Transparenzregister Betrug: Vorsicht vor E-Mails | IT-Medienrecht

Schützen Sie sich vor gefälschten Transparenzregister-E-Mails! Erfahren Sie, wie Sie Betrug erkennen, Strafen vermeiden und sich richtig registrieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Betrügerische E-Mails fordern zur angeblich kostenpflichtigen Registrierung beim Transparenzregister auf.
  • Die offizielle Registrierung beim Transparenzregister ist stets kostenfrei.
  • Die einzig offizielle Webseite ist www.transparenzregister.de.
  • Reagieren Sie nicht auf unseriöse E-Mails und leisten Sie keine Zahlungen.

Warnung vor betrügerischen E-Mails zum Transparenzregister

Derzeit versenden Betrüger*innen unter dem Namen „Organisation Transparenzregister e.V.“ irreführende E-Mails. Diese Nachrichten weisen Empfänger*innen auf eine angebliche Mitteilungspflicht an das Transparenzregister hin.

Dabei werden Bußgelder angedroht, sollte eine Registrierung unterbleiben. Es handelt sich hierbei um eine betrügerische Masche, die das Vertrauen in offizielle Stellen missbraucht.

Die betrügerische Masche mit dem Transparenzregister

In den versendeten E-Mails wird der Eindruck erweckt, eine kostenpflichtige Registrierung auf der Internetseite www.TransparenzregisterDeutschland.de sei notwendig. Diese Webseite ist jedoch nicht die offizielle Plattform des Transparenzregisters.

Empfänger*innen werden durch diese Täuschung zur Zahlung von Gebühren verleitet, die in Wirklichkeit nicht anfallen würden.

Offizielle Warnung und korrekte Informationen zum Transparenzregister

Die offizielle Webseite des Transparenzregisters im Sinne des Geldwäschegesetzes ist www.transparenzregister.de. Betreiber ist die Bundesanzeiger Verlag GmbH als Beliehene.

Die Aufsicht über das Transparenzregister im Sinne des Geldwäschegesetzes obliegt dem Bundesverwaltungsamt. Dieses Register ist unter anderem für Treuhandverträge bei Unternehmen und weitere Umstände im Bereich der Geldwäsche relevant und verpflichtend. Wichtig ist: Die Eintragungen in das Transparenzregister sind kostenfrei!

Rechtliche Konsequenzen und Prävention

Betrügerische E-Mails, die Bußgelder bei unterbleibender Registrierung androhen, sollen lediglich Verunsicherung schaffen und zu unrechtmäßigen Zahlungen bewegen. Rechtliche Pflichten und mögliche Sanktionen im Zusammenhang mit dem Geldwäschegesetz sind ausschließlich über offizielle Kanäle zu prüfen.

Fazit

Seien Sie wachsam bei E-Mails, die zur kostenpflichtigen Registrierung beim Transparenzregister auffordern. Informieren Sie sich stets auf der offiziellen Webseite www.transparenzregister.de und leisten Sie keine Zahlungen an unseriöse Absender.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es bei den betrügerischen E-Mails zum Transparenzregister?
Betrüger*innen versenden E-Mails unter dem Namen „Organisation Transparenzregister e.V.“, die Empfänger*innen zur angeblich kostenpflichtigen Registrierung auf einer gefälschten Webseite auffordern und mit Bußgeldern drohen.
Ist die Registrierung beim offiziellen Transparenzregister kostenpflichtig?
Nein, die Eintragungen in das offizielle Transparenzregister sind kostenfrei. Betrügerische E-Mails versuchen, Empfänger*innen zur Zahlung von nicht existierenden Gebühren zu verleiten.
Wie lautet die offizielle Webseite des Transparenzregisters?
Die offizielle Webseite des Transparenzregisters im Sinne des Geldwäschegesetzes ist www.transparenzregister.de. Alle anderen Webseiten, die zur Registrierung auffordern, sind unseriös.
Was soll ich tun, wenn ich eine solche betrügerische E-Mail erhalte?
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) rät dringend davon ab, auf solche E-Mails zu reagieren, sich auf der genannten betrügerischen Internetseite zu registrieren oder gar Zahlungen zu leisten.