• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Match Fixing im Esport: Juristische Konsequenzen?

12. September 2019
in Recht und Esport
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
head 1825517 1280
Wichtigste Punkte
  • Match Fixing ist ein ernstes Problem im Esport, oft schwerer nachzuweisen als Cheaten.
  • Strafrechtliche Vorschriften, insbesondere §§ 265c und 265d StGB, könnten relevant sein für Esport.
  • Die Anerkennung des Esports als Sport durch DOSB und IOC ist entscheidend für die rechtliche Anwendbarkeit.
  • Aktuell ist die zivilrechtliche Verantwortung von Match Fixing unklar, Verträge können jedoch Regelungen enthalten.
  • Ausschluss aus Ligen oder Turnieren kann Vertragsverletzungen und Schadensersatzansprüche auslösen.
  • Irreguläre Handlungen im Esport verursachen große Haftungsrisiken für Spieler und Organisationen.
  • Öffentliches Vertrauen in Esport wird durch wirkungsvolles Vorgehen gegen Match Fixing gestärkt.

Immer wieder kommen im Esport bei einzelnen Teams Vorwürfe zum Thema Match Fixing auf, also das bewusste Verlieren von Spielen, um Rankings und ähnliches zu manipulieren oder um Einnahmen aus Wetteinsätzen zu generieren. Anders als Cheaten ist Match Fixing oft nicht einfach zu beweisen. Man sollte daher mit öffentlichen Erklärungen zu Vorkommnissen durchaus vorsichtig sein (siehe dazu diesen Post).

Aber ist Match Fixing selber auch ein juristisches Thema?

Aber sicher.

Strafrecht

Vorrangig ist dabei wohl an §§ 265c StGB und 265d StGB zu denken, die vornehmlich natürlich für die Vorgänge der letzten Jahre im professionellen Fußball geschaffen wurden. Dabei ist natürlich fraglich, ob diese auch auf den Esport anwendbar sind. Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Norma ist nämlich, ob Esport unter den Sportbegriff fällt. Beide Normen sprechen nämlich ausdrücklich von Sport und von Sportlern und im Strafrecht ist eine analoge Anwendung eines Tatbestandes nicht möglich. Es wäre daher gut zu vertreten, dass es aufgrund des strafrechtlichen Bestimmtheitsgebotes aus Art. 103 Abs. 2 GG, § 1 StGB ausschließlich auf die Anerkennung durch DOSB und IOC abzustellen ist, die aktuell ja gerade nicht vorliegt. Da, anders als immer Falsch dargestellt, der DOSB aber streng juristisch gerade keiner Anerkennung von Sportarten vornimmt, sondern entscheidet, welche Verbände aufgenommen in den DOSB als Dachverband aufgenommen werden, und da der Gesetzgeber, ausweislich der Bundestagesdrucksachen auch nur auf ein allgemeines Sportverständnis abstellen wollte, könnten Gerichte diese Frage auch anders beantworten.

Vieles ist hierbei natürlich aktuell in Bewegung und die Anwendbarkeit der Norm durch Gerichte könnte sich auch durch die sich ändernde Auffassung der Gesellschaft zum Esport in Verbindung mit dem Sportbegriff ändern. Gerichte werden, sollte ein solches Verhalten einmal angeklagt werden, wohl um eine eigene Ausformung des Begriffes, unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben im Strafrecht, nicht herumkommen. Schließlich steigen sowohl die wirtschaftliche Bedeutung des Esport in Verbindung mit dem internationalen Wettangebot und kann man sicher gut vertreten, dass die Rechtsgüter der Integrität des Sports auch im Esport strafrechtlichen Schutz genießen. Das macht das Risiko für einen dem Matchfixing beschuldigten natürlich extrem groß.

Zivilrecht

Ob Match Fixing auch eine zivilrechtliche Komponente hat, ist aktuell sehr schwer zu sagen. Mir sind aktuell auch keine Fälle bekannt, in denen dieses Thema problematisiert wurde. Allerdings ist natürlich daran zu denken, was im Falle eines Verstoßes gegen Vertragsinhalte/AGB von Ligen- oder Turnierbetreiber passiert. Die meisten dieser Verträge dürften Regelungen zum Match Fixing in der einen oder anderen Form beinhalten, was in der Konsequenz dazu führen könnte, dass ein Ausschluss von einem Turnier oder einer Liga im Raum stehen könnte, wenn ein Team oder ein Spieler des Match Fixing beschuldigt wird.

Hier wird es in der Zukunft Abgrenzungsprobleme zwischen dem Vorwurf des Match Fixing und bewiesenen Vergehen geben, die aber allesamt mit etablierter Rechtssprechung und mit den allgemeinen Grundsätzen der Darlegungs- und Beweislast zu lösen sein sind. Problematisch werden diese Fälle, und hier gab es einige Beispiele in der Vergangenheit, wenn Dinge wie Match Fixing, in Regel einer Liga oder eines Turnier nicht klar geregelt sind und sich daher Fragen des Vertragsinhaltes und des Kündigungsrechts des Veranstalters der Liga stellen. Auch wenn es hier eine Grauzone gibt, so dürfte die juristischen Chancen eines Spielers oder Teams, die ohne Beweise vom Veranstalter betraft werden,  nicht schlecht stehen. Schließlich sind derartige Regeln meistens als AGB zu qualifizieren, weswegen benachteiligende Regeln unzulässig sind.

Im Falle des Ausschlusses aus einer Liga oder einer Disqualifikation von einem Turnier sind sodann natürlich vertragliche Schadensersatzansprüche zwischen der Organisation und dem Team/Spieler ebenso denkbar, wie Ansprüche beispielsweise der Sponsoren gegenüber  der Organisation. In meinen aktuellen Versionen einiger Spielerverträge und der Sponsorenverträge nehme ich diese Situation, wenn gewünscht, bereits mit auf. Hier sind also für Spieler, aber auch für sonstige Beteiligte große Haftungsrisiken zu befürchten, wenn diese irreguläre Handlungen vornehmen und sich eventuell sogar mit Wettplatzierungen bereichern. Teams, Organisationen und Sponsoren sollte hier unbedingt ihre Verträge überprüfen, denn der Wettbetrug im Esport ist leichter zu organisieren und zu erreichen, als dies im „analogen“ Sport der Fall ist. Gleichzeitig kann ein nachgewiesener Fall von Match Fixing ernorme PR-Auswirkungen haben, die bis zur Insolvenz der gesamten Organisation führen könnten. Der Anerkennung von Esport in der Gesellschaft ist es zudem auch sicherlich nicht förderlich, wenn gegen Match Fixing nicht konsequent vorgegangen wird.

Für weitere Fragen rund um das Thema, stehe ich gerne für Rückfragen bereit.

 

 

 

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AGBBeweislastBundestagEsportHaftungInsolvenzKIKündigungLigaSchadensersatzSponsorVerträgeZivilrecht

Weitere spannende Blogposts

Automatische Verlängerung von Onlineabo auf 30fachen Preis unwirksam

Automatische Verlängerung von Onlineabo auf 30fachen Preis unwirksam
16. Dezember 2019

"Abofallen" gibt es immer wieder. Manche scheinen aber besonders ausgefallen. Ein Anbieter eines solchen Services ist jetzt dabei gescheitert, die...

Mehr lesenDetails

Affiliate-Links müssen als Werbung gekennzeichnet werden

Achtung: Affiliates bei YouTube, Gamingwebseiten und anderen Networks
5. August 2024

Das Oberlandesgericht München hat in einem aktuellen Urteil (Az. 29 U 1582/19) klargestellt, dass Online-Teaser mit Affiliate-Links als Werbung gekennzeichnet...

Mehr lesenDetails

Achtung vor betrügerischen E-Mails mit Transparenzregister

Achtung vor betrügerischen E-Mails mit Transparenzregister
22. Januar 2020

Derzeit versenden Betrüger*innen unter dem Namen „Organisation Transparenzregister e.V.“ E-Mails, in denen Empfänger*innen auf die Mitteilungspflicht an das Transparenzregister gemäß...

Mehr lesenDetails

DSGVO, Datenschutz und Datenscraping: Fallanalyse LG Offenburg und Facebook

DSGVO, Datenschutz und Datenscraping: Fallanalyse LG Offenburg und Facebook
23. Mai 2023

Einleitung In der Ära des digitalen Fortschritts ist Datenscraping eine weit verbreitete Praxis, die Datenschutzbedenken aufwirft. Aber was genau ist...

Mehr lesenDetails

Vermietung von virtuellem Land ist umsatzsteuerpflichtig

Vermietung von virtuellem Land ist umsatzsteuerpflichtig
21. April 2021

Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass der Kauf und Verkauf von virtuellem Land in einem Computerspiel umsatzsteuerpflichtig sei. Der Tatbestand...

Mehr lesenDetails

Bots in Telegram, Twitch oder Discord: Verantwortung und Rechtsprobleme

Bots in Telegram, Twitch oder Discord: Verantwortung und Rechtsprobleme
8. September 2023

Einleitung Bots sind in der heutigen Zeit genauso allgegenwärtig wie Smartphones und soziale Medien. Sie nehmen verschiedene Rollen ein und...

Mehr lesenDetails

Fachanwalt für Sportrecht kommt ;)

Fachanwalt für Sportrecht kommt ;)
26. November 2018

Der Fachanwalt für Sportrecht kommt: Die 6. Satzungsversammlung der Rechtsanwaltskammer beschloss in ihrer 7. Sitzung am 26. November 2018 die...

Mehr lesenDetails

Influencer-Rechtsprechung und Esport Teams

Influencer-Rechtsprechung und Esport Teams
14. Januar 2019

Basierend auf den meinen letzten Posts zum Thema Influencer und Social Media, sowie die Kenntlichmachung von Werbe Posts und dergleichen,...

Mehr lesenDetails

Wettbewerbsrecht im digitalen Marketing

Wettbewerbsrecht im digitalen Marketing: Do's and Don'ts für Startups
8. Oktober 2024

Das digitale Marketing bietet Startups vielfältige Möglichkeiten, ihre Produkte und Dienstleistungen zu bewerben und ihre Zielgruppen effektiv zu erreichen. Allerdings...

Mehr lesenDetails
Landgericht Köln hält Online-Vertragsgenerator für rechtswidrig

Leasingvertrag

10. November 2024

Rechtliche Definition und Grundlagen Der Leasingvertrag ist ein komplexes Rechtsinstrument, das Unternehmen, insbesondere Startups, die Nutzung von Wirtschaftsgütern ohne hohe...

Mehr lesenDetails
Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

25. Juni 2023
Panoramafreiheit

Panoramafreiheit

23. Mai 2025
Adjudikation

Adjudikation

16. Oktober 2024
bootcamps und talentfoerderung im esportspielerverkauf moeglich

Esport Recht

25. Juni 2023

Podcast Folgen

7c0b449a651fe0b81e5eec2e23515012 2

Urheberrecht im Digitalen Zeitalter

22. Dezember 2024

In dieser aufschlussreichen knapp 20-minütigen Podcast-Episode von und mit mir wird das komplexe Thema des Urheberrechts im digitalen Zeitalter beleuchtet....

Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

20. April 2025

In diese Episode wird die komplexe Beziehung zwischen dem 'Fail Fast'-Prinzip und den Verantwortlichkeiten der Gründer gegenüber Investoren und Mitarbeitern...

Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

25. September 2024

In dieser faszinierenden Episode tauchen wir tief in die rechtlichen Aspekte des Metaverse ein. Als Rechtsanwalt und Technik-Enthusiast beleuchte ich...

Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

Rechtliche Herausforderungen und Chancen durch KI-Influencer und virtuelle Mitarbeitende

19. April 2025

In dieser Episode wird die rechtliche Einordnung von virtuellen Mitarbeitenden und KI-Influencern im Marketing untersucht. Der Fokus liegt auf den...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung