Marian Härtel
Filter nach benutzerdefiniertem Beitragstyp
Beiträge
Wissensdatenbank
Seiten
Filter by Kategorien
Abmahnung
Arbeitsrecht
Blockchain und Web Recht
Datenschutzrecht
Esport
Esport Business
Esport und Politik
EU-Recht
Gesellschaftsrecht
Intern
Jugendschutzrecht
Onlinehandel
Recht im Internet
Recht und Computerspiele
Recht und Esport
Sonstiges
Steuerrecht
Unkategorisiert
Urheberrecht
Wettbewerbsrecht
Youtube-Video
Einfach anrufen!

03322 5078053

Beschlossen: Keine Rundfunklizenz mehr für Streamer im neuen Medienstaatsvertrag!

Eine sehr gute Nachricht gibt es heute für Streamer. Endlich wurde der Medienstaatsvertrag beschlossen, der voraussichtlich im nächsten Herbst in Kraft tritt.

Neben dem klassischen Rundfunk haben sich Medien im digitalen Zeitalter sehr vielfältig entwickelt. Audiovisuelle Mediendienste, wie Plattformen oder Streamingdienste, sind allein aufgrund der Reichweite wichtige und einflussreiche Größen im Medienmarkt geworden. Deswegen ist es wichtig, dass der Medienstaatsvertrag die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste, kurz AVMD-Richtlinie umsetzt. Deutschland ist hier einer der ersten Mitgliedsstaaten und nimmt damit in Europa eine Vorreiterrolle ein.

Mit Anpassungen im Jugendmedienschutzstaatsvertrag nimmt der neue Medienstaatsvertrag auch die großen Video-Sharing-Plattformen, wie zum Beispiel YouTube mit in die Verantwortung.

Mit dem Medienstaatsvertrag nehmen sich die Länder aber auch der vielen neuen Medienschaffenden, der Kreativen, der Influencer, der YouTuber und der Gamer an.

Für Streams von Esport Teams oder sonstigen Gamingstreams gilt in Zukunft, dass es keiner Zulassung bedarf, wenn  man im Durchschnitt von sechs Monaten weniger als 20.000 gleichzeitige Nutzer erreicht oder in ihrer prognostizierten Entwicklung erreichen wird.

Zwar dürften Fragen offen bleiben, wie sich die Nutzerzahlen genau berechnen lassen, gerade auf YouTube, aber auch das dürfte sich noch klären. Und selbst wenn dies dazu führt, dass wirklich große Streamer, mit hunderttausenden Abonnenten nach Rechtskraft des Medienstaatsvertrages nun doch, bzw. erst recht, unter die Zulassungspflicht fallen, dürfte die Regelung für die allermeisten “normalen” Streamer, YouTuber und Esport Teams  aber eine große Erleichterung sein.

Es werden damit wohl die Zulassungspflicht für die allermeisten Anbieter abgeschafft und man fokussiert die Rundfunkregulierung wieder auf die Bereiche, in denen sie sinnvoll und notwendig ist. Die Länder wurden damit gleichzeitig die Verantwortung neuer Anbieter im Netz stärken, indem  die Möglichkeit geschaffen wird, sich zu Selbstkontrolleinrichtungen zusammenzuschließen, um ein Gegengewicht zu den großen, zumeist US-amerikanischen, Konzernen zu schaffen. Damit sollen europäischen Standards besser Rechnung getragen werden.

Insgesamt wurden übrigens über 1.300 Eingaben von Rundfunkveranstaltern, Kabelnetzbetreibern, Pressehäusern, Behindertenverbänden, der Filmwirtschaft, Neue Medien, Gamern, Jugendschutzeinrichtungen, Sport- und Journalistenverbänden, Gesundheitseinrichtungen und vor allem viele normalen Menschen beachtet und berücksichtigt.

Marian Härtel

Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Unternehmer mit den Schwerpunkten Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und IT/IP Recht und einen Fokus auf Games, Esport, Medien und Blockchain.

Telefon

03322 5078053

E-Mail

info@rahaertel.com