Das Wichtigste in Kürze
- Bestehende deutsche Gesetze sind flexibel genug, um die rechtlichen Herausforderungen von Blockchain und KI zu bewältigen.
- Es ist keine großflächige neue Gesetzgebung erforderlich, sondern eine präzise Interpretation und Anwendung des geltenden Rechts.
- Die juristische Arbeit konzentriert sich auf die Übertragung etablierter Rechtsprinzipien auf neue technologische Sachverhalte.
- KI-generierte Inhalte begründen nach aktueller Rechtslage keine eigenen Verwertungsrechte, da eine menschliche schöpferische Leistung vorausgesetzt wird.
- Für die Haftung von KI-Anbietern bieten bestehende Haftungskonzepte des deutschen Rechts einen anwendbaren Rahmen.
Einleitung: Diskurse an der Schnittstelle von Technologie und Recht
Letzte Woche entstand an der Universität Hannover eine spannende Diskussion mit einer Doktorandin. Thema war das Blockchain-Recht. Dabei stellte sich die Frage: Sind die rechtlichen Herausforderungen, die mit Blockchain und Künstlicher Intelligenz (KI) einhergehen, tatsächlich so neuartig, dass sie nicht mit bestehenden Gesetzen bewältigt werden können?
Diese Fragestellung fand kürzlich erneut Beachtung. Während meiner „Ask me anything“-Session auf dem People and Cultures Festival stieß ich auf ähnliche Problemstellungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz.
Blockchain: Traditionelles Recht trifft auf moderne Technik
Die Faszination für Technologien wie Blockchain ist enorm. Zugleich wächst die Verunsicherung, ob unser aktuelles Rechtssystem diesen Innovationen gewachsen ist. Oft entsteht der Eindruck, wir befänden uns auf vollkommen unbekanntem Terrain. Doch trifft dies wirklich zu?
Grundlagen und Herausforderungen der Blockchain
- Vertragssicherheit
- Transparenz
- Nachvollziehbarkeit von Transaktionen
Die Herausforderungen, die sich durch die Blockchain-Technologie ergeben, beispielsweise im Bereich der MiCA-Verordnung (Markets in Crypto-Assets Regulation), sind spezifisch. Sie sind jedoch nicht unüberwindbar. Sie erfordern eine sorgfältige juristische Arbeit, aber keine grundlegend neuen Gesetze.
Anwendung bestehender Gesetze im Blockchain-Kontext
Erweitert man den Blickwinkel, zeigt sich, dass viele der aufkommenden Fragen mit den allgemeinen Grundsätzen des BGB-AT (Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches) beantwortet werden können. Auch das Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht bieten bereits ein umfassendes Regelwerk. Dieses kann auf die neuen Gegebenheiten angewendet werden, sofern es sauber interpretiert und ausgelegt wird.
Zukünftige Urteile werden sich voraussichtlich vor allem um die konkrete Anwendung und Auslegung dieser bestehenden Gesetze drehen. Grundlegend neue Rechtsfragen müssen dafür nicht geschaffen werden.
In der Praxis bedeutet dies, dass Juristen sich mit Fragen auseinandersetzen müssen, die zwar im Kontext neuer Technologien stehen, aber mit traditionellen juristischen Methoden gelöst werden können. Es geht darum, die Rollen von Boten, Stellvertretern oder die Abgabe von Willenserklärungen im Rahmen von Smart Contracts zu definieren und zu klären. Auch die Frage, wann und unter welchen Umständen eine Erfüllung vorliegt, ist zentral.
Diese und ähnliche Fragen erfordern eine tiefgehende Beschäftigung mit juristischen Grundlagen. Solche Grundlagen kommen im Alltagsgeschäft vieler Rechtsanwälte möglicherweise nicht regelmäßig zur Anwendung. Dennoch bilden sie das Fundament für eine sachgerechte Rechtsanwendung.
Künstliche Intelligenz: Bestehendes Recht in neuem Licht
Im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) entstehen immer wieder Fragen, die auf den ersten Blick neu und komplex erscheinen. Eine dieser Fragen betrifft das Verwertungsrecht: Können durch KI geschaffene Werke Verwertungsrechte begründen? Und inwieweit können KI-Anbieter für die Verletzung von Rechten Dritter verantwortlich gemacht werden?
Verwertungsrecht und KI-generierte Inhalte
Es ist eine weit verbreitete Annahme, dass die rasante Entwicklung der KI-Technologie Gesetzesnovellen erfordert, um solche Fragen zu klären. Doch bei genauerer Betrachtung zeigt sich: Das deutsche Rechtssystem – insbesondere die „alten“ Gesetze – weist eine bemerkenswerte Flexibilität und Anpassungsfähigkeit an neue technologische Entwicklungen auf.
Nehmen wir das Verwertungsrecht: Es ist im Urheberrechtsgesetz verankert und schützt die wirtschaftlichen Interessen der Urheber von Werken. Die Frage, ob KI-generierte Inhalte solche Rechte begründen können, hängt davon ab, ob sie als „Werke“ im Sinne des Urheberrechtsgesetzes angesehen werden können.
Hier kommt es auf die schöpferische Leistung an, die nach aktueller Rechtslage eine menschliche Tätigkeit voraussetzt. KI als Werkzeug kann demnach – nach heutigem Stand – keine eigenen Verwertungsrechte begründen. Allerdings könnte der menschliche Schöpfer, der die KI einsetzt, durchaus Verwertungsrechte an den Ergebnissen geltend machen, sofern seine eigene schöpferische Leistung erkennbar ist.
Haftung von KI-Anbietern
Bei der Frage der Haftung von KI-Anbietern für Rechtsverletzungen wird es komplizierter, aber auch hier bieten bestehende Gesetze einen Rahmen. Das deutsche Recht kennt verschiedene Haftungskonzepte, die von der direkten über die mittelbare bis hin zur Störerhaftung reichen.
Diese Konzepte können auf Situationen angewendet werden, in denen KI-Systeme Rechte Dritter verletzen. Es geht also nicht darum, neue Haftungsregeln zu schaffen, sondern die bestehenden Regeln auf den jeweiligen Sachverhalt anzuwenden und gegebenenfalls weiterzuentwickeln.
Die Herausforderung liegt nicht in der Schaffung neuer Gesetze, sondern in der wissenschaftlich sauberen Arbeit mit dem Vorhandenen. Die deutschen Gesetze sind oft sehr gut darin, sich neuen technischen Entwicklungen anzupassen – vorausgesetzt, wir sind bereit, diese Anpassung vorzunehmen. Dies erfordert eine tiefgehende Auseinandersetzung mit der Materie und eine präzise juristische Argumentation.
Somit hinkt nicht die Gesetzgebung hinterher. Vielmehr ist es die Interpretation und Anwendung der Gesetze, die mit Bedacht und Sachverstand erfolgen muss. In diesem Sinne können und sollten die „alten“ Gesetze als solide Basis dienen, um auch in der Ära der KI Rechtssicherheit und Gerechtigkeit zu gewährleisten.
Juristische Präzisionsarbeit: Die Anwendung bestehender Gesetze
Natürlich gibt es bei der Anwendung bestehender Gesetze auf neue Technologien Interpretationsspielräume und Unsicherheiten. Doch genau hier liegt die Kunst der Jurisprudenz: die saubere Subsumtion und Auslegung von Gesetzen, um sie auf neue Sachverhalte anzuwenden.
Dies erfordert eine präzise juristische Arbeit. Wie die Erfahrung zeigt, stellt dies selbst für viele Juristen eine Herausforderung dar, ganz zu schweigen von juristischen Laien.
In diesem Kontext ist es entscheidend, dass Juristen nicht nur den Buchstaben des Gesetzes verstehen. Sie müssen auch dessen Geist und die dahinterstehenden Prinzipien erfassen. Dies ermöglicht es, Gesetze, die vor der digitalen Revolution verfasst wurden, effektiv auf moderne Technologien wie Blockchain und KI anzuwenden.
- rechtliche Aspekte
- technische Aspekte
- ethische Aspekte
Fazit: Bewährte Gesetze als Fundament für technologische Innovationen
Die Lösung liegt nicht darin, reflexartig nach neuen Gesetzen zu rufen. Vielmehr sollten die vorhandenen Gesetze intelligent und sorgfältig auf neue Technologien angewendet werden. Es ist eine Frage der juristischen Handwerkskunst, die sich in 25 Jahren Erfahrung als Unternehmer und Rechtsanwalt immer wieder bestätigt hat.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Rechtsfragen, die Blockchain und KI aufwerfen, sind durchaus mit den Mitteln des bestehenden Rechtsrahmens zu bewältigen. Es bedarf keiner großflächigen neuen Gesetzgebung, sondern einer fundierten juristischen Auseinandersetzung mit den Technologien und einer präzisen Anwendung der geltenden Vorschriften.