Das Wichtigste in Kürze
- Debcon verschickt weiterhin hartnäckige Forderungsschreiben für alte Filesharing-Abmahnungen.
- Die geforderten Summen sind willkürlich und die Ansprüche basieren oft auf dubiosen Quellen wie der Skandal-Kanzlei U+C.
- IT-Rechtsanwälte raten dazu, diese Schreiben zu ignorieren und nicht darauf zu reagieren.
- Mandanten müssen keine Angst vor Debcon-Forderungen haben.
- Ein proaktiver Umgang, wie die Umstellung auf Faxempfang per E-Mail, wird empfohlen, um Ressourcen zu schonen.
Debcon Filesharing-Abmahnungen: Warum viele Anwälte sie ignorieren
Für zahlreiche IT-Rechtsanwälte, die sich mit Filesharing-Abmahnungen befassen, ist Debcon ein rotes Tuch. Der Grund liegt darin, dass dieses Inkassounternehmen auch nach vielen Jahren der ursprünglichen Abmahnung weiterhin „Bettelbriefe“ verschickt. Ziel ist es, Mandanten dazu zu bewegen, angebliche Forderungen zu begleichen.
Debcons hartnäckige Inkasso-Praktiken
Ich persönlich leite diese Schreiben schon lange nicht mehr an meine Mandanten weiter, sondern schreddere sie umgehend. Es ist zudem schwer nachzuvollziehen, wie die willkürlichen Summen, die in jedem Schreiben variieren, überhaupt zustande kommen.
Wahrscheinlich wird mein Schredder bald wieder viel zu tun bekommen, denn Debcon ist offenbar erneut aktiv geworden und verschickt neue Forderungsschreiben:
Umgang mit zweifelhaften Debcon-Forderungen
Meine Mandanten müssen auch diesmal keine Angst haben. Anders als bei seriösen Filesharing-Abmahnungen, deren Schreiben man ernst nehmen und auf die man reagieren sollte, stammen die meisten Debcon-Ansprüche aus dubiosen Quellen. Viele basieren beispielsweise auf den Abmahnungen der Skandal-Kanzlei U+C oder anderen wertlosen Schreiben.
Fazit: Ignorieren und Ressourcen schonen
Ich werde wohl wieder auf Faxempfang per E-Mail umstellen. So müssen nicht so viele Bäume gefällt werden, nur um diese Schreiben anschließend zu ignorieren. Ein proaktiver Umgang mit solchen unseriösen Forderungen ist entscheidend.