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Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Fachanwalt für Sportrecht kommt ;)

26. November 2018
in Recht und Esport
Lesezeit: 1 Minuten Lesezeit
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bundesrechtsanwaltskammer logografie
Wichtigste Punkte
  • Die Rechtsanwaltskammer beschloss die Einführung des Fachanwalts für Sportrecht in der 6. Satzungsversammlung am 26. November 2018.
  • Die Änderung der Fachanwaltsordnung tritt voraussichtlich nicht vor dem 1. Juli 2019 in Kraft.
  • Die Entscheidung beruht auf der Vielfältigkeit rechtlicher Fragestellungen im Sport.
  • Rechtsberatungsbedarf besteht nicht nur im Spitzensport, sondern auch im Breitensport.
  • Die Einführung könnte Esport nicht umfassen, was als nachteilig angesehen wird.
  • Die Idee eines Fachanwalts für Verbraucherrecht stieß auf umfangreiche Diskussionen im Ausschuss.
  • Ausschuss 1 entschied, sich nicht weiter mit dem Fachanwalt für Verbraucherrecht zu beschäftigen.

Der Fachanwalt für Sportrecht kommt: Die 6. Satzungsversammlung der Rechtsanwaltskammer beschloss in ihrer 7. Sitzung am 26. November 2018 die 24. Fachanwaltschaft.

Die Änderung der Fachanwaltsordnung (FAO) wird vermutlich nicht vor dem 1. Juli 2019 in Kraft treten, da der Beschluss erst ausgefertigt und zur Prüfung dem Bundesjustizministerium vorgelegt werden muss.

Hauptargument für die Einführung war die Vielfältigkeit rechtlicher Fragestellungen im Sport, die sich aus dem Zusammenwirken von Sport- und Spielregeln der Sportverbände mit den Normen des staatlichen Rechts ergeben. Bei der Entscheidung wurde auch berücksichtigt, dass sich der Rechtsberatungsbedarf keineswegs auf Spitzensportler oder den Profisport beschränkt, sondern auch im heutigen Breitensport eine Vielzahl von Rechtsfragen zu klären ist.

Allerdings ist die Meldung – für mich – eher ein Gag am Abend, denn Esport wird diese Änderungen wohl nicht umfassen.

Während der Fachanwalt für Sport­recht glatt durchging, löste die Idee eines Fachan­walts für Verbrau­cher­recht mehr Diskussion aus. Der Ausschuss 1 teilte mit, dass er sich mit dem Fachanwalt für Verbrau­cher­recht nicht weiter befassen wolle.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BeratungEsportRechtsfrageRechtsfragen

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