Das Wichtigste in Kürze
- Vorbeugende Unterlassungserklärungen sind komplex und haben weitreichende Folgen für bis zu 30 Jahre.
- Niemals eine vorbeugende Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Beratung abgeben, um Fehler und sekundäre Ansprüche zu vermeiden.
- Die Berechtigungsanfrage dient der Klärung potenzieller Rechtsverletzungen durch Meinungsaustausch, ohne sofort abzumahnen.
- Auch eine Berechtigungsanfrage sollte von einem Rechtsanwalt formuliert werden, da sich die Kosten betriebswirtschaftlich rechnen können.
- Nach Erhalt einer Berechtigungsanfrage kann eine vorbeugende Unterlassungserklärung eine sinnvolle Option sein.
- mit Vorsicht zu genießen
- im Detail sauber zu formulieren
- deren Konsequenzen für die nächsten 30 Jahre zu beachten
Erst letzte Woche konnte ich einer Mandantin und deren Geschäftsführer mit einer vorbeugenden Unterlassungserklärung helfen. Der Gegner mahnte falsch ab, nämlich nur den Geschäftsführer (ohne Erwähnung einer angeblichen abgeleiteten Haftung) unter der Adresse des Unternehmens.
Rechtsanwaltsgebühren konnte ich auf diese Weise für die Mandantin und deren Geschäftsführer vollständig verhindern. Da ein solches Vorgehen aber auch nicht unproblematisch ist, vor allem auch im Hinblick auf sekundäre Ansprüche wie Auskunft und Schadensersatz, sollte eine solche Erklärung niemals ohne Beratung abgegeben werden.
- Kein Kostenersatz vom Gegner in aller Regel
- Potenziell schnelle Beendigung des verletzenden Verhaltens
- Möglicher Erhalt der begehrten Unterlassungserklärung vom Gegner
Auch die Berechtigungsanfrage sollte daher von einem Rechtsanwalt formuliert sein. Die Kosten dafür können sich schnell, rein betriebswirtschaftlich, rechnen. Erhält man eine Berechtigungsanfrage, ist genau zu prüfen, ob eine vorbeugende Unterlassungserklärung nicht sinnvoll sein kann.