• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Transparenz bei KI-Einsatz: Müssen Nutzer informiert werden?

31. Mai 2024
in Datenschutzrecht
Lesezeit: 6 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
lwkgk1lmmzlpjhqxpc78
Wichtigste Punkte
  • Künstliche Intelligenz ist entscheidend für Unternehmensprozesse und erfordert transparente Datenschutzinformation für Nutzer.
  • Unternehmen müssen Aufklärungspflichten über den KI-Einsatz erfüllen, um Diskriminierung und Fehlentscheidungen zu vermeiden.
  • Die AI-Verordnung von 2024 definiert spezielle Transparenzpflichten für Hochrisiko-KI-Systeme.
  • Unternehmen riskieren wettbewerbsrechtliche Ansprüche bei intransparentem KI-Einsatz, was als Irreführung geltend gemacht werden kann.
  • Nutzer finden Datenschutzerklärungen oft unverständlich; Unternehmen müssen Informationen klar und prägnant kommunizieren.
  • Neue Ansätze wie Layered Notices und interaktive Elemente können die Transparenz erhöhen und Verständnis fördern.
  • Ein kontinuierlicher Dialog zwischen verschiedenen Akteuren ist notwendig für ethischen und rechtskonformen Einsatz von Künstlicher Intelligenz.

Künstliche Intelligenz (KI) ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Immer mehr Unternehmen setzen KI-Systeme ein, um Prozesse zu optimieren, Entscheidungen zu treffen oder das Nutzerverhalten zu analysieren. Doch was bedeutet das für den Datenschutz? Müssen Nutzer darüber informiert werden, wenn KI ihre Daten auswertet, Bewertungen vornimmt oder sogar Sperrungen veranlasst? Diese Fragen gewinnen angesichts der rasanten Entwicklung von KI-Technologien zunehmend an Bedeutung. Schließlich haben Nutzer ein Recht darauf zu wissen, wie ihre persönlichen Informationen verarbeitet werden. Gleichzeitig stehen Unternehmen vor der Herausforderung, komplexe KI-Prozesse verständlich zu erklären, ohne ihre Geschäftsgeheimnisse preiszugeben. Es gilt also, einen Ausgleich zwischen Transparenz und Wettbewerbsfähigkeit zu finden. Dabei spielen nicht nur datenschutzrechtliche Vorgaben eine Rolle, sondern auch wettbewerbsrechtliche Aspekte und branchenspezifische Regelungen wie das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) für soziale Netzwerke. Die Frage der Transparenz beim KI-Einsatz ist somit vielschichtig und erfordert eine differenzierte Betrachtung.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Transparenz als Grundprinzip des Datenschutzes
2. Informationspflichten beim KI-Einsatz
3. Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und NetzDG
4. Herausforderung verständliche Information
5. Fazit
5.1. Author: Marian Härtel

Transparenz als Grundprinzip des Datenschutzes

Ein zentraler Grundsatz der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Transparenz. Verantwortliche müssen betroffene Personen klar und verständlich darüber informieren, was mit ihren Daten passiert. Nur so können Nutzer selbstbestimmt entscheiden, ob sie mit der Datenverarbeitung einverstanden sind und ihre Rechte wahrnehmen. Dies ergibt sich aus Art. 12 ff. DSGVO, wonach die Informationen in „präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache“ bereitzustellen sind. Dabei müssen auch die spezifischen Zwecke der Verarbeitung genannt werden (Art. 13 Abs. 1 lit. c DSGVO). Das gilt auch und gerade beim Einsatz von KI. Denn KI-Systeme treffen oft Entscheidungen, die für den Einzelnen nicht nachvollziehbar sind. Zudem besteht die Gefahr von Diskriminierung und Fehlentscheidungen. Umso wichtiger ist es, dass Unternehmen offen kommunizieren, wenn sie KI nutzen. Nur so können Betroffene abschätzen, welche Folgen die Verarbeitung für sie haben kann. Dabei reicht es nicht aus, nur allgemein auf den Einsatz von KI hinzuweisen. Vielmehr müssen die wesentlichen Funktionsweisen und Entscheidungskriterien der KI-Systeme erläutert werden, soweit dies ohne Preisgabe von Geschäftsgeheimnissen möglich ist (vgl. Erwägungsgrund 58 DSGVO).

Informationspflichten beim KI-Einsatz

Die im April 2024 vom Europäischen Parlament verabschiedete KI-Verordnung (Artificial Intelligence Act) sieht spezielle Transparenzpflichten für Hochrisiko-KI-Systeme vor. Dazu zählen etwa KI-Anwendungen, die für den Zugang zu Bildung, Beschäftigung, Justiz oder Strafverfolgung entscheidend sind. Anbieter solcher Systeme müssen u.a. offenlegen, dass KI zum Einsatz kommt und die Funktionsweise erklären. Dies soll sicherstellen, dass Betroffene verstehen, auf welcher Grundlage Entscheidungen getroffen werden.Laut Art. 6 Abs. 1 und Anhang III gelten KI-Systeme als Hochrisiko-Systeme, wenn sie als Sicherheitskomponente von Produkten verwendet werden, die einer Konformitätsbewertung durch Dritte unterliegen, oder wenn sie in bestimmten sensiblen Bereichen wie Beschäftigung, Bildung, Strafverfolgung oder Justiz eingesetzt werden. Auch müssen Nutzer über ihre Rechte aufgeklärt werden, z.B. das Recht auf Einspruch gegen automatisierte Entscheidungen (Art. 22 DSGVO).Doch auch bei weniger riskanten KI-Systemen sind Informationspflichten sinnvoll und geboten. Schließlich greift jede Form der automatisierten Auswertung in die Rechte der Nutzer ein. Daher sollten Unternehmen in ihren Datenschutzerklärungen transparent machen, wenn sie KI einsetzen, um Nutzerverhalten zu analysieren und Profile zu erstellen, Nutzer zu bewerten oder in Kategorien einzuteilen sowie automatisierte Entscheidungen zu treffen, z.B. Sperrungen oder Ablehnungen. Dabei müssen sie die Zwecke der KI-gestützten Verarbeitung nennen und erklären, welche Auswirkungen dies für die Nutzer haben kann. Auch sollten sie angeben, ob die KI-Systeme von Dritten bezogen oder selbst entwickelt wurden. Hier kann das Urteil des EuGH vom 13.05.2014 (C-131/12 – Google Spain) als Orientierung dienen, wonach der Suchmaschinenbetreiber über die Funktionsweise seines Rankingalgorithmus informieren muss, soweit dies ohne Preisgabe von Geschäftsgeheimnissen möglich ist.

Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und NetzDG

Neben datenschutzrechtlichen Pflichten können sich auch wettbewerbsrechtliche Ansprüche ergeben, wenn Unternehmen den KI-Einsatz verschleiern. So kann eine irreführende Datenschutzerklärung als Verstoß gegen §§ 5, 5a UWG gewertet werden. Wer Nutzer über die Datenverarbeitung täuscht, handelt unlauter und kann von Mitbewerbern auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Dies hat der BGH in seiner Entscheidung „Kundenkarten-Bonusprogramm“ vom 29.07.2021 (I ZR 40/20) klargestellt. Demnach liegt eine Irreführung vor, wenn wesentliche Informationen zur Datenverarbeitung verschwiegen oder beschönigt werden. Auch eine intransparente Gestaltung der Datenschutzerklärung kann wettbewerbswidrig sein, wenn dadurch die Tragweite der Einwilligung verschleiert wird (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 27.06.2019 – 6 U 6/19).Für soziale Netzwerke gelten zudem die Vorgaben des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG). Danach müssen Plattformen ihre Nutzer in allgemeinen Geschäftsbedingungen und Gemeinschaftsstandards darüber informieren, ob und wie sie Inhalte prüfen und entfernen (§ 3b NetzDG). Setzen sie dabei KI ein, muss dies ebenfalls transparent gemacht werden. Andernfalls drohen Bußgelder durch das Bundesamt für Justiz. Hier ist das Urteil des OLG Karlsruhe vom 28.02.2022 (15 W 4/22) relevant, wonach Facebook seine Löschpraxis offenlegen muss. Das Gericht sah in den Gemeinschaftsstandards unzureichende Informationen darüber, nach welchen Kriterien Beiträge entfernt werden. Auch der Einsatz von KI zur Erkennung von Hassrede und anderen verbotenen Inhalten wurde nicht hinreichend erläutert.

Herausforderung verständliche Information

Die Crux ist: Viele Nutzer lesen Datenschutzerklärungen gar nicht erst, weil sie zu lang und kompliziert sind. Unternehmen stehen daher vor der Herausforderung, die nötigen Informationen zum KI-Einsatz möglichst prägnant und verständlich zu vermitteln. Hinzu kommt, dass KI-Systeme oft als „Blackbox“ wahrgenommen werden, deren Entscheidungsfindung selbst für Experten schwer nachvollziehbar ist. Umso wichtiger ist es, die Kernpunkte herauszustellen und in allgemeinverständlicher Sprache zu erklären.Dafür braucht es neue, nutzerfreundliche Ansätze wie Layered Notices, Icons oder Videos. Auch interaktive Elemente wie Chatbots können helfen, Fragen zu beantworten. Entscheidend ist, dass die Kernbotschaften schnell erfassbar sind und Nutzer bei Bedarf mehr Details erfahren. Gleichzeitig dürfen die Informationen nicht zu oberflächlich sein, sondern müssen alle wesentlichen Aspekte abdecken. Hier ist Kreativität gefragt, um komplexe Sachverhalte anschaulich darzustellen, ohne die Nutzer zu überfordern. Auch sollten die Informationen regelmäßig aktualisiert werden, wenn sich der KI-Einsatz ändert. Dabei kann die Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz zu KI und Datenschutz vom 06.05.2024 als Leitfaden dienen. Darin werden Best Practices für die Gestaltung von Datenschutzhinweisen beim KI-Einsatz aufgezeigt, z.B. der Einsatz von Piktogrammen und Ampelfarben zur Visualisierung des Risikograds.

Fazit

KI bietet große Chancen, birgt aber auch Risiken für Grundrechte und Datenschutz. Umso wichtiger ist Transparenz. Unternehmen, die KI einsetzen, sollten Nutzer aktiv darüber informieren – nicht nur, weil es gesetzlich gefordert ist, sondern weil es Vertrauen schafft. Denn nur wenn Menschen verstehen, was mit ihren Daten passiert, können sie KI-Systemen vertrauen und deren Vorteile nutzen.Der Datenschutz ist hier kein Bremsklotz, sondern Enabler für eine gemeinwohlorientierte KI. Gleichzeitig müssen die Informationspflichten mit Augenmaß umgesetzt werden. Es bringt niemandem etwas, wenn Datenschutzerklärungen immer länger und unverständlicher werden. Vielmehr braucht es eine neue „Informationskultur“, die Transparenz und Nutzbarkeit in Einklang bringt. Gelingt dies, profitieren alle Seiten: Unternehmen können die Potenziale von KI ausschöpfen, Nutzer behalten die Kontrolle über ihre Daten und der Datenschutz wird zum Qualitätsmerkmal für vertrauenswürdige KI-Anwendungen. Dafür bedarf es eines kontinuierlichen Dialogs zwischen Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Zivilgesellschaft, um gemeinsam Standards für einen ethisch verantwortungsvollen und rechtskonformen Einsatz von KI zu entwickeln. Die KI-Verordnung der EU kann hier wichtige Impulse setzen, muss aber in der Praxis mit Leben gefüllt werden.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BGHDatenschutzDatenschutz-GrundverordnungDSGVOEntscheidungenEntwicklungEUFacebookFrankfurtGoogleHassredeInformationKarlsruheKIKünstliche IntelligenzNetzwerkdurchsetzungsgesetzolgOLG FrankfurtRechtTransparenzUrteilUWGVerordnung

Weitere spannende Blogposts

Polizei darf Versammlungsbilder nicht auf Social Media veröffentlichen

Polizei darf Versammlungsbilder nicht auf Social Media veröffentlichen
17. September 2019

Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Essen waren nicht berechtigt, Fotos von einer Versammlung in Essen-Steele zu machen und diese auf dem Facebook-Profil...

Mehr lesenDetails

OLG Frankfurt zu Rabattaktion und Buchpreisbindung bei eBay

Ebay Kauf wegen Fehlfunktion am Handy?
16. März 2023

eBay unterfällt selbst nicht den Vorgaben des Buchpreisbindungsgesetzes. Ihre einmalige Adventsrabattaktion, bei der u.a. beim Kauf von Büchern die Letztabnehmer...

Mehr lesenDetails

Werkvertrag vs. Dienstvertrag: Was Sie im Bereich IT, Software und Esports wissen müssen

Neue Infos zum Status des Medienstaatsvertrages
22. September 2023

Einleitung: Warum der richtige Vertragstyp entscheidend ist In der Welt der Verträge gibt es viele Grauzonen, die oft zu Verwirrung...

Mehr lesenDetails

Doppelte Holdingstruktur: Sinnvoll für Startups?

shutterstock 1889907112 scaled
19. Juli 2024

Für Startups und junge Unternehmen stellt sich oft die Frage nach der optimalen Unternehmensstruktur. Eine Option, die viele Vorteile bieten...

Mehr lesenDetails

Die Rechtsnatur von Lizenzschlüsseln auf der Blockchain

Die Rechtsnatur von Lizenzschlüsseln auf der Blockchain
15. Mai 2024

In der Softwarebranche werden seit langem Lizenzschlüssel verwendet, um die Nutzung von Programmen zu kontrollieren und zu monetarisieren. Der Käufer...

Mehr lesenDetails

Stolpersteine, die Sie beim Lesen eines Vertrags kennen sollten

Stolpersteine, die Sie beim Lesen eines Vertrags kennen sollten
4. Januar 2023

Warum ist es wichtig, Verträge zu lesen und zu verstehen? Verträge sind ein wesentlicher Bestandteil des täglichen Lebens. Sie helfen...

Mehr lesenDetails

Falschaussage auf Facebook kann gerichtlich untersagt werden

Facebook-Seiten, Datenschutz und der 1. August 2019
11. Dezember 2019

Die Pressekammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat entschieden, dass nicht der Eindruck erweckt werden dürfe, die Bundestagsabgeordnete Renate Künast,...

Mehr lesenDetails

Vertriebsverbot? Onlinehändler und Verpackungsgesetz!

Vertriebsverbot? Onlinehändler und Verpackungsgesetz!
29. Dezember 2018

Achtung! Ab Dienstag gibt es, beispielsweise für Onlinehändler, eine neue gesetzliche Hürde, nämlich das neue Verpackungsgesetz. Laut unverifizierten Zahlen sollen...

Mehr lesenDetails

Urheberrechtsverletzung auf YouTube: Abmahnung auch nach Beschwerdeverfahren notwendig

youtube 3503481 960 720
13. August 2024

Als Rechtsanwalt, der viele Agenturen und Influencer vertritt, habe ich häufig mit Rechtsfragen rund um YouTube zu tun. Ein aktuelles...

Mehr lesenDetails
Keine stillschweigende AGB-Änderung – Schweigen gilt nicht als Zustimnung
Onlinehandel

Keine stillschweigende AGB-Änderung – Schweigen gilt nicht als Zustimnung

7. Juli 2025

Die Vertragsänderung durch Schweigen ist wieder im Fokus. In zwei aktuellen Entscheidungen (November 2024 und Juni 2025) hat der Bundesgerichtshof...

Mehr lesenDetails
So langsam nimmt der Shop Form an

So langsam nimmt der Shop Form an

3. Juli 2025
Dark Patterns: UX-Tricks im Visier von Gesetzgeber und Gerichten

Dark Patterns: UX-Tricks im Visier von Gesetzgeber und Gerichten

2. Juli 2025
Altersverifikation im Internet: Pflichten für Anbieter in Deutschland und Europa

Altersverifikation im Internet: Pflichten für Anbieter in Deutschland und Europa

30. Juni 2025
KI-Training und Urheberrecht: US-Gericht setzt auf Fair Use – was bedeutet das für KI und was gilt in Deutschland?

KI-Training und Urheberrecht: US-Gericht setzt auf Fair Use – was bedeutet das für KI und was gilt in Deutschland?

26. Juni 2025

Produkte

  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €
  • Schriftsätze und Verträge mit KI – Intensivkurs am 16.09.2025 Schriftsätze und Verträge mit KI – Intensivkurs am 16.09.2025 416,50 €
  • Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen Kanzlei-SEO & Sichtbarkeit 2025: Das Content- und KI-Bundle für moderne Rechtsanwält:innen 54,99 €

    inkl. MwSt.

  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €
  • Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen Praxisleitfaden Kanzleimarketing 2025 Digitale Sichtbarkeit und Mandantengewinnung für Anwält:innen 49,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

8315f1ef298eb54dfeed2f5e55c8b9da 1

Erste Testfolge des ITMediaLaw Podcast

26. August 2024

Erste TestfolgeLiebe Leserinnen und Leser,ich freue mich, heute den ersten Testlauf unseres brandneuen IT Media Law Podcasts zu präsentieren! In diesem Podcast...

Mehr lesenDetails
Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

Das Metaverse – Rechtliche Herausforderungen in virtuellen Welten

25. September 2024
Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

Die Romantisierung des Prinzips ‚Fail Fast‘ in Startups – Wann wird Scheitern zur Täuschung gegenüber Beteiligten?

20. April 2025
Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

25. September 2024
Juristische Trends für Startups 2025: Chancen und Herausforderungen

Juristische Trends für Startups 2025: Chancen und Herausforderungen

19. April 2025

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung