Abmahnungen wegen unverschlüsselten Kontaktformular

Erst vor wenigen Wochen habe ich hier einen Artikel zum Thema veröffentlicht. Jetzt gibt es anscheinend wieder eine Abmahnwelle gegenüber Webseiten, die…

Das Wichtigste in Kürze

  • Neue Abmahnwelle der IGD Interessengemeinschaft Datenschutz e.V. wegen unverschlüsselter Kontaktformulare.
  • SSL-Verschlüsselung für Kontaktformulare ist technisch und rechtlich notwendig.
  • Abmahnungen nicht vorschnell bezahlen oder den Abmahner ohne rechtliche Prüfung kontaktieren.
  • Die Legitimation der IGD als Abmahner ist fraglich.
  • Webseitenbetreiber, insbesondere Onlineshops, sollten auf korrekte SSL-Implementierung achten.

Erst vor wenigen Wochen habe ich hier einen Artikel zum Thema veröffentlicht. Jetzt gibt es anscheinend wieder eine Abmahnwelle gegenüber Webseiten, die ein Kontaktformular anbieten und die Seite, der zumindest das Kontaktformular, nicht ausreichend verschlüsseln.

Ausgesprochen werden die Abmahnungen von der IGD Interessengemeinschaft Datenschutz e.V. unter der Anschrift „Straße der Jugend 18, 14974 Ludwigsfeld“. Der Verein wurde erst im Februar gegründet!

Wie schon in meinem verlinkten Artikel dargestellt, ist das Thema als solches, nämlich dass ein Kontaktformular SSL verschlüsselt werden muss, um eine Übertragung von Daten nach dem aktuellen Stand der Technik zu gewährleisten. Hier wird man wohl keinen Blumentopf gewinnen.

Aufgrund der Natur der Sache, sollten Abmahnungen im konkreten Fall, wie bei allen Abmahnungen, nicht vorschnell bezahlt werden. Schon gar nicht sollte der Abmahner kontaktiert werden, ohne dass ein versierter Kollege die Abmahnung beurteilt hat. Im Falle des ominösen IGD stellt sich nämlich die Frage, ob dieser überhaupt nach  § 8 III Nr. 2 UWG aktiv legitimiert ist. Ob dem Verein, 14 Tage nach der Eintragung, nämlich eine erhebliche Anzahl von Unternehmen angehören, und ob dieser weitere Voraussetzungen erfüllt, darf hier sehr bezweifelt werden.

In anderen Fällen, werden die Verteidigungschancen aber geringer sein, weswegen gerade bei Onlineshops und ähnlichen Seiten, auf eine ordnungsgemäße Umsetzung zu achten ist.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es bei den aktuellen Abmahnungen wegen unverschlüsselter Kontaktformulare?
Es gibt eine neue Welle von Abmahnungen, die sich an Webseiten richten, deren Kontaktformulare nicht ausreichend SSL-verschlüsselt sind, um eine sichere Datenübertragung zu gewährleisten.
Wer verschickt die Abmahnungen?
Die aktuellen Abmahnungen werden von der IGD Interessengemeinschaft Datenschutz e.V. versendet, einem Verein, der erst kürzlich gegründet wurde.
Sollte man eine solche Abmahnung sofort bezahlen oder den Abmahner kontaktieren?
Nein, es wird dringend davon abgeraten, Abmahnungen vorschnell zu bezahlen oder den Abmahner ohne vorherige rechtliche Prüfung durch einen versierten Anwalt zu kontaktieren.
Ist die IGD Interessengemeinschaft Datenschutz e.V. legitimiert, Abmahnungen auszusprechen?
Es bestehen erhebliche Zweifel an der Aktivlegitimation der IGD nach § 8 III Nr. 2 UWG, insbesondere da der Verein erst kurz vor den Abmahnungen gegründet wurde und fraglich ist, ob er die notwendigen Voraussetzungen erfüllt.