Das Wichtigste in Kürze
- Spiele-Accounts werden rechtlich oft als „Vertrag sui generis“ mit Anlehnung an das Mietrecht betrachtet.
- Die Wirksamkeit von AGB bei Accountsperrungen und der Umgang mit virtuellen Käufen sind oft gerichtlich ungeklärt.
- Anbieter sollten ihre AGB anpassen und Monetarisierungsstrategien rechtlich prüfen lassen, um Schadensersatzansprüche zu vermeiden.
- Spieler mit signifikanten Investments sollten Vertragspartner und Ausgaben dokumentieren, um ihre Rechte wahren zu können.
- Bei unberechtigter Kündigung dauerhaft erworbener Gegenstände kann ein Schadensersatzanspruch gegen den Anbieter bestehen.
Das Spielen von Onlinespielen oder von Mobilespielen kommt immer mehr in Mode und bereits die überwiegende Mehrheit der Deutschen spielt regelmäßig. Und seien es nur Casual Spiele wie Candy Crush. Die Rechtslage in vielen Bereichen ist jedoch weitgehend ungeklärt oder zumindest nicht höchstrichterlich entschieden. Das gilt insbesondere auch bei der Frage, was passiert, wenn ein Account von einem Anbieter gesperrt wird. Das beginnt bei der Frage, was eigentlich ein Spieleaccount ist. Die Mehrheit der Rechtsmeinungen vertreten inzwischen zwar die Auffassung, dass es sich um einen Vertrag sui generis handelt, der sich weitgehend an der Rechtslage und Normen des Mietrechtes zu orientieren hat. Details sind dann aber vor allem entscheidend bei der Frage, ob AGB wirksam eingebunden sind, ob und wann eine Kündigung möglich ist und was die Folgen einer Kündigung sind. So ist es bisher weitestgehend gerichtlich ungeklärt, was nach einer Kündigung des Anbieters, also das Schließen eines Accounts, mit getätigten Käufen für virtuelle Gegenstände passiert.
- Nutzung verbotener Drittsoftware (z.B. Bots)
- Beleidigungsstraftaten in den sozialen Medien des Anbieters
- Überblick über Ausgaben und erworbene Gegenstände behalten
- Informationen zum Vertragspartner (Anbieter des Spiels) speichern
Bei Nachfragen an uns, schicken sie am besten eine Email direkt an haertel@rahaertel.com und geben sie uns so viele Informationen wie möglich. Eine Rückmeldung wird es immer unverbindlich geben.