Kryptowährung Steuerpflicht BFH-Urteil | IT-Medienrecht

Erfahren Sie, ob Ihr Kryptowährung Verkauf steuerpflichtig ist! Das BFH-Urteil klärt die Steuer auf Krypto-Gewinne und Verluste. Jetzt informieren!

Das Wichtigste in Kürze

  • Der BFH hat die Steuerpflicht für Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen bestätigt.
  • Kryptowährungen werden als „anderes Wirtschaftsgut“ und Zahlungsmittel eingestuft.
  • Es gilt eine Spekulationsfrist von einem Jahr und eine Freigrenze von 600 Euro für Gewinne.
  • Verluste aus dem Kryptohandel sind steuerlich berücksichtigungsfähig.

Wie ich vor kurzem berichtet habe, musste der Bundesfinanzhof über einen für die Kryptobranche sehr relevanten Umstand entscheiden, nämlich ob die Veräußerung von Kryptowährungen (mit Gewinn) eine Steuerpflicht auslöst.

Auch ein strukturelles Vollzugsdefizit bei der Steuerverwaltung wollte der das oberste Finanzgericht nicht gelten lassen, dass es keine Anhaltspunkte geben würde, dass Finanzämter Gewinne und Verluste aus Kryptowährungen nicht erfassen oder ermitteln würde.

Wer in virtuellen Währungen investiert und innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr verkauft, ist daher steuerpflichtig, soweit die Freigrenze von 600 Euro überschritten ist. Das gilt übrigens auch dann, wenn die Freigrenze für andere Wirtschaftsgüter schon ausgeschöpft wurde. Natürlich können aber auch Verluste anfallen und wären ebenso zu berücksichtigen wie Verluste in anderen Bereichen.

Häufig gestellte Fragen

Sind Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen in Deutschland steuerpflichtig?
Ja, der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Veräußerung von Kryptowährungen mit Gewinn eine Steuerpflicht auslöst. Kryptowährungen werden als „anderes Wirtschaftsgut“ im Sinne des Einkommensteuergesetzes betrachtet.
Was versteht der BFH unter Kryptowährungen im steuerlichen Sinne?
Der BFH sieht virtuelle Währungen als „anderes Wirtschaftsgut“ und wirtschaftlich als Zahlungsmittel an. Für die Eigenschaft als Wirtschaftsgut sind technische Details nicht entscheidend.
Welche Spekulationsfrist gilt für den Verkauf von Kryptowährungen?
Wer in virtuelle Währungen investiert und diese innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr verkauft, ist steuerpflichtig.
Gibt es eine Freigrenze für Gewinne aus Kryptowährungen?
Ja, Gewinne sind steuerpflichtig, soweit die Freigrenze von 600 Euro überschritten ist. Diese gilt auch, wenn die Freigrenze für andere Wirtschaftsgüter bereits ausgeschöpft wurde.
Können Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen steuerlich berücksichtigt werden?
Ja, Verluste, die beim Handel mit Kryptowährungen anfallen, können ebenfalls steuerlich berücksichtigt werden, ähnlich wie Verluste in anderen Bereichen.