Das Wichtigste in Kürze
- Die A1-Bescheinigung ist für Geschäftsreisen ins EU-/EFTA-Ausland verpflichtend.
- Sie gilt für Angestellte und Selbstständige, unabhängig von Reisedauer oder -zweck.
- Arbeitgeber beantragen sie elektronisch, Selbstständige in Papierform bei ihrer Krankenversicherung.
- Ziel ist die Verhinderung von Sozialversicherungsbetrug und die Klärung der Zuständigkeit des Sozialsystems.
- Nichtbeachtung kann zu empfindlichen Bußgeldern führen.
Heute möchte ich kurz ab eine Sache erinnern, von der wahrscheinlich 99,9 % der Selbstständigen und Arbeitgeber noch nicht gehört haben. Bei Geschäftsreisen ins EU- / EFTA-Ausland muss nämlich seit einigen Jahren eine sogenannte „A1-Bescheinigung“ mitgeführt werden. Noch nie davon gehört? Kein Problem. Ich denke, man ist in guter Gesellschaft.
- EU-Länder
- Schweiz
- Island
- Liechtenstein
- Norwegen
- Großbritannien (für 90 Tage)
Das Ganze dient dem Verhindern von Sozialversicherungsbetrug und soll ausländischen Sozialbehörden daher bescheinigen, welches Sozialsystem für den Reisenden/Arbeitenden zuständig ist.
Als Arbeitgeber ist für die Beantragung meist derjenige notwendig, der auch sonst die Lohnbescheinigungen macht, denn für die Beantragung ist ein zertifiziertes Lohnprogramm notwendig. Der zuständige Träger wird dann, ebenfalls elektronisch, die Bescheinigung zusenden und als Arbeitnehmer muss diese dann mitgeführt werden.
Selbstständige können/müssen das Formular elektronisch hier ausfüllen und an die eigene Krankenversicherung schicken, bei der man versichert ist. Weitere Hinweise für andere Träger finden sich auch auf dem Formular.
Die Regelungen zu der A1 Bescheinigung wurde gerade verschärft und die Diskussionen bzgl. zunehmenden Sozialversicherungsbetrug nehmen in vielen Ländern zu. Ich kann schwer sagen, wie groß das Risiko einer Kontrolle ist. Die Wahrscheinlichkeit dazu ist bei einem selbstständigen Handwerker auf dem Bau im Ausland wahrscheinlich größer, als bei einem Webdesigner, der vom Starbucks in Rom arbeitet. Auf der anderen Seite, ist die Bescheinigung zu beantragen auch kein allzu großer Aufwand.