AchtungBitte beachten Sie, dass alle meine Artikel nur der Information und nicht der Rechtsberatung dienen. Ich übernehme keine Haftung für den Inhalt meiner Artikel. Die Artikel können veraltet sein, die Rechtslage sich geändert haben oder die konkrete Situation in einem Fall anders zu beurteilen sein. Eine verbindliche Beratung kann es nur durch mich direkt im Einzelfall geben. Nutzen Sie meine kostenfreie Kurzberatung!
Gerade überschlagen sich ein wenig die Informationen zum Medienstaatsvertrag in der Form des 23. Änderungsvertrages zum Rundfunkstaatsvertrag. Mich hat gerade eine sehr vertrauensvolle Quelle aus der Berliner Politik kontaktiert, die ich schon viele Jahre kenne und die intensiv in den politischen Beratungen und der Expertenkommission im Bereich des Rundfunkstaatsvertrages involviert ist.
Laut meines Bekannten gab es zu diesem Entwurf des Vertrages massive Kritik und Widerspruch, vor allem bezüglich der Fiktion der Rundfunkzulassung und der fragwürdigen Definition von Bagatellrundfunk. Es gibt aktuell wohl intensive Bemühungen in involvierten politischen Kreisen die Zulassung vollständig abzuschaffen. Wie weit dies möglich, bleibt abzuwarten, es momentan aber unklar wie die Neuregelung aussehen wird.
Da es gerade erst die Expertenanhörung gab, wird der ganze Entwurf eventuell noch einmal umgeschrieben. Das Schlechte daran ist, dass es unklar ist, ob es dieses Jahr noch was wird. Auf keinen Fall tritt laut meiner Quelle der Medienstaatsvertrag und somit die Änderungen beispielsweise zum Bagatellrundfunk dieses Jahr in Kraft…
An meinenInformationen in meinem aktuellen Video ändert dies jedoch nicht viel. Streamer, die entsprechende Briefe der Landesmedienanstalten bekommen, sollten am besten mit einem Rechtsanwalt sprechen und die Alternativen evaluieren. Diese könnten auch darin liegen, jetzt auszunutzen, dass viele Ländern die Gebühren für die Rundfunklizenzen zuletzt stark gesenkt haben! Dies sollte aber genau durchdacht werden.
Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Unternehmer mit den Schwerpunkten Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und IT/IP Recht und einen Fokus auf Games, Esport, Medien und Blockchain.