Das Wichtigste in Kürze
- Das Bundeskabinett hat die Einführung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für digitale Zeitungen, Periodika und E-Books beschlossen.
- Die Neuerung gleicht die Mehrwertsteuersätze für digitale und gedruckte Medien an, die zuvor bei 19 % bzw. 7 % lagen.
- Ziel ist die Stärkung der kulturellen Vielfalt und technischen Entwicklung sowie die Förderung von Chancengleichheit und Innovation in der digitalen Medienlandschaft.
Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für digitale Medien wird Realität
Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Jahressteuergesetzes beschlossen. Dieses Gesetz enthält zahlreiche Änderungen in verschiedenen Steuergesetzen. Eine wichtige Neuerung ist die Einführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf digitale Zeitungen, Periodika und E-Books.
Angleichung des Mehrwertsteuersatzes für digitale und gedruckte Medien
Bislang galt in Deutschland für gedruckte Presseerzeugnisse der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Digitale Ausgaben hingegen waren mit dem vollen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent belegt. Diese Ungleichbehandlung war lange Zeit europarechtlich vorgegeben.
Deutschland hatte sich jedoch schon seit Längerem für eine Änderung dieser Rechtslage eingesetzt. Ende des vergangenen Jahres ebnete der Rat der Europäischen Union schließlich den Weg für eine Angleichung. Dies ist ein wichtiger Schritt für die Medienbranche.
Insbesondere kommt es nun nicht mehr ausschließlich auf die Form, sondern auf den Inhalt an. Ziel dieser Maßnahme ist es, die kulturelle Vielfalt sowie die technische Entwicklung in diesem Bereich zu stärken.
Fazit
Die Einführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für digitale Medien schafft Chancengleichheit und fördert Innovation. Diese Neuerung trägt maßgeblich zur Stärkung der digitalen Medienlandschaft in Deutschland bei.