Das Wichtigste in Kürze
- Das Darknet und der TOR-Browser sind grundsätzlich nicht illegal.
- Das LG Karlsruhe verurteilte einen Darknet-Plattformbetreiber wegen Beihilfe zu Straftaten, was als juristisches Neuland gilt.
- Die Anonymität im Darknet kann ein wichtiges Mittel für Meinungsfreiheit und Datensicherheit sein.
- Illegale Angebote wie Drogen- oder Waffenmarktplätze sind strafbar, nicht jedoch das Darknet als technische Infrastruktur.
- Nutzer sollten sich nicht von der Nutzung des TOR-Netzwerkes abhalten lassen, aber illegale Angebote meiden.
- fahrlässige Tötung
- Körperverletzung
- Beihilfe zu Verstößen gegen das Waffen- und das Betäubungsmittelgesetz
Ein Bezug zum von im Wesentlichen bearbeiten IT-Recht hat der Fall nur durch den Betrieb der Plattform. Das Landgericht Karlsruhe entschiedet, dass der Administrator, durch die Einrichtung der Plattform, die notwendige Voraussetzung für den späteren Amoklauf geschaffen habe, und dass er auch damit rechnen musste, dass auf diesem Wege labile oder unzuverlässige Personen an Waffen gelangen könnten.
Ein solches Urteil stellt, wie auch der Vorsitzende Richter feststellte, „juristisches Neuland“ dar. Und es bleibt abzuwarten, wie die Revisionsinstanz, die es wohl geben wird, diese besonderen Fragen der Fahrlässigkeit, sehen wird.
Der Richter am LG Karlsruhe stellt aber auch gleichzeitig klar, dass das Darknet als solche keine illegale Einrichtung sei. Ganz im Gegenteil: Die anonyme Möglichkeit beispielsweise seine Meinung zu äußern und dabei unter Umständen durch Verschlüsselung auch seinen Ursprung zu verschleiern, kann in vielen Regionen dieser Erde ein wichtiges Mittel des Freiheitskampfes sein. Gerade auch Verschlüsselung und somit Datensicherheit ist bereits ein hohes gut und im Zweifel sogar eine Frage von Datenschutzanforderungen nach der DSGVO. Webseiten sollten, um sich nicht abmahnbar zu machen, aktuell z. B. nicht mehr ohne SSL-Verschlüsselung betrieben werden, wenn auf dieser Daten, z. B. durch ein Kontaktformular, übertragen werden.
- Marktplätze zum Kauf von Drogen
- Marktplätze zum Kauf von Waffen
Man sollte sich durch fehlgeleiteten Meldung also nicht von der Nutzung des TOR-Netzwerkes abhalten lassen, man sollte sich jedoch nicht verführen lassen, auf eventuell illegalen Marktplätzen, und sei es nur zum Test oder Spaß, einmal etwas zu bestellen, dessen Besitz strafbar sein könnte. Dies kann schnell ins Auge gehen.