Das Wichtigste in Kürze
- Großbritannien plant, nach dem Brexit eigene Wege im Datenschutz zu gehen und sich von der EU-GDPR zu lösen.
- Diese Entwicklung könnte den Datenaustausch zwischen der EU und dem UK für IT-Unternehmen, insbesondere Spieleentwickler, erheblich erschweren.
- Datentransfers in Drittstaaten sind nur bei einem vergleichbaren Datenschutzniveau (Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission) erlaubt.
- Unternehmen sollten proaktiv technische und vertragliche Vorkehrungen treffen, um rechtliche Risiken zu minimieren und den Datenaustausch zu sichern.
Brexit und Datenschutz: Neue Herausforderungen für IT-Unternehmen
Aus Großbritannien erreicht uns aktuell eine wichtige Meldung im Zusammenhang mit dem Brexit. Obwohl viele Details über die zukünftigen Entwicklungen noch unklar sind, könnte eine potenzielle Änderung ab nächstem Jahr für zahlreiche IT-Unternehmen von großer Relevanz sein.
Britische Pläne zum Datenschutz nach dem Brexit
Der damalige britische Premierminister Boris Johnson hatte angekündigt, dass das Vereinigte Königreich in Bezug auf die GDPR, also den europäischen Datenschutz, künftig eigene Wege gehen wolle. Er betonte jedoch, weiterhin hohe Datenschutzstandards aufrechterhalten zu wollen.
Damit wich Johnson vom Ansatz seiner Vorgängerin Theresa May ab. Diese beabsichtigte, die GDPR nach dem Brexit gleichwertig in nationales britisches Recht zu überführen. Diese Entwicklung wurde bereits in einem älteren Beitrag thematisiert.
Potenzielle Auswirkungen auf den Datenaustausch
Diese Entwicklung könnte für zahlreiche IT-Unternehmen, insbesondere für Spieleentwickler, problematisch werden. Nach einem möglichen Stichtag dürften sie unter Umständen keine Daten mehr aus der EU nach Großbritannien transferieren.
Dies betrifft Unternehmen, die dort ihren Sitz oder eine Niederlassung haben. Ebenso betroffen wären Spielentwickler, die mit einem britischen Publisher zusammenarbeiten.
Die GDPR gestattet einen freien Datenaustausch mit sogenannten Drittstaaten nur dann, wenn dort ein vergleichbares Datenschutzniveau gewährleistet ist. Die EU-Kommission muss dies in einem Angemessenheitsverfahren prüfen und offiziell bestätigen.
Aktuell lässt sich seriös kaum beurteilen, ob ein solches Angemessenheitsniveau für Großbritannien bestätigt wird. Daher sollten Anbieter, die potenziell von dieser Problematik betroffen sind, so früh wie möglich Vorkehrungen technischer und vertraglicher Natur treffen.
Fazit
Die unsichere Entwicklung der Datenschutzgesetzgebung nach dem Brexit stellt für IT-Unternehmen, insbesondere im Bereich der Spieleentwicklung, eine erhebliche Herausforderung dar. Eine proaktive Anpassung von Datenflüssen und Verträgen ist unerlässlich, um rechtliche Risiken zu minimieren und den Datenaustausch mit Großbritannien weiterhin zu ermöglichen. Sobald zu diesem wichtigen Thema weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie hier umgehend informieren. Selbstverständlich stehe ich Mandanten für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung.