Das Wichtigste in Kürze
- Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Verbraucherschutzes vorgelegt.
- Dieser Entwurf passt deutsches Recht an die EU-Richtlinie 2019/2161 an.
- Zentrale Ziele sind effektivere Sanktionen, bessere Rechtsbehelfe für Verbraucher und mehr Transparenz im Online-Handel.
- Der Bundestag berät den Gesetzentwurf am 26. März 2021 in erster Lesung.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht vorgelegt. Damit soll das deutsche Recht an die europäischen Entwicklungen angepasst werden.
Im Rahmen einer umfassenden Eignungsprüfung des Verbraucher- und des Marketingrechts in der Europäischen Union durch die Europäische Kommission wurde festgestellt, dass mehrere Rechtsakte der Europäischen Union, die Verbraucherinnen und Verbraucher schützen, der Modernisierung bedürfen und zudem die Möglichkeiten zur Durchsetzung des Verbraucherschutzrechts verbessert werden müssen. Zu diesem Zweck wurde die Richtlinie (EU) 2019/2161 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 zur Änderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinien 98/6/EG, 2005/29/EG und 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union erlassen.
Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union in ihrem Artikel 7 Absatz 1 Unterabsatz 1, bis zum 28. November 2021 die erforderlichen Maßnahmen zu erlassen und zu veröffentlichen, um den Vorgaben der Richtlinie (EU) 2019/2161 nachzukommen.
- effektivere Sanktionierung grenzüberschreitender Verstöße gegen verbraucherschützende Vorschriften
- Zugang von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu angemessenen und wirksamen Rechtsbehelfen
- Verbesserung der Transparenz im Online-Handel
Zudem ermöglicht die Richtlinie (EU) 2019/2161 den Mitgliedstaaten der Europäischen Union über eine Öffnungsklausel in der vollharmonisierenden Richtlinie 2005/29/EG Regelungen zur Bekämpfung missbräuchlicher Praktiken im Zusammenhang mit Verkaufsfahrten vorzusehen.
Der Bundestag berät am 26.03.2021 in erster Lesung über den Gesetzentwurf, der anschließend zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen werden soll.