Targeted Advertising: Ende für Meta? | IT-Medienrecht

Jetzt informieren: Targeted Advertising ohne explizite Zustimmung bei Meta am Ende? Das Urteil des EDPB erzwingt neue Regeln für personalisierte Werbung &…

Das Wichtigste in Kürze

  • Der EDPB hat Metas Versuch, personalisierte Werbung auf 'vertragliche Notwendigkeit' zu stützen, endgültig abgelehnt.
  • Meta muss für personalisierte Werbung zukünftig eine explizite 'Ja/Nein'-Zustimmung der Nutzer einholen.
  • Eine hohe Millionenstrafe wurde gegen Meta verhängt, und die Gewinne in der EU werden voraussichtlich drastisch sinken.
  • Die Nutzung von 'berechtigtem Interesse' als Rechtsgrundlage für Targeted Advertising ohne explizite Zustimmung birgt hohe Risiken und Kosten.
  • Es könnten sich Schadensersatzansprüche für Nutzer ergeben, die über Jahre hinweg von Metas rechtswidriger Datenverarbeitung betroffen waren.

Gerade erst heute früh habe ich über die LG München Entscheidung zu Focus.de berichtet, da scheint durch eine eine weitere Entscheidung der datenschutzrechtliche Todesstoß dafür gekommen sein, um von Nutzern einer Plattform/Webseite die Genehmigung für „Targeted Advertising“ nur über Regelungen in AGB und nicht durch eine ausdrückliche Zustimmung einzuholen.

Wie die irische Datenschutzbehörde bestätigt, hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) die Umgehung der DSGVO/GDPR durch die irische Datenschutzbehörde und Meta auf der Grundlage von Beschwerden der Organisation „noyb“ gegen Facebook und Instagram abgelehnt. Meta, als Betreiberin von Facebook, Instagram und Whatsapp,  ist es nun untersagt, die DSGVO durch eine Klausel in den Geschäftsbedingungen zu umgehen. Meta muss die Zustimmung für personalisierte Werbung einholen und den Nutzern eine „Ja/Nein“-Option anbieten.

Die DSGVO kennt sechs Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung von Daten. Eine davon ist die Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO. Die Abgrenzung der Möglichkeiten und wann welche Möglichkeit zulässig ist bzw. wie diese genau gestaltet werden müssen, ist nicht ganz eindeutig und immer wieder Grund für Kontroversen. Da Nutzer natürlich ungern klar und eindeutig zustimmen, auf einer Webseite zum Zwecke der Werbung wieder erkannt zu werden (und schon gar nicht über verschiede Dienste hinweg),  versuchte Meta das Erfordernis der Einwilligung für Tracking und Online-Werbung zu umgehen, indem es argumentierte, dass Anzeigen ein Teil des „Dienstes“ seien, den es den Nutzern vertraglich schuldet.

Diese sogenannte „vertragliche Notwendigkeit“ nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b wird in der Regel jedoch eng verstanden. Ein Beispiel wäre die Weitergabe von Adressdaten an einen Postdienstleister durch einen Onlineshop, um eine erfolgte Bestellung durchführen zu können. Meta vertrat die Auffassung, dass es dem Vertrag mit dem Nutzer einfach beliebige Elemente hinzufügen könne (wie personalisierte Werbung), um eine Ja/Nein-Einwilligungsoption für die Nutzer zu vermeiden.

Trotz vieler Versuche der irischen Datenschutzbehörde diese Praxis für Meta zu ermöglichen, lehnt der Europäische Datenschutzausschuss diese Praxis nun auch in der finalen Entscheidung ab.

Die Entscheidung führt dazu, dass Meta allen Nutzern innerhalb von drei Monaten eine Version aller Apps zur Verfügung stellen muss, die keine personenbezogenen Daten für Werbung verwendet. Die Entscheidung würde Meta weiterhin erlauben, nicht-personenbezogene Daten (wie den Inhalt einer Geschichte) zu verwenden, um Anzeigen zu personalisieren oder Nutzer über eine Ja/Nein-Option um Zustimmung zu Anzeigen zu bitten. Die Nutzer müssen in der Lage sein, ihre Zustimmung jederzeit zu widerrufen, und Meta darf den Dienst nicht einschränken, wenn die Nutzer dies wünschen. Dies würde zwar die Gewinne von Meta in der EU drastisch einschränken, aber die Werbung nicht vollständig verbieten. Stattdessen wird Meta durch die Entscheidung auf die gleiche Stufe gestellt wie andere Websites oder Apps, die den Nutzern eine Ja/Nein-Option bieten müssen. Zusätzlich wurde eine 3stellige Millionenstrafe gegen Meta verhängt. Dem bereits rapide fallenden Aktienkurs dürfte dies nicht gut tun.

Spannend dürften neben einigen weiteren beim EuGH anhängigen Verfahren auch die Frage sein, ob Nutzern von Meta nun Schadensersatzansprüche gegen Meta zustehen, weil diese 4,5 Jahre rechtswidrig personenbezogene Daten genutzt haben. Eine weiteres Feld für Rechtsdienstleister?

 

Häufig gestellte Fragen

Warum lehnte der EDPB Metas Vorgehen bei personalisierter Werbung ab?
Meta versuchte, die Notwendigkeit der expliziten Einwilligung für personalisierte Werbung zu umgehen, indem es diese als Teil des vertraglich geschuldeten Dienstes darstellte. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) lehnte diese Auslegung der 'vertraglichen Notwendigkeit' gemäß DSGVO Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b ab.
Welche konkreten Maßnahmen muss Meta nun ergreifen?
Meta muss innerhalb von drei Monaten allen Nutzern eine Version seiner Apps zur Verfügung stellen, die keine personenbezogenen Daten für Werbung verwendet. Zudem muss Meta eine 'Ja/Nein'-Option für die Zustimmung zu Anzeigen anbieten und den Nutzern ermöglichen, ihre Zustimmung jederzeit zu widerrufen, ohne den Dienst einzuschränken.
Welche finanziellen Konsequenzen hat die Entscheidung für Meta?
Gegen Meta wurde eine dreistellige Millionenstrafe verhängt. Die Entscheidung wird voraussichtlich die Gewinne von Meta in der EU drastisch einschränken, da personalisierte Werbung ohne explizite Zustimmung nicht mehr möglich ist.
Können Nutzer Schadensersatzansprüche gegen Meta geltend machen?
Der Artikel wirft die Frage auf, ob Nutzern nun Schadensersatzansprüche gegen Meta zustehen könnten, da das Unternehmen über 4,5 Jahre hinweg rechtswidrig personenbezogene Daten genutzt haben soll. Dies ist ein weiteres Feld für Rechtsdienstleister.
Was bedeutet die Entscheidung für andere Vermarkter und Dienstebetreiber?
Vermarktern und Dienstebetreibern wird dringend davon abgeraten, Daten von Nutzern ohne ausdrückliche Genehmigung zu verarbeiten oder weiterzugeben, es sei denn, es dient klar und eindeutig der Erfüllung eines Vertrags, einer rechtlichen Verpflichtung, der Sicherung lebenswichtiger Interessen oder der Wahrnehmung eines öffentlichen Interesses. Das 'berechtigte Interesse' kann ein riskantes Unterfangen sein.