• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

AG Heidelberg verurteilt Betreiber von Metin2-Server

6. Februar 2019
in Recht und Computerspiele
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
Wichtigste Punkte
  • Das Amtsgericht Heidelberg verhängte eine Geldstrafe gegen den Betreiber von Metin2-Piraterie-Servern.
  • Der Hauptangeklagte wurde wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung verurteilt.
  • Zwischen der Staatsanwaltschaft und dem Angeklagten fand eine Verständigung statt.
  • Der Angeklagte betrieb von 2014 bis 2016 zwei beliebte Privatserver für Metin2.
  • Er erzielte zusammen mit Komplizen sechsstellige Gewinne durch In-Game-Käufe.
  • Die Informationen des Angeklagten führten zu einem weiteren Ermittlungserfolg im Jahr 2018.
  • Das Urteil ist nicht allgemein verallgemeinerbar, da viele rechtliche Details zu beachten sind.

Das Amtsgericht Heidelberg hat gegen den Betreiber mehrerer Piraterie-Server für das Online-Spiel Metin2 eine Geldstrafe verhängt. Dem Urteil war eine Absprache zwischen den Verfahrensbeteiligten und der GVU vorausgegangen.

Im Verfahren gegen den Betreiber der beliebten Piraterie-Server „Cyperia“ und „Hardcore Reloaded“ ist ein Urteil gefallen: Das Amtsgericht Heidelberg verurteilte den Hauptangeklagten wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen in Höhe von jeweils 20 Euro. Dem Urteil vorausgegangen war eine Verständigung zwischen der Staatsanwaltschaft Heidelberg, dem Anwalt des Beschuldigten und dem Finanzamt. Auch die GVU nahm als Vertreterin des geschädigten Mitglieds Gameforge an diesen Gesprächen teil.

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, von 2014 bis 2016 zwei der beliebtesten Piraterie-Server (auch Private-Server, kurz P-Server) für das Online-Rollenspiel „Metin2“ betrieben zu haben, auf denen zeitweise mehre Hunderttausend Spieler angemeldet waren. Über den Verkauf virtueller Gegenstände und Fähigkeiten innerhalb des Spiels (sog. In-Game-Käufe), mit denen die Nutzer ihre Spielfiguren aufrüsten konnten, wurden durch den Täter und seine Helfer sechsstellige Gewinne erzielt. Bei der Durchsuchung konnten neben diversen PCs, Notebooks und Speichermedien insgesamt rund 110.000 Euro beschlagnahmt werden.

Der Angeklagte hatte vor seiner Verurteilung seine Kooperationsbereitschaft erklärt und intensiv mit der GVU und den zuständigen Behörden zusammengearbeitet. Dabei lieferte er wertvolle Informationen über Strukturen, Hintermänner und Finanzierung der illegalen P-Server-Szene, aus denen sich neue Ermittlungsansätze ergaben. Im Gegenzug wurde ihm eine verhältnismäßig milde Strafe in Aussicht gestellt, zusätzlich musste er eine Spende in Höhe von 3.000 Euro an den gemeinnützigen Verein Gaming Aid zahlen.

Die Zusammenarbeit zahlte sich aus, denn die Informationen des Angeklagten führten unmittelbar zu einem weiteren Ermittlungserfolg: Im März 2018 wurde der Berliner Betreiber eines weiteren Metin2-P-Servers von der Polizei durchsucht, nachdem die GVU entsprechende Hinweise an die Beamten weitergegeben hatte. Der Beschuldigte wurde in Untersuchungshaft genommen. Er soll durch den von ihm betriebenen P-Server, auf dem bis zu 2.500 Spieler gleichzeitig aktiv waren, ebenfalls Gewinne im sechsstelligen Bereich erzielt haben.

Das Urteil ist aber nicht wirklich verallgemeinerbar, denn bei der Beurteilung von Privatserver kommt es im Zweifel auf viele Details aus dem Urheberrecht, verwandten Rechtsgebieten und den genauen Tatbestand an. Dies beginnt mit der genauen Struktur der Programmierung der Privatserver, geht über Fragen des Marken- und Wettbewerbsrechts und endet mit Fragen der Territorialität der urheberrechtlichen Handlungen. Hier muss genau geprüft und subsumiert werden, denn die zivilrechtlichen Urteile sind noch rar gesät. Entscheidend ist dabei ein großes Maß der Erfahrung im internationalen Urheberrecht sowie potenziell die notwendige Prozesserfahrung. Beides kann ich anbieten und prüfen, ob sich eine Verteidigung gegen eine mögliche Klage lohnt oder wie Aktivitäten gestaltet werden müssen, um weder gegen Urheberrecht, noch gegen Wettbewerbs- oder Markenrecht zu verstoßen.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: FinanzierungGamingInformationKlageMarkenrechtRechtsgebietServerTestUrheberrechtUrheberrechtsverletzungUrteileWettbewerbsrechtZivilrecht

Weitere spannende Blogposts

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

Onlineshops: Achtung bei Werbung mit UVP
15. Mai 2019

Die Bundesregierung hat einen neuen Gesetzesentwurf zur Stärkung eines faires Wettbewerbs eingebracht, der gerade kleinen und mittleren Unternehmen, aber auch...

Mehr lesenDetails

Neue Videosektion: Juristische Allgemeinbildung leicht gemacht

Gerichtsverfahren via Skype
24. September 2024

Liebe Leserinnen und Leser, heute freue ich mich, euch eine aufregende Neuerung auf meinem Blog vorstellen zu dürfen: Meine brandneue...

Mehr lesenDetails

Publishingverträge und Wiederverwertung von Code

Urheberrecht
17. Oktober 2019

Das Erstellen und Korrigieren von Publishingverträgen für Computerspiele ist ebenso mein Alltagsbusiness, wie Verträge für Freelancer und sonstige Vereinbarungen. Immer...

Mehr lesenDetails

Esporteinrichtungen und Alkohol?

Esporteinrichtungen und Alkohol?
17. Juli 2019

Auch wenn Esportler eher die Energydrink-Konsumenten sind, so fragen sich Locations wie Esportbars oder LAN-Arenen durchaus, ob es möglich ist,...

Mehr lesenDetails

Streamer/Influencer: Adresse der Agentur/des Managers im Impressum?

Keine Telefonnummer mehr im Impressum notwendig!
18. September 2019

Impressumspflicht quo vadis? Zur Impressumspflicht habe ich hier auf dem Blog ja schon einiges geschrieben. Die meisten Informationen sollten sich...

Mehr lesenDetails

Office 365 an Schulen datenschutzrechtlich unzulässig

Office 365 an Schulen datenschutzrechtlich unzulässig
9. Juli 2019

1. Vorbemerkung Seit Jahren wird in Deutschland darüber diskutiert, ob Schulen die Microsoft-Software Office 365 datenschutzkonform anwenden können. Im August...

Mehr lesenDetails

Rundfunkstaatsvertrag: Wohl kein Gamerprivileg für Streamer!

youtube 3503481 960 720
28. Januar 2019

Im Nachgang zu dieser Meldung hat mich die Information erreicht, dass es das Privileg für Gamingstreamer (also vor allem für...

Mehr lesenDetails

Werbung für Schönheitsoperationen im Internet?

Werbung für Schönheitsoperationen im Internet?
4. Februar 2020

Die Wettbewerbszentrale will in einem Verfahren gegen zwei Ärzte klären lassen, ob und inwieweit Werbung für Schönheitsoperationen gegenüber Jugendlichen erlaubt...

Mehr lesenDetails

Urteile für den Blog einsenden

Facebook: Neue Urteile zu Löschungsansprüchen
2. September 2020

Ich möchte auch weiterhin eine möglich gute Übersicht über Urteile im Bereich IT-Recht, E-Commerce, Esport, Games, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und alle...

Mehr lesenDetails
Arbeitnehmererfindergesetz (ArbnErfG)

Arbeitnehmererfindergesetz (ArbnErfG)

9. November 2024

Grundlagen und Zielsetzung Das Arbeitnehmererfindergesetz schafft seit 1957 einen rechtlichen Rahmen für Erfindungen im Arbeitsverhältnis. Die Verordnung regelt den Interessenausgleich...

Mehr lesenDetails
Phantom Shares

Phantom Shares

26. Juni 2023
earn out klausel

Severability clause

25. Juni 2023
Partnerschaftsgesellschaft (PartG)

Partnerschaftsgesellschaft (PartG)

16. Oktober 2024
Digital Markets Act (DMA)

Digital Markets Act (DMA)

15. Oktober 2024

Podcast Folgen

Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

26. August 2024

Yeah, die erste richtige Folge mit mir selbst! In diesem Podcast tauchen wir ein in die spannende Welt des IT-Rechts...

Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

Innovative Geschäftsmodelle – Risiko und Chance zugleich

10. September 2024

In dieser spannenden Folge unseres Podcasts tauchen wir tief in die Welt der innovativen Geschäftsmodelle ein. Unser Host Marian Härtel,...

Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

25. September 2024

In dieser persönlichen und fesselnden Episode taucht der erfahrene IT- und Medienrechtsanwalt tief in die Grauzone seiner beruflichen Tätigkeit ein....

Blick in die Zukunft: Wie Technologie das Recht verändert

Blick in die Zukunft: Wie Technologie das Recht verändert

18. Februar 2025

In der letzten Folge der ersten Staffel des ITmedialaw.com Podcasts werfen wir einen Blick in die Zukunft des Rechts im...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung