichtet, Verbraucher über die Bedingungen und Fristen des gesetzlichen Widerrufsrechts zu informieren sowie das Muster-Widerrufsformular bereitzustellen. Diese Informationen sind dem Verbraucher gemäß Art. 246a $ 4 EGBGB bereits vor Abgabe seiner Vertragserklärung in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung zu stellen; bei einem Fernabsatzvertrag ist die Bereitstellung derart angepasster Information zwar formlos und angepasst möglich, die Informationen müssen aber größeren Suchaufwand auffindbar sein – etwa durch Darstellung der Widerrufsbelehrung nebst Formular im HTML-Text direkt auf Webseite des Anbieters oder unmittelbar per Verlinkung.

Nachvertragliche Pflichten

Was ebenfalls viele Anbieter vergessen, sind die nachvertraglichen Pflichten. Denn bei Fernabsatzverträgen ist der Anbieter nach § 312f Abs. 2 BGB verpflichtet, dem Verbraucher eine Bestätigung des Vertrags, in der der Vertragsinhalt wiedergegeben ist, innerhalb einer angemessenen Frist nach Vertragsschluss, spätestens jedoch wenn mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen wird, auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen. Hier ist zwingend zu bedenken, dass ein weitere Hinweis auf einen Link NICHT ausreichend ist,  denn der Unternehmer muss dem Kunden die Widerrufsbelehrung in einer Form bereitstellen, die vom Unternehmer nachträglich nicht mehr verändert werden kann. Das ist beispielsweise in Form einer an eine E-Mail angehangene PDF-Datei denkbar. Natürlich könnte dieser dauerhafte Datenträger auch vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt werden. Die Umsetzung dieser Vorgehensweise ist aber selten allzu pragmatisch und bürgt zahlreiche Beweisprobleme.

Die Folgen

Die Folgen können verheerend für Anbieter sein, denn wenn die Bedingungen nicht eingehalten wurden, beginnt die die Widerrufsfrist gemäß § 356 Abs. 3 BGB nicht zu laufen. Käufer von Token oder Coins, die sich eventuell geprellt fühlen, die über Wertverluste enttäuscht sind oder die eine sonstige Leistung nicht ausreichend erhalten, können also auch weit nach den bekannte 14 Tagen noch den Vertrag widerrufen und ihr Geld zurückverlangen. Daraus kann schnell eine gefährliche Finanzierungslücke für Anbieter entstehen, wenn diese Informationen bekannt werden und eine größere Gruppe Käufer sich entsprechend abspricht. Allerdings gibt es auch hier eine Frist. Diese findet sich in § 356 Abs. 3 Satz 2 BGB. Das Widerrufsrecht erlöscht danach spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem in Absatz 2 oder § 355 Absatz 2 Satz 2 BGB genannten Zeitpunkt. Allzu lang sollte man sich also auch als Käufer nicht Zeit lassen. Da eine fehlerhafte (oder gar ganz fehlende Widerrufserklärung) auch zu Abmahnungen führen kann, sollten Anbieter schnellstmöglich eine Heilung der Situation in Erwägung ziehen, indem eine korrekte Widerrufsbelehrung auf einem dauerhaften Datenträger zugesandt wird.

Weitere Mängel

Es gibt noch weitere Mängel in Verkaufsprozessen, die oft gerade bei unerfahrenen Startups, ausländischen Unternehmern oder auch schlecht beratenen Anbietern auftreten und die im schlimmsten Fall zur massenweisen Rückabwicklung von Verkäufen führen können, ohne dass die Anbieter dies aktuell ahnen. In der Regel sind dies dann existenzielle Probleme. Auf die Mängel gehe ich aber in kommenden Artikel nächste Woche ein. Eine anwaltliche Beratung dürfte sich aber mindestens immer dann lohnen, wenn man nicht absolut professionelle System wie WooCommerce, Shopify etc. nutzt. Ich habe in diesen Fragen jahrelange Erfahrung und kann effektiv dazu beraten.

 

Häufig gestellte Fragen

Was ist das Hauptproblem für Anbieter von Blockchain-Inhalten bezüglich des Widerrufsrechts?
Viele Anbieter von Blockchain-Inhalten wie Coins, Utility Token, Security Token oder NFT halten die zwingenden deutschen Verbraucherschutzrechte zum Widerrufsrecht nicht ein. Dies kann dazu führen, dass Käufer auch lange nach dem Kauf noch Verträge widerrufen können.
Welche vorvertraglichen Informationspflichten haben Anbieter?
Anbieter sind verpflichtet, Verbraucher gemäß Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB über die Bedingungen und Fristen des gesetzlichen Widerrufsrechts zu informieren und ein Muster-Widerrufsformular bereitzustellen. Diese Informationen müssen vor Abgabe der Vertragserklärung klar und verständlich zur Verfügung stehen.
Welche nachvertraglichen Pflichten müssen Anbieter bei Fernabsatzverträgen beachten?
Nach § 312f Abs. 2 BGB muss der Anbieter dem Verbraucher eine Bestätigung des Vertragsinhalts auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stellen. Ein bloßer Link ist hierfür nicht ausreichend; eine PDF-Datei per E-Mail ist beispielsweise eine geeignete Form.
Welche Folgen hat die Nichteinhaltung der Widerrufsbelehrungspflichten für Anbieter?
Wenn die Bedingungen nicht eingehalten werden, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Käufer können den Vertrag dann auch weit nach den üblichen 14 Tagen widerrufen, was zu erheblichen finanziellen Problemen für die Anbieter führen kann.
Gibt es eine absolute Frist für das Widerrufsrecht, auch bei fehlerhafter Belehrung?
Ja, das Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem gesetzlich vorgesehenen Zeitpunkt, auch wenn die Belehrung fehlerhaft war oder fehlte.