AchtungBitte beachten Sie, dass alle meine Artikel nur der Information und nicht der Rechtsberatung dienen. Ich übernehme keine Haftung für den Inhalt meiner Artikel. Die Artikel können veraltet sein, die Rechtslage sich geändert haben oder die konkrete Situation in einem Fall anders zu beurteilen sein. Eine verbindliche Beratung kann es nur durch mich direkt im Einzelfall geben. Nutzen Sie meine kostenfreie Kurzberatung!
Rundfunkstaatsvertrag: Wohl kein Gamerprivileg für Streamer!
Im Nachgang zu dieser Meldung hat mich die Information erreicht, dass es das Privileg für Gamingstreamer (also vor allem für Streamer auf Twitch und ähnlichen Plattformen) im avisierten Medienstaatsvertrag (in Form des dann 23. Änderungsvertrag zum Rundfunkstaatsvertrag), wie sie noch in diesem Entwurf zu finden ist, nicht mehr geben wird.
Wann überhaupt die Neufassung kommt und was dann genau reformiert wird, ist aktuell völlig unklar.
Jedem Streamer ist daher aktuell wohl sehr gut beraten damit, eine Rundfunkzulassung zu beantragen. Andernfalls wird kurz nach einer Aufforderung der Landesmedienanstalten die Unterlassungsverfügung kommen. Sich weigern oder tot stellen, wird nichts bringen. Auf Zeit spielen ist nun auch keine Option mehr.
Wer dazu Hilfe von einem Rechtsanwalt in Anspruch nehmen will, kann sich gerne an mich wenden. Ich kann für die Erledigung, Beratung und Kommunikation mit einer Pauschale helfen.
Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Unternehmer mit den Schwerpunkten Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und IT/IP Recht und einen Fokus auf Games, Esport, Medien und Blockchain.