- Einfßhrung der Fachanwaltschaft fßr Sportrecht beschlossen, um rechtliche Fragestellungen im Sport zu klären.
- Ănderung der Fachanwaltsordnung tritt voraussichtlich nicht vor dem 1. Juli 2019 in Kraft.
- Einige Diskussionen Ăźber den Fachanwalt fĂźr Verbraucherrecht, jedoch kein weiteres Interesse des Ausschusses.
Der Fachanwalt fĂźr Sportrecht kommt: Die 6. Satzungsversammlung der Rechtsanwaltskammer beschloss in ihrer 7. Sitzung am 26. November 2018 die 24. Fachanwaltschaft.
Die Ănderung der Fachanwaltsordnung (FAO) wird vermutlich nicht vor dem 1. Juli 2019 in Kraft treten, da der Beschluss erst ausgefertigt und zur PrĂźfung dem Bundesjustizministerium vorgelegt werden muss.
Hauptargument fßr die Einfßhrung war die Vielfältigkeit rechtlicher Fragestellungen im Sport, die sich aus dem Zusammenwirken von Sport- und Spielregeln der Sportverbände mit den Normen des staatlichen Rechts ergeben. Bei der Entscheidung wurde auch berßcksichtigt, dass sich der Rechtsberatungsbedarf keineswegs auf Spitzensportler oder den Profisport beschränkt, sondern auch im heutigen Breitensport eine Vielzahl von Rechtsfragen zu klären ist.
Allerdings ist die Meldung â fĂźr mich â eher ein Gag am Abend, denn Esport wird diese Ănderungen wohl nicht umfassen.
Während der Fachanwalt fĂźr SportÂrecht glatt durchging, lĂśste die Idee eines FachanÂwalts fĂźr VerbrauÂcherÂrecht mehr Diskussion aus. Der Ausschuss 1 teilte mit, dass er sich mit dem Fachanwalt fĂźr VerbrauÂcherÂrecht nicht weiter befassen wolle.