• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

#BettercallMarian vs. Better Call Saul: Wann wird ein Hashtag zur Markenverletzung?

1. Dezember 2023
in Recht im Internet
Lesezeit: 5 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
bettercallmarian vs better call saul wann wird ein hashtag zur markenverletzung
Wichtigste Punkte
  • Die Verwendung von Hashtags kann zu Markenverletzungen führen, wenn ein geschützter Begriff enthalten ist.
  • Markeninhaber haben das ausschließliche Recht, ihre Marke zu nutzen und Dritten die Nutzung zu untersagen.
  • Die Verwechslungsgefahr ist zentral im Markenrecht, kritisch bei der Verwendung von Hashtags.
  • Gewerblicher Bezug eines Hashtags bedeutet besondere Vorsicht für Influencer und Unternehmen.
  • Eine rechtliche Prüfung oder Zustimmung des Markeninhabers ist ratsam, bevor geschützte Begriffe verwendet werden.
  • Markenschutz entsteht durch die Eintragung beim DPMA.
  • Bei markenrechtlich geschützten Hashtags kann es zu Abmahnungen oder Schadensersatzforderungen kommen.

In meinem neuesten LinkedIn-Beitrag, den Sie hier finden, habe ich das zweite Video meiner Serie mit 1Pitch zu Influencern und der Bedeutung von KPIs in Influencerverträgen veröffentlicht. Dabei habe ich den Hashtag #BettercallMarian gewählt, eine spielerische Anspielung auf die bekannte Serie „Better Call Saul“. Dieser kreative Ansatz führt uns zu einer wichtigen rechtlichen Frage: Wann kann die Verwendung eines Hashtags eine Markenverletzung darstellen?

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Hashtags und Markenrecht
1.1. #BettercallMarian: Ein Risiko?
1.2. Gewerblicher Bezug als Schlüsselfaktor
2. Markenrecht 1×1: Wer hat Anspruch auf Schutz?
3. Wann wird aus einem harmlosen Hashtag ein rechtliches Risiko?
3.1. Author: Marian Härtel

Hashtags und Markenrecht

Die Verwendung eines Hashtags, der einen markenrechtlich geschützten Begriff enthält, kann markenrechtlich relevant sein und sollte daher mit Bedacht erfolgen. Sobald ein Begriff als Marke eingetragen ist, genießt er umfangreichen Schutz. Dies bedeutet, dass der Markeninhaber das ausschließliche Recht hat, seine Marke zu nutzen und anderen die Nutzung zu untersagen, insbesondere wenn dadurch eine Verwechslungsgefahr mit den Waren oder Dienstleistungen des Markeninhabers entstehen könnte.

Diese Regelung gilt nicht nur für die offensichtliche Nutzung der Marke in Werbung oder auf Produkten, sondern erstreckt sich auch auf die scheinbar harmlosere Verwendung in sozialen Medien, einschließlich der Nutzung als Hashtag unter einem Social-Media-Post. Die Verwendung eines markenrechtlich geschützten Hashtags kann, je nach Kontext, als Versuch gewertet werden, von der Bekanntheit und dem Ruf der Marke zu profitieren oder eine Verbindung zu dieser herzustellen, was eine Markenrechtsverletzung darstellen kann.

Es ist daher wichtig, bei der Auswahl von Hashtags für Marketing- oder Kommunikationszwecke in sozialen Medien sorgfältig zu prüfen, ob diese markenrechtlich geschützte Begriffe enthalten. Dies gilt insbesondere für Unternehmen und Influencer, die in ihren Beiträgen häufig auf Marken Bezug nehmen. Eine unautorisierte Nutzung kann zu rechtlichen Konsequenzen wie Abmahnungen, Unterlassungsansprüchen und Schadensersatzforderungen führen. Daher ist es ratsam, im Zweifelsfall eine rechtliche Prüfung vorzunehmen oder die Zustimmung des Markeninhabers einzuholen, bevor ein markenrechtlich geschützter Begriff als Hashtag verwendet wird.

#BettercallMarian: Ein Risiko?

Bei #BettercallMarian könnte man argumentieren, dass der Hashtag eine Anspielung auf „Better Call Saul“ ist. Die Frage ist jedoch, ob diese Anspielung ausreicht, um eine Markenverletzung zu begründen. Hierbei sind der Grad der Ähnlichkeit, der Kontext der Verwendung und die Bekanntheit der Marke entscheidend.

Gewerblicher Bezug als Schlüsselfaktor

Ein entscheidender Faktor bei der Beurteilung der markenrechtlichen Relevanz eines Hashtags ist der gewerbliche Bezug der Veröffentlichung. Dieser Aspekt gewinnt insbesondere in der Welt der sozialen Medien an Bedeutung, wo die Grenzen zwischen privater und kommerzieller Nutzung oft verschwimmen. Bei einem öffentlichen, gewerblich genutzten Account, wie es häufig bei Influencern, Unternehmen und anderen professionellen Akteuren der Fall ist, ist besondere Vorsicht geboten.

Die Verwendung eines Markennamens in einem Hashtag zum Zwecke eines gesteigerten Produktabsatzes, zur Förderung einer Dienstleistung oder zur Steigerung der eigenen Markenbekanntheit, ohne die Einwilligung des Markenrechtsinhabers, kann eine Rechtsverletzung darstellen. Dies gilt insbesondere, wenn der Hashtag in einem Kontext verwendet wird, der eine kommerzielle Absicht suggeriert oder wenn er in einer Weise genutzt wird, die eine offizielle Verbindung, Partnerschaft oder Unterstützung durch den Markeninhaber impliziert.

Darüber hinaus kann die Verwendung eines markenrechtlich geschützten Hashtags in einem kommerziellen Kontext auch irreführend sein, wenn sie beim Publikum den Eindruck erweckt, dass es eine Verbindung zwischen dem Post und der Marke gibt, was wiederum die Verwechslungsgefahr erhöht. Dies kann nicht nur zu rechtlichen Konsequenzen wie Abmahnungen und Schadensersatzforderungen führen, sondern auch das Vertrauen und die Glaubwürdigkeit bei den Followern und Kunden beeinträchtigen.

Es ist daher für Influencer und Unternehmen unerlässlich, eine klare Trennlinie zwischen persönlicher Meinungsäußerung und kommerzieller Werbung zu ziehen und bei der Verwendung von Hashtags, die Markennamen enthalten, sorgfältig zu prüfen, ob eine Genehmigung erforderlich ist. In Fällen, in denen Unsicherheit besteht, ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen oder direkt die Zustimmung des Markeninhabers zu suchen, um potenzielle Rechtsverletzungen zu vermeiden.

Markenrecht 1×1: Wer hat Anspruch auf Schutz?

Markeninhaber haben das ausschließliche Recht, ihre Marke zu nutzen und Dritten die Nutzung ihrer Marke zu untersagen, wenn diese dazu geeignet ist, eine Verwechslungsgefahr zu begründen. Dieses Recht ermöglicht es Markeninhabern, die Integrität ihrer Marke zu wahren und sicherzustellen, dass sie nicht durch unautorisierte oder irreführende Verwendungen verwässert oder beschädigt wird. Die Verwechslungsgefahr ist dabei ein zentraler Aspekt des Markenrechts, da sie die Wahrscheinlichkeit betrifft, dass das Publikum den Eindruck gewinnen könnte, dass es eine Verbindung zwischen zwei unterschiedlichen Produkten oder Dienstleistungen gibt, wenn beide unter ähnlichen Marken angeboten werden.

Markenschutz entsteht jedoch nicht automatisch. Um diesen Schutz zu erlangen, muss die Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet und eingetragen sein. Die Eintragung einer Marke beim DPMA verleiht dem Markeninhaber das exklusive Recht, die Marke für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen zu verwenden und anderen die Nutzung dieser Marke in einem geschäftlichen Kontext zu untersagen. Dies umfasst auch die Verwendung der Marke in Werbung, auf Produkten, in Geschäftsnamen oder als Teil eines Hashtags in sozialen Medien.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Markenschutz territorial begrenzt ist. Eine beim DPMA eingetragene Marke bietet Schutz in Deutschland, aber nicht automatisch in anderen Ländern. Für internationalen Schutz müssen Markeninhaber separate Anmeldungen in anderen Ländern oder Regionen vornehmen oder das Madrider System für die internationale Registrierung von Marken nutzen.

Zudem muss die Marke Unterscheidungskraft besitzen und darf nicht beschreibend für die Waren oder Dienstleistungen sein, für die sie eingetragen werden soll. Marken, die allgemeine Begriffe oder gebräuchliche Namen verwenden, können abgelehnt werden, da sie nicht als eindeutige Identifikatoren für ein bestimmtes Unternehmen oder Produkt dienen können.

Insgesamt bietet die Eintragung einer Marke beim DPMA eine wichtige rechtliche Grundlage für den Schutz und die Durchsetzung von Markenrechten, sowohl im traditionellen Geschäftsverkehr als auch in der digitalen Welt der sozialen Medien.

Wann wird aus einem harmlosen Hashtag ein rechtliches Risiko?

Die Nutzung von Hashtags für sich genommen ist nicht rechtswidrig und stellt eine gängige Praxis in sozialen Netzwerken dar. Sie dienen dazu, Inhalte zu kategorisieren, die Auffindbarkeit zu verbessern und an aktuellen Diskussionen teilzunehmen. Doch die Situation ändert sich grundlegend, wenn ein Hashtag eine eingetragene Marke enthält oder mit einer solchen verwechselbar ist. In solchen Fällen kann die Verwendung des Hashtags als unerlaubte Nutzung der Marke angesehen werden, insbesondere wenn sie im geschäftlichen Verkehr erfolgt und das Potenzial hat, die Verbraucher in die Irre zu führen oder den Eindruck einer Verbindung oder Billigung durch den Markeninhaber zu erwecken.

Eine Verletzung von Markenrechten durch die Verwendung eines solchen Hashtags kann schnell zu rechtlichen Konsequenzen führen. Dies kann Abmahnungen vonseiten des Markeninhabers umfassen, in denen der Verletzer aufgefordert wird, die Nutzung des Hashtags einzustellen. Darüber hinaus können Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden, insbesondere wenn durch die Verwendung des Hashtags ein finanzieller Schaden für den Markeninhaber entstanden ist oder wenn die unerlaubte Nutzung der Marke zu einem Gewinn für den Verletzer geführt hat.

In einigen Fällen kann die unrechtmäßige Verwendung eines markenrechtlich geschützten Hashtags auch zu Unterlassungsklagen führen, bei denen gerichtlich die dauerhafte Einstellung der Nutzung des Hashtags gefordert wird. Dies kann insbesondere dann relevant werden, wenn der Verletzer auf eine Abmahnung nicht reagiert oder wiederholt gegen die Markenrechte verstößt.

Es ist daher für Nutzer sozialer Medien, insbesondere für Unternehmen und Influencer, wichtig, sich der potenziellen markenrechtlichen Implikationen bewusst zu sein, die mit der Verwendung von Hashtags einhergehen. Eine sorgfältige Prüfung und gegebenenfalls eine rechtliche Beratung können helfen, das Risiko einer unbeabsichtigten Markenrechtsverletzung zu minimieren.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AbmahnungBeratungDeutschlandDienstleistungInfluencerLinkedInMarkenMarkenrechtMarketingMediaPatentRechtRegistrierungRisikoVerbraucherWerbung

Weitere spannende Blogposts

Influencer-Rechtsprechung und Esport Teams

Influencer-Rechtsprechung und Esport Teams
14. Januar 2019

Basierend auf den meinen letzten Posts zum Thema Influencer und Social Media, sowie die Kenntlichmachung von Werbe Posts und dergleichen,...

Mehr lesenDetails

Worauf muss man beim Unterzeichnen eines Games-Publishing-Vertrags achten?

Worauf muss man beim Unterzeichnen eines Games-Publishing-Vertrags achten?
6. Februar 2023

Wenn Sie sich dazu entschließen, ein Spiel zu veröffentlichen, müssen Sie alle möglichen Aspekte und Bedingungen berücksichtigen, die mit der...

Mehr lesenDetails

OLG Hamburg: Kunuu muss anonyme Bewertungen löschen

OLG Hamburg: Kunuu muss anonyme Bewertungen löschen
17. Februar 2024

Einleitung Als Rechtsanwalt, der sich auf Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht spezialisiert hat, begegne ich regelmäßig der Herausforderung, meine Mandanten vor...

Mehr lesenDetails

Telefonnummer in Widerrufsbelehrung

Onlineshops: Achtung bei Werbung mit UVP
25. Januar 2019

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat in einer ergangenen Entscheidungen die Rechte von Verbrauchern gestärkt. Die Beklagte vertreibt über das Internet u....

Mehr lesenDetails

Amazonverkäufer und doppelte Produktseiten

Achtung: Gutscheine an Bestandskunden kann Werbung sein!
12. Dezember 2018

Das Thema und die Rechtsprechung sind zwar schon aus dem letzten Jahr, es scheint aber immer noch Verkäufer bei Amazon...

Mehr lesenDetails

BGH zu Kosten beim Bilderklau

EuGH: Generalanwalt bewertet Sampling als Urheberrechtsverletzung
9. Januar 2019

Die urheberrechtswidrige Verwendung von Bildern im Internet, gerade auch bei Blogs und dergleichen, kommt immer wieder vor. Selbst bei Personen...

Mehr lesenDetails

Transparenz bei KI-Einsatz: Müssen Nutzer informiert werden?

Transparenz bei KI-Einsatz: Müssen Nutzer informiert werden?
31. Mai 2024

Künstliche Intelligenz (KI) ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Immer mehr Unternehmen setzen KI-Systeme ein, um Prozesse zu optimieren,...

Mehr lesenDetails

Twitch-Streams und Let’s Plays: Achtung!

Ein Mann hält ein Telefon hoch, auf dem ein YouTube-Video zu sehen ist.
2. Januar 2019

Passend zu diesem Artikel von heute möchte ich kurz betonen, dass das Zitierrecht auch nicht für Computerspiele und Let's Plays...

Mehr lesenDetails

OLG Braunschweig zu Instagram & Influencer ohne Gegenleistung

Rechtsform als Influencer? Ein paar Hinweise!
3. April 2019

So langsam wird es einsam für die Rechtsmeinungen, die vertreten, dass Instagram-Posts von Influencern nur dann entsprechend gekennzeichnet werden müssen,...

Mehr lesenDetails
Contractual regulations for no-code/low-code software development
Sonstiges

Contractual regulations for no-code/low-code software development

21. Mai 2025

No-code and low-code platforms enable rapid software development without extensive manual programming. Applications are increasingly being developed on the basis...

Mehr lesenDetails
Erotic content on OnlyFans: Copyright and personality rights protection for creators

Erotic content on OnlyFans: Copyright and personality rights protection for creators

20. Mai 2025
Goodbye hustle culture? Startup life between 24/7 grind and work-life balance

Goodbye hustle culture? Startup life between 24/7 grind and work-life balance

19. Mai 2025
Startup buzzwords 2025: Bullshit bingo in marketing German Introduction: Bullshit bingo in marketing German

Startup buzzwords 2025: Bullshit bingo in marketing German Introduction: Bullshit bingo in marketing German

18. Mai 2025
From the metaverse boom to AI euphoria – a tech lawyer in the hype cycle

From the metaverse boom to AI euphoria – a tech lawyer in the hype cycle

17. Mai 2025

Produkte

  • Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell 327,25 €
  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €
  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €
  • Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen Leseprobe: KI effizient in der Kanzlei nutzen 0,00 €
  • Schriftsätze und Verträge mit KI – Intensivkurs am 16.09.2025 Schriftsätze und Verträge mit KI – Intensivkurs am 16.09.2025 416,50 €

Podcastfolge

238a909c26a0302cbd4792cbd18e4922

Global challenges for start-ups – A legal guide

10. Oktober 2024

This informative podcast offers a comprehensive insight into the legal challenges faced by start-ups when expanding internationally. The experienced lawyer...

Mehr lesenDetails
fcb134a2b3cfec5d256cf9742ecef1cd

The unconventional lawyer: a nerd in the service of the law

26. September 2024
d5e1e6cad87cb839a9e23af79034bd94

AI in the legal system: Towards a digital future of justice

16. Oktober 2024
Looking to the future: How technology is changing the law

Looking to the future: How technology is changing the law

18. Februar 2025
4f3597d5481e0f38e37bf80eaad208c7

The IT Media Law Podcast. Episode No. 1: What is this actually about?

26. August 2024

Video

My transparent billing

My transparent billing

10. Februar 2025

In this video, I talk a bit about transparent billing and how I communicate what it costs to work with...

Mehr lesenDetails
Fascination between law and technology

Fascination between law and technology

10. Februar 2025
My two biggest challenges are?

My two biggest challenges are?

10. Februar 2025
What really makes me happy

What really makes me happy

10. Februar 2025
What I love about my job!

What I love about my job!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung