Deutsche Gebrauchsanleitung für Produkt notwendig?

Gerade Händler, die Produkte aus dem asiatischen Raum beziehen, sollten beachten, dass das Fehlen einer deutschsprachigen Gebrauchsanleitung in einem…

Das Wichtigste in Kürze

  • Deutsche Gebrauchsanleitungen sind für Produkte, insbesondere aus dem asiatischen Raum, in der Regel verpflichtend und ihr Fehlen ist abmahnbar.
  • Die rechtliche Grundlage bilden das UWG sowie das Produkthaftungsgesetz und die Mangelgewährleistung.
  • Ausschließlich englische oder mangelhaft übersetzte Anleitungen sind nicht ausreichend.
  • Die Anforderungen an die Zugänglichkeit einer Anleitung können je nach Zielgruppe variieren.
  • Onlinehändler und Importeure tragen die Verantwortung für korrekte, vollständige und deutschsprachige Anleitungen, um hohe rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden.

Gerade Händler, die Produkte aus dem asiatischen Raum beziehen, sollten beachten, dass das Fehlen einer deutschsprachigen Gebrauchsanleitung in einem Produkt regelmäßig abmahnbar sein dürfte.

Aus dem UWG sind da insbesondere an § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG bzw. § 5a Abs. 2 UWG zu denken. Danach sind Verbrauchern alle relevanten Informationen, die die wesentlichen Merkmale der Ware wie z.B. Ausführung, Vorteile, Risiken, Zubehör, Zwecktauglichkeit, Verwendungsmöglichkeit etc. betreffen, zur Verfügung zu stellen. Zwar hat das Landgericht Potsdam vor einigen Jahren noch entschieden, dass das Mitliefern einer Bedienung ausschließlich auf CD-ROM ausreichend sei und wettbewerbsrechtlich nicht abgemahnt werden könnte, ob eine solche Entscheidung in Zeiten regelmäßig fehlenden CD-ROM/DVD-Laufwerken in Laptops und dergleichen nicht bald anders ausfallen könnte, bleibt abzuwarten.

Das Beilegen einer ausschließlich englischsprachigen Anleitung reicht jedenfalls nicht aus, wie schon 2010 das Landgericht Bochum und gerade erst das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden haben. Abgrenzungsschwierigkeiten bringen dann Anleitungen, die derart grottig übersetzt sind, dass es faktisch keine deutschsprachige Anleitung ist. Wichtig wird aktuell stets die Beachtung der Zielgruppe sein. Ein Seniorentelefon unterliegt mitunter anderen Anforderungen an den Zugänglichkeit einer Bedienungsanleitung wie eine Grafikkarte für den PC.

Häufig gestellte Fragen

Ist eine deutsche Gebrauchsanleitung für Produkte immer notwendig?
Ja, insbesondere für Händler, die Produkte aus dem asiatischen Raum beziehen, ist das Fehlen einer deutschsprachigen Gebrauchsanleitung in der Regel abmahnbar. Verbrauchern müssen alle relevanten Informationen in verständlicher Form zur Verfügung gestellt werden.
Welche rechtlichen Grundlagen erfordern eine deutsche Gebrauchsanleitung?
Die Notwendigkeit ergibt sich hauptsächlich aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), insbesondere § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG und § 5a Abs. 2 UWG. Darüber hinaus können Risiken aus dem Produkthaftungsgesetz und der Mangelgewährleistung entstehen.
Reicht eine englischsprachige Anleitung aus?
Nein, eine ausschließlich englischsprachige Anleitung ist nicht ausreichend, wie bereits Urteile des Landgerichts Bochum (2010) und des Oberlandesgerichts Frankfurt gezeigt haben. Auch schlecht übersetzte Anleitungen, die faktisch unverständlich sind, genügen nicht den Anforderungen.
Welche Risiken bestehen für Händler bei fehlenden oder mangelhaften Anleitungen?
Neben wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen drohen Risiken aus dem Produkthaftungsgesetz und der Mangelgewährleistung. Im schlimmsten Fall können dauerhafte Schäden bei Kunden durch unsachgemäße Verwendung entstehen, die möglicherweise nicht einmal durch eine Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt sind.