Arbeiten im EU-Ausland? A1 Bescheinung nicht vergessen!

Heute möchte ich kurz ab eine Sache erinnern, von der wahrscheinlich 99,9 % der Selbstständigen und Arbeitgeber noch nicht gehört haben. Bei…

Das Wichtigste in Kürze

  • Die A1-Bescheinigung ist für Geschäftsreisen ins EU-/EFTA-Ausland verpflichtend.
  • Sie gilt für Angestellte und Selbstständige, unabhängig von Reisedauer oder -zweck.
  • Arbeitgeber beantragen sie elektronisch, Selbstständige in Papierform bei ihrer Krankenversicherung.
  • Ziel ist die Verhinderung von Sozialversicherungsbetrug und die Klärung der Zuständigkeit des Sozialsystems.
  • Nichtbeachtung kann zu empfindlichen Bußgeldern führen.

Heute möchte ich kurz ab eine Sache erinnern, von der wahrscheinlich 99,9 % der Selbstständigen und Arbeitgeber noch nicht gehört haben. Bei Geschäftsreisen ins EU- / EFTA-Ausland muss nämlich seit einigen Jahren eine sogenannte „A1-Bescheinigung“ mitgeführt werden. Noch nie davon gehört? Kein Problem. Ich denke, man ist in guter Gesellschaft.

Das Ganze dient dem Verhindern von Sozialversicherungsbetrug und soll ausländischen Sozialbehörden daher beschei­nigen, welches Sozial­system für den Reisenden/Arbeitenden zuständig ist.

Als Arbeitgeber ist für die Beantragung meist derjenige notwendig, der auch sonst die Lohnbescheinigungen macht, denn für die Beantragung ist ein zerti­fi­ziertes Lohnpro­gramm notwendig. Der zuständige Träger wird dann, ebenfalls elektronisch, die Bescheinigung zusenden und als Arbeitnehmer muss diese dann mitgeführt werden.

Selbstständige können/müssen das Formular elektronisch hier ausfüllen und an die eigene Krankenversicherung schicken, bei der man versichert ist. Weitere Hinweise für andere Träger finden sich auch auf dem Formular.

Die Regelungen zu der A1 Bescheinigung wurde gerade verschärft und die Diskussionen bzgl. zunehmenden Sozialversicherungsbetrug nehmen in vielen Ländern zu. Ich kann schwer sagen, wie groß das Risiko einer Kontrolle ist. Die Wahrscheinlichkeit dazu ist bei einem selbstständigen Handwerker auf dem Bau im Ausland wahrscheinlich größer, als bei einem Webdesigner, der vom Starbucks in Rom arbeitet. Auf der anderen Seite, ist die Bescheinigung zu beantragen auch kein allzu großer Aufwand.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine A1-Bescheinigung?
Die A1-Bescheinigung ist ein Dokument, das bei Geschäftsreisen ins EU-/EFTA-Ausland mitgeführt werden muss. Sie dient dazu, ausländischen Sozialbehörden zu bescheinigen, welches Sozialsystem für den Reisenden zuständig ist und soll Sozialversicherungsbetrug verhindern.
Wer benötigt eine A1-Bescheinigung?
Eine A1-Bescheinigung benötigen sowohl Angestellte als auch Selbstständige, die beruflich ins EU-/EFTA-Ausland reisen. Dies gilt unabhängig von der Dauer oder dem Zweck der Reise, sei es ein kurzer Kundenbesuch, eine Konferenz oder ein längerfristiges Projekt.
Für welche Länder ist die A1-Bescheinigung erforderlich?
Die Pflicht zur A1-Bescheinigung gilt für alle EU-Länder sowie für die EFTA-Staaten Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen. Für Großbritannien ist sie zudem für einen Zeitraum von 90 Tagen erforderlich.
Welche Folgen hat es, wenn man keine A1-Bescheinigung mitführt?
Bei Kontrollen durch ausländische Behörden kann das Nichtmitführen einer A1-Bescheinigung zu empfindlichen Bußgeldern führen. Die Verpflichtung ist seit 2019 relevanter geworden und die Diskussionen bzgl. zunehmenden Sozialversicherungsbetrug nehmen in vielen Ländern zu.
Wie beantragen Arbeitgeber die A1-Bescheinigung?
Arbeitgeber müssen die A1-Bescheinigung seit dem 1. Januar 2019 obligatorisch elektronisch beantragen. Dies erfolgt meist über denjenigen, der auch die Lohnbescheinigungen erstellt, da ein zertifiziertes Lohnprogramm für die Beantragung notwendig ist.