Gamertag geklaut? Rechte & Vorgehen | IT-Medienrecht

Erfahren Sie, was tun, wenn Ihr Gamertag geklaut wurde. Infos zu Rechten, Markenrecht, Störerhaftung & rechtlichem Vorgehen für Gamer & Streamer.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es wird zwischen Privatpersonen und gewerblichen Nutzern (Streamer/Influencer) bei der Rechtslage bezüglich geklauter Gamertags unterschieden.
  • Für Privatpersonen ist ein Freihalteanspruch am Gamertag schwierig durchzusetzen, es sei denn, es gab eine Vorabregistrierung oder der Gamertag ist der echte Name.
  • Streamer und Influencer haben bessere Schutzmöglichkeiten für ihren Gamertag, insbesondere durch Markenschutz, gewerbliche Bekanntheit oder als Künstlername.
  • Rechtliche Schritte gegen den Blockierer reichen von Abmahnung über einstweilige Verfügung bis zur Klage, bei Geldforderungen kann auch eine strafrechtliche Komponente vorliegen.
  • Ansprüche gegen Spielebetreiber sind unter bestimmten Voraussetzungen, wie der Störerhaftung nach vorheriger Kenntnisnahme und Aufforderung, denkbar.

Das Problem mit geklauten Gamertags

In den letzten Monaten sind vermehrt Mandanten, darunter auch bekannte Streamer, an mich herangetreten. Ihre Gamertags wurden in einem Spiel missbräuchlich verwendet, auf bestimmten Welten oder Servern blockiert. Einige erhielten sogar Aufforderungen zu Geldzahlungen, um den Namen wieder freizugeben.

Bei der Beantwortung der Rechtslage muss zwischen gewerblich handelnden Personen und solchen, die ein Computerspiel nur zum Freizeitvergnügen spielen, unterschieden werden.

Gamertags von Privatpersonen

Für Privatpersonen ist es in der Regel schwierig, einen Freihalteanspruch bezüglich eines Gamertags gegenüber einem Spielehersteller zu begründen. Eine Ausnahme besteht, wenn der Hersteller eine explizite Vorabregistrierung, eventuell sogar gegen Gebühr, angeboten hat. In diesem Fall kann ein vertraglicher Anspruch gegenüber dem Hersteller geltend gemacht werden.

Eine weitere, sehr spezielle Ausnahme kann vorliegen, wenn der Gamertag kein Fantasiename ist, sondern den echten Namen der Person darstellt. Dieser wäre durch § 12 BGB und das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Person, die den Gamertag verwendet, nicht ebenfalls diesen Namen besitzt. Dieser Fall ist wahrscheinlich sehr selten und wurde im gewissen Rahmen auch durch das „Shell.de“-Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2001 ausformuliert.

Ist der Gamertag des Streamers/Influencers geschützt?

Anders verhält es sich, wenn der Name in einer gewissen Weise geschützt ist, und zwar auch der Gamertag als solcher. Dies kann bei Streamern und Influencern in den folgenden Fällen zutreffen:

Welche Ansprüche existieren?

Ansprüche gegen denjenigen, der den Namen blockiert, sind grundsätzlich denkbar. Die juristischen Mittel reichen von der Abmahnung über die einstweilige Verfügung bis hin zu einer regulären Klage. Strittig ist allerdings, ob eine Übergabe des Accounts oder lediglich die Löschung gefordert werden kann.

Ansprüche aus Markenrecht gegen den Blockierer sind spätestens dann gegeben, wenn Geldsummen zur Freigabe des Namens gefordert werden. In bestimmten Konstellationen und je nach Art und Weise der Forderung existiert in dieser Situation auch eine strafrechtliche Komponente dieses Rechtsproblems. Ich rate meinen Mandanten in solchen Fällen zur Erstattung einer Strafanzeige.

Allerdings sind die persönlichen Daten des Blockierers oft nicht bekannt, bedingt durch die Anonymität des Internets und der Welt der Computerspiele. In solchen Fällen stellt sich die Frage, ob auch ein Anspruch gegen den Betreiber des Spiels gegeben ist, selbst wenn kein vertraglicher Anspruch (wie oben erwähnt) in Betracht kommt. Nach den Grundsätzen der sogenannten Störerhaftung ist dies denkbar. Dies setzt jedoch in den meisten Fällen eine vorhergehende Information und Aufforderung zur unverzüglichen Unterbindung der Rechtsverletzung voraus. Insbesondere bei der Moderation von Inhalten können KI-gestützte Systeme rechtliche Grenzen aufweisen.

Erst danach wäre ein direkter Anspruch gegen den Anbieter auf Unterlassung und eventuell auch Schadensersatz denkbar. Auskünfte wären sodann aus § 19 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 4 Markengesetz denkbar, sowie aus allgemeinrechtlichen Normen.

Es existieren zwar Urteile und Rechtsmeinungen, vor allem im Zusammenhang mit Dateihostern aus dem Warez-Bereich und potenziell rechtswidrigem Streaming, die einen Anspruch gegen den Anbieter auch ohne Takedown-Notice annehmen. In diesem Fall muss das Marken- oder Namensrecht aber sehr stark und eine Rechtsverletzung offensichtlich sein.

Fazit

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied im Rechtsschutz von Gamertags für Privatpersonen und Streamer?
Für Privatpersonen ist es schwierig, einen Freihalteanspruch zu begründen, es sei denn, es gab eine explizite Vorabregistrierung oder der Gamertag ist der echte Name. Streamer und Influencer haben hingegen bessere Schutzmöglichkeiten, insbesondere wenn der Name als Marke eingetragen ist, sie gewerbliche Bekanntheit besitzen oder der Name als Künstlername geschützt ist.
Wann kann eine Privatperson einen Gamertag rechtlich schützen?
Eine Privatperson kann einen Gamertag schützen, wenn der Spielehersteller eine explizite Vorabregistrierung angeboten hat. Eine weitere, seltene Ausnahme besteht, wenn der Gamertag der echte Name der Person ist und dieser durch § 12 BGB sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt ist, vorausgesetzt, die andere Person besitzt nicht ebenfalls diesen Namen.
Welche Schutzmöglichkeiten haben Streamer und Influencer für ihren Gamertag?
Streamer und Influencer können ihren Gamertag schützen, wenn er als eingetragene Marke existiert, sie eine gewerbliche Bekanntheit erreicht haben (wodurch markenrechtliche Ansprüche oder Ansprüche aus §§ 12, 823, 1004 BGB entstehen können) oder der Name als Künstlername geschützt ist.
Welche rechtlichen Schritte kann man gegen jemanden einleiten, der einen Gamertag blockiert?
Gegen den Blockierer sind rechtliche Schritte wie Abmahnung, einstweilige Verfügung und eine reguläre Klage denkbar. Werden Geldsummen zur Freigabe gefordert, können auch Ansprüche aus Markenrecht und in bestimmten Konstellationen eine strafrechtliche Komponente hinzukommen, die eine Strafanzeige rechtfertigt.
Kann man auch den Betreiber eines Spiels für einen blockierten Gamertag verantwortlich machen?
Ja, nach den Grundsätzen der Störerhaftung ist dies denkbar, auch wenn kein direkter vertraglicher Anspruch besteht. Dies setzt jedoch in den meisten Fällen voraus, dass der Betreiber zuvor über die Rechtsverletzung informiert und zur unverzüglichen Unterbindung aufgefordert wurde.
Was sollte man tun, wenn Geld für die Freigabe eines Gamertags gefordert wird?
Wenn Geld für die Freigabe eines Gamertags gefordert wird, sind spätestens dann Ansprüche aus Markenrecht gegen den Blockierer gegeben. In solchen Fällen kann auch eine strafrechtliche Komponente vorliegen, und es wird geraten, eine Strafanzeige zu erstatten.