Esport Toxic Behaviour Zivilrecht | IT-Medienrecht

Erfahren Sie, wie Toxic Behaviour im Esport zivilrechtlich zu bewerten ist. Schützen Sie Ihr Team vor Mobbing & Diskriminierung. Jetzt informieren!

Das Wichtigste in Kürze

  • Toxisches Verhalten im Esport hat weitreichende zivilrechtliche Folgen für Teams, Organisationen, Turnierveranstalter und Sponsoren.
  • Teams und Organisationen sind verpflichtet, toxisches Verhalten in Spielerverträgen festzuhalten und arbeitsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen.
  • Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht und müssen Arbeitnehmer vor Mobbing schützen, gegebenenfalls mit arbeitsrechtlichen Mitteln wie Abmahnung oder Kündigung.
  • Turnierveranstalter müssen ebenfalls Verhaltensregeln durchsetzen und können deren Einhaltung als Voraussetzung für Turniergewinne ausgestalten.
  • Sponsoren sollten ihre Verträge überprüfen, um bei unangemessenem Verhalten Konsequenzen ziehen zu können und Markenschäden abzuwenden.

Toxisches Verhalten im Esport: Zivilrechtliche Bewertung und Handlungspflichten

Sogenanntes toxisches Verhalten ist natürlich auch im Esport ein großes Problem. Doch wie ist dieses Phänomen zivilrechtlich zu bewerten? Dieser Artikel soll einen ersten Überblick zu diesem komplexen Thema geben. Zum Thema Matchfixing habe ich bereits einen Artikel veröffentlicht, der weiterführende Informationen bietet.

Toxisches Verhalten stellt ein komplexes und systemisches Problem in digitalen Räumen dar. Der Esport scheint jedoch besonders unter solchen Verhaltensweisen zu leiden. Gerade in wettbewerbsintensiven E-Sport-Games kann negatives Verhalten wie Belästigung dazu führen, dass Spieler keine hohen Leistungen mehr erbringen können.

Oft verlieren sie den Spaß am Spiel so stark, dass sie dem Spiel und somit auch einem Team den Rücken kehren. Laut „Ditch the Label“, einer Anti-Mobbing-Organisation und Partner von Electronic Arts (EA), wurden fast 60 Prozent der Spieler in einem Online-Spiel schikaniert. Dies geschah, weil sie weiblich, schwarz, homosexuell waren oder einfach zur falschen Zeit am falschen Ort.

Teams und Organisationen in der Verantwortung

Das Verhindern und Unterbinden von toxischem Verhalten ist vordergründig eine Verantwortung von Teams, Organisationen und auch von Turnierveranstaltern. Es ist daher die Aufgabe von Teams und Organisationen, in den Spielerverträgen festzuhalten, dass toxisches Verhalten geahndet werden kann.

Im schlimmsten Fall können solche Verstöße zu vertraglichen Konsequenzen führen. Toxisches Verhalten und dessen Unterbindung sind somit oft ein arbeitsvertragliches Thema. Welche Möglichkeiten haben Arbeitgeber in diesen Fällen?

Da das Arbeitsrecht in solchen Fällen schnell unkonkret wird und oft auf allgemeine Maßstäbe zurückgegriffen werden muss, ist es ratsam, Social Media Aktivitäten und sonstige Äußerungen der Spieler sowie sonstiger Beteiligter in der Organisation genau zu überwachen. Ab einer gewissen Größe der Organisation ist es zudem sinnvoll, dass eine bestimmte Person im Team eine Schiedsrichtertätigkeit ausübt.

Die Pflicht von Teams betrifft nicht nur die Kommunikation selbst, sondern auch Aspekte wie Nicknames. Diese sollten ebenfalls diskriminierungsfrei sein, um ein respektvolles Umfeld zu gewährleisten.

Die Rolle der sozialen Medien und Schutzmaßnahmen

Frauen, die Videospiele spielen, werden online oft verbal missbraucht oder belästigt. Darauf sollten Teams achten, insbesondere wenn Frauen Teil der Organisation sind – was leider noch viel zu selten der Fall ist. Gerade Frauen oder Personen, die schnell Opfer von Diskriminierung werden, sollten vor Übergriffen von Fans des Teams oder vor virtuellen Angriffen geschützt werden.

Teams sollten Vorkehrungen treffen, um Teammitglieder im Falle von Mobbing betreuen zu können. Ein wirklicher Zusammenhalt zeigt sich in solchen Situationen, weit mehr als durch bloße Verträge. Des Weiteren ist es wichtig, dass die Leitung einer Organisation bei Vorfällen umgehend reagiert.

Dies kann beispielsweise bedeuten, dass Personen, die beleidigend handeln, aus den eigenen Social Media Kanälen ausgeschlossen werden oder dass von virtuellen Hausrechten Gebrauch gemacht wird. In diesen Fällen sollte möglichst nicht erst eine Schuldfrage oder Verantwortlichkeit geklärt werden, da andernfalls eine Pflichtverletzung gegenüber den Arbeitnehmern vorliegen könnte.

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei toxischem Verhalten

Als Arbeitgeber ist die Organisation aufgrund ihrer Fürsorgepflicht und, sofern anwendbar, nach § 75 Abs. 2 BetrVG verpflichtet, betroffene Arbeitnehmer vor Mobbing zu schützen. Um weitere Mobbinghandlungen zu verhindern, kann und muss der Arbeitgeber die ihm zur Verfügung stehenden arbeitsrechtlichen Mittel einsetzen. Dies ist ein wichtiger Aspekt des Arbeitsrechts.

Hierzu gehören – je nach Schwere des Einzelfalls – folgende Maßnahmen:

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wiederum schützt vor Diskriminierungen wegen Rasse, ethnischer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter, Geschlecht, Behinderung oder sexueller Identität.

Verletzt der Arbeitgeber diese Pflichten, können sogar Schadensersatzansprüche in Betracht kommen. Im schlimmsten Fall ist auch Schmerzensgeld als Ausgleich für die Beeinträchtigung der Gesundheit und des Persönlichkeitsrechts möglich.

Eine lückenlose Dokumentation des Verhaltens ist hier oft entscheidend. Andernfalls könnten eventuelle Rechtsstreitigkeiten vor Gericht daran scheitern, dass der Sachverhalt zu unbestimmt dargelegt oder unzureichend bewiesen wurde.

Handlungspflichten von Turnierveranstaltern

Auch Turnierbetreibern können Pflichten obliegen, die sich meist als Nebenpflicht aus dem Teilnehmervertrag herleiten lassen. Es ist also die Pflicht eines Turnierbetreibers, beispielsweise verbale Entgleisungen von Spielern oder sogar physische Gesten oder Angriffe von Teilnehmern zu unterbinden und im schlimmsten Fall auch vertraglich zu sanktionieren.

Hierzu gibt es bereits Versuche, Regeln zu schaffen (siehe z.B. diesen Code of Conduct). Dessen Einhaltung könnte ein Turnierbetreiber beispielsweise als Voraussetzung für den Anspruch auf einen Turniergewinn ausgestalten. Da es aber nach deutschem Recht durchaus einen Anspruch auf Auszahlung eines ausgelobten Turniergewinnes gibt, ist es dringend anzuraten, derartige Verpflichtungen schriftlich festzuhalten, um rechtliche Streitigkeiten bei der Durchsetzung dieser Maßnahmen zu vermeiden.

Die Bedeutung des Teamgeistes und die Rolle der Sponsoren

Eines der größten Probleme im Esport aktuell ist die fehlende Kontinuität von Teams. Dies ist oft bedingt durch die fehlenden Möglichkeiten vieler Teams, hohe Gehälter zu zahlen. Gerade dann muss aber die „Stimmung“ im Team funktionieren und Werte wie Motivation anderer Spieler, fairer und respektvoller Umgang miteinander und gegenseitiger Respekt gewährleistet bleiben.

Verantwortung der Sponsoren

Auch Sponsoren von Teams und Streamern sollten ihre Sponsoringverträge dahingehend überprüfen, ob unangemessenes Verhalten vertragliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Als Sponsor wird man sich ansonsten ärgern, wenn nur eingeschränkte Möglichkeiten bestehen, Sponsoringverträge zu kündigen.

Im schlimmsten Fall bleibt man auf Kosten sitzen, um letztendlich Schaden für das eigene Produkt oder die eigene Marke abzuwenden.

Konsequenzen bei Verstößen

Die Folgen von Verstößen, sei es im Arbeitsrecht, als Teil eines Sponsorings oder innerhalb eines Turniers, sollten stets gestaffelt sein. Sie sollten von einer Verwarnung über härtere Konsequenzen reichen, bis hin zum Verlust von Spielberechtigungen.

Im schlimmsten Fall könnten sie sogar eine arbeitsrechtliche Kündigung zur Folge haben. Eine klare Staffelung sorgt für Transparenz und Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen.

Ausblick und weiterführende Themen

Wie oben dargestellt, ist das Thema „Toxisches Verhalten“ ein umfassendes Thema, jedoch auch ein sehr unbestimmter Oberbegriff. Gerne bin ich über Feedback gespannt und werde dieses ebenfalls in einem weiteren Artikel behandeln.

Da Cheating übrigens ein sehr spezielles Unterthema toxischen Verhaltens ist, werde ich dieses ebenfalls in einem eigenen Blogpost abhandeln.

Fazit

Toxisches Verhalten im Esport stellt eine ernsthafte Herausforderung dar, die weitreichende zivilrechtliche Implikationen für Teams, Organisationen, Turnierveranstalter und Sponsoren hat. Eine proaktive Gestaltung von Verträgen, die Einhaltung der Fürsorgepflichten und klare Verhaltensregeln sind essenziell. Nur so kann ein faires und respektvolles Umfeld im digitalen Wettkampf gewährleistet und rechtliche Risiken minimiert werden.

Häufig gestellte Fragen

Was versteht man unter toxischem Verhalten im Esport?
Toxisches Verhalten im Esport umfasst negatives Verhalten wie Belästigung, das die Leistung und den Spaß am Spiel beeinträchtigen kann. Laut einer Studie wurden fast 60 Prozent der Spieler aufgrund von Geschlecht, Herkunft oder sexueller Orientierung schikaniert.
Welche Verantwortung tragen Teams und Organisationen bei toxischem Verhalten?
Teams und Organisationen sind vordergründig für die Prävention und Unterbindung toxischen Verhaltens verantwortlich. Sie sollten dies in Spielerverträgen festhalten, Social Media überwachen und eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeitern erfüllen, um diese vor Mobbing zu schützen.
Welche arbeitsrechtlichen Maßnahmen stehen Arbeitgebern bei toxischem Verhalten zur Verfügung?
Arbeitgebern stehen je nach Schwere des Einzelfalls Maßnahmen wie Rüge, Ermahnung, Abmahnung, Versetzung oder als letzte Konsequenz die Kündigung gegenüber mobbenden Arbeitnehmern zur Verfügung. Eine lückenlose Dokumentation ist hierbei entscheidend.
Welche Pflichten haben Turnierveranstalter im Umgang mit toxischem Verhalten?
Turnierveranstaltern obliegen meist Nebenpflichten aus dem Teilnehmervertrag, verbale Entgleisungen oder physische Angriffe zu unterbinden und zu sanktionieren. Sie können die Einhaltung von Verhaltensregeln als Voraussetzung für den Anspruch auf einen Turniergewinn ausgestalten.