Das Wichtigste in Kürze
- Einwilligungen zur Fotoveröffentlichung von Minderjährigen sind nicht unbegrenzt gültig.
- Minderjährigen steht nach Erreichen der Volljährigkeit ein Recht auf erneute Entscheidung zu.
- Bestehende Einverständniserklärungen sollten regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, um rechtliche Risiken zu vermeiden.
- Der Schutz von Minderjährigen und deren Rechte unter der DSGVO sind bei Bildveröffentlichungen besonders hoch.
Landgericht Frankfurt: Einwilligung zur Foto-Veröffentlichung von Minderjährigen ist nicht ewig gültig
Das Landgericht Frankfurt hat ein bemerkenswertes Urteil gefällt, das die Veröffentlichung von Fotos betrifft. Es sprach der Klägerin einen Unterlassungsanspruch zu. Dieser Anspruch stützt sich auf §§ 823 BGB und 1004 BGB analog, in Verbindung mit §§ 22 ff. KUG sowie Art. 85 DSGVO. Das Besondere an diesem Fall liegt in der lange zurückliegenden ursprünglichen Einwilligung.
Die Herausforderung der ursprünglichen Einwilligung
Die Einzigartigkeit dieses Urteils ergibt sich aus einem besonderen Umstand. Der Vater der Klägerin hatte ursprünglich der Veröffentlichung zugestimmt, als seine Tochter noch minderjährig war. Diese Einwilligung wurde vor fast 20 Jahren erteilt. Diese Situation wirft wichtige Fragen zur Dauerhaftigkeit und Übertragbarkeit von Einverständniserklärungen auf.
Recht auf erneute Entscheidung nach Erreichen der Volljährigkeit
Das Landgericht Frankfurt entschied, dass der Klägerin eine erneute Entscheidungsmöglichkeit zustehen muss. Als Minderjährige konnte sie damals keine eigenständige Entscheidung treffen. Daher war eine erneute, ausdrückliche oder konkludente Einwilligung in die aktuelle Veröffentlichung nicht gegeben.
Bereits in einem ähnlichen Fall hatte das OLG Frankfurt am Main eine vergleichbare Position vertreten. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, bei der Veröffentlichung von Bildern stets eine aktuelle und informierte Einwilligung einzuholen. Das gilt insbesondere für Fotos von Minderjährigen, deren Schutzbedürftigkeit besonders hoch ist. Ihre Rechte unter der DSGVO werden streng geschützt.
Fazit
Das Urteil des Landgerichts Frankfurt verdeutlicht, dass Einwilligungen zur Bildveröffentlichung von Minderjährigen an die Volljährigkeit gekoppelt sein können. Unternehmen und Privatpersonen sollten daher ihre bestehenden Einverständniserklärungen regelmäßig überprüfen. Eine Aktualisierung bei Bedarf minimiert rechtliche Risiken.