• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Doppelte Holdingstruktur: Sinnvoll für Startups?

19. Juli 2024
in Gesellschaftsrecht
Lesezeit: 5 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
SOMKID THONGDEE | Shutterstock

SOMKID THONGDEE | Shutterstock

Wichtigste Punkte
  • Doppelte Holdingstruktur: Besteht aus mehreren Ebenen von Unternehmen, mit operativen Gesellschaften und Holding-Gesellschaften.
  • Steuervorteile: Veräußerungsgewinne in einer Holding sind zu 95% steuerbefreit, wodurch effektive Steuerbelastung nur ca. 1,5% beträgt.
  • Kapital für Reinvestitionen: Geringe Steuerbelastung ermöglicht mehr Mittel für Wachstum, strategische Investitionen und Akquisitionen.
  • Flexibilität bei Investoren: Neue Investoren können einfach auf Holding-Ebene eintreten, ohne bestehende Beteiligungen anzupassen.
  • Haftungsbeschränkung: Aufteilung der Unternehmen begrenzt Haftungsrisiko, schützt Privatvermögen der Gründer.
  • Internationale Steuervorteile: Gewinne von Auslandstöchtern können unter bestimmten Bedingungen der deutschen Besteuerung entzogen werden.
  • Strategische Planung: Struktur sollte schrittweise implementiert und stets mit Experten besprochen werden, um Förderungen zu maximieren.

Für Startups und junge Unternehmen stellt sich oft die Frage nach der optimalen Unternehmensstruktur. Eine Option, die viele Vorteile bieten kann, ist die doppelte Holdingstruktur. Doch was genau verbirgt sich dahinter und für welche Startups lohnt sich eine solche Struktur?

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Was ist eine doppelte Holdingstruktur?
2. Vorteile einer doppelten Holding für Startups
3. Für wen lohnt sich eine doppelte Holding?
3.1. Author: Marian Härtel

Die Wahl der richtigen Rechtsform und Unternehmensstruktur ist gerade in der Gründungsphase von enormer Bedeutung. Sie hat weitreichende Auswirkungen auf Haftung, Steuern, Finanzierung und den zukünftigen Exit. Viele Gründer stehen vor der Entscheidung, ob sie direkt mit der operativen Gesellschaft starten oder eine Holdingstruktur wählen. Insbesondere die doppelte Holdingstruktur erfreut sich bei Startups zunehmender Beliebtheit.

In meiner Beratungspraxis ist die Frage nach der optimalen Struktur ein zentrales Thema. Bei der Planung für meine Mandanten hinterfrage ich daher stets, ob aktuell oder in Zukunft Investments anstehen, für die unterschiedliche Strukturen relevant sein könnten. Denn gerade wenn Startups externes Kapital aufnehmen oder einen Exit anstreben, kann die Wahl der richtigen Struktur entscheidende Vorteile bringen.

Aber ist die doppelte Holding wirklich sinnvoll und welche Vorteile bringt sie konkret? Für wen lohnt sich der zusätzliche Aufwand und wann sollte man besser darauf verzichten? Dieser Blogpost gibt einen detaillierten Überblick über die doppelte Holding, ihre Funktionsweise und die Vor- und Nachteile für Startups. Anhand von Praxisbeispielen zeigen wir, in welchen Fällen diese Struktur ein echter Mehrwert sein kann und wann andere Lösungen die bessere Wahl sind.

Erfahren Sie, wie Sie als Gründer durch eine intelligente Strukturierung von Anfang an die Weichen für den Erfolg Ihres Startups stellen können. Denn die richtige Rechtsform und Beteiligungsstruktur ist eine der wichtigsten Entscheidungen, die Sie auf dem Weg zum erfolgreichen Unternehmen treffen. Lesen Sie jetzt mehr über die doppelte Holding als möglichen Lösungsansatz und finden Sie heraus, ob diese Option auch für Ihr Startup interessant sein könnte.

Was ist eine doppelte Holdingstruktur?

Eine doppelte Holdingstruktur besteht aus mehreren Ebenen von Unternehmen, die miteinander verbunden sind:

– Ganz unten stehen die operativen Unternehmen, die das eigentliche Geschäft betreiben. Diese Gesellschaften sind für die Umsetzung der Geschäftsidee und die Generierung von Umsätzen und Gewinnen verantwortlich. Typischerweise handelt es sich dabei um Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder GmbH & Co. KGs.

– Darüber gibt es eine Holding-Gesellschaft, oft in Form einer GmbH, die Anteile an den operativen Unternehmen hält. Diese Holding-GmbH fungiert als Muttergesellschaft und bündelt die Beteiligungen an den Tochtergesellschaften. Sie ist in der Regel nicht selbst operativ tätig, sondern übernimmt übergeordnete Aufgaben wie die strategische Steuerung, das Beteiligungsmanagement und die Finanzierung.

– Zwischen der Holding-GmbH und den Gesellschaftern liegt noch eine Holding GmbH & Co. KG. Diese Ebene ist wichtig für die Steuergestaltung. Die Holding GmbH & Co. KG ist eine Personengesellschaft, an der die Holding-GmbH als Komplementärin und die Gesellschafter als Kommanditisten beteiligt sind. Durch diese Struktur können steuerliche Vorteile wie die Vermeidung der doppelten Besteuerung von Gewinnen erreicht werden.

– Zuoberst stehen die Holding-Gesellschafter als natürliche Personen, die von den Gewinnen der Struktur profitieren. Sie sind an der Holding GmbH & Co. KG beteiligt und erhalten über diese die Gewinne aus den operativen Gesellschaften. Durch die Zwischenschaltung der Holding-Ebenen können die Gesellschafter ihre Haftung begrenzen und die Gewinne steueroptimiert an sich ausschütten lassen.

Insgesamt ermöglicht die doppelte Holdingstruktur eine klare Trennung zwischen operativem Geschäft und Vermögensverwaltung. Sie bietet Spielraum für eine flexible Gestaltung der Beteiligungsverhältnisse und der Finanzströme. Zudem können durch die geschickte Kombination von Kapital- und Personengesellschaften die steuerlichen Folgen optimiert werden. Allerdings ist eine solch komplexe Struktur auch mit höheren Kosten und Administrationsaufwand verbunden, sodass im Einzelfall geprüft werden muss, ob sie für das jeweilige Unternehmen sinnvoll ist.

Vorteile einer doppelten Holding für Startups

Eine doppelte Holdingstruktur kann gerade für Startups einige entscheidende Vorteile bieten:

Steuervorteile beim Exit: Der größte Vorteil liegt in der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen. Innerhalb einer Holdingstruktur werden diese zu 95% steuerbefreit. Nur die verbleibenden 5% unterliegen der normalen Besteuerung von ca. 30%. Effektiv ergibt sich so eine Steuerbelastung von nur ca. 1,5% auf den Veräußerungsgewinn. Ohne Holding würde ein deutlich höherer Steuersatz anfallen.

Kapital für Reinvestitionen und Investments: Durch die geringe Steuerbelastung stehen nach einem Exit oder Teilexit (z.B. Verkauf von Anteilen an Investoren) mehr Mittel für Reinvestitionen in neue Projekte zur Verfügung. Dies ist gerade für Startups wichtig, die oft mehrere Finanzierungsrunden durchlaufen und das Kapital für weiteres Wachstum benötigen. Auch für strategische Investments oder Akquisitionen kann das Kapital in der Holding genutzt werden.

Flexibilität bei Investoren: Die Holdingstruktur erleichtert es, später neue Investoren aufzunehmen. Diese können sich einfach auf Ebene der Holding-GmbH beteiligen, ohne dass bestehende Beteiligungsverhältnisse in den operativen Gesellschaften angepasst werden müssen. So lässt sich neues Kapital leichter einwerben, ohne die Strukturen in den Tochtergesellschaften zu verändern. Auch für Mitarbeiterbeteiligungen oder Managementbeteiligungen bietet die Holding Gestaltungsspielraum.

Haftungsbeschränkung: Durch die Aufteilung in mehrere Gesellschaften wird das Haftungsrisiko begrenzt. Probleme in einem operativen Unternehmen wirken sich nicht direkt auf die Gesellschafter aus. Die Holding fungiert als Puffer und schützt das Privatvermögen der Gründer. Gerade bei riskanten Startup-Projekten ist das ein wichtiger Vorteil.

Steuervorteile im internationalen Kontext: Hat die Holding Tochtergesellschaften im Ausland, können dort erzielte Gewinne unter bestimmten Voraussetzungen von der deutschen Besteuerung verschont bleiben. Auch der Wegzug von Gesellschaftern ins Ausland lässt sich ohne Wegzugsbesteuerung gestalten. Für Startups, die international expandieren wollen, kann das ein entscheidender Vorteil sein.

Allerdings darf man nicht vergessen, dass eine Holdingstruktur auch mit mehr Verwaltungsaufwand und höheren laufenden Kosten verbunden ist. Es müssen separate Jahresabschlüsse und Steuererklärungen für die Holding und die Tochtergesellschaften erstellt werden. Auch die Gründung und Unterhaltung mehrerer Gesellschaften verursacht Kosten, z.B. für Notar, Handelsregister und Steuerberater. Dieser Mehraufwand muss gegen die steuerlichen und sonstigen Vorteile abgewogen werden. In der Regel lohnt sich eine Holding aber gerade für schnell wachsende, investorenfinanzierte Startups mit Exit-Perspektive.

Für wen lohnt sich eine doppelte Holding?

Eine doppelte Holdingstruktur ist natürlich mit einem gewissen Aufwand und Kosten verbunden. Sie lohnt sich daher vor allem für Startups, bei denen folgende Punkte zutreffen:

– Es ist mittelfristig ein Exit geplant, z.B. durch Verkauf an einen Investor.
– In Zukunft sollen weitere Investoren aufgenommen werden.
– Das Unternehmen soll langfristig wachsen und expandieren, eventuell auch international.
– Es werden hohe Gewinne und Veräußerungserlöse erwartet.

Gerade für schnell wachsende Technologie-Startups mit Exit-Perspektive kann eine doppelte Holding also sehr interessant sein. Allerdings muss die Struktur nicht von Anfang an vollständig implementiert werden. Oft ist es sinnvoll, die Holdingstruktur schrittweise aufzubauen, um den Aufwand und die Kosten zu Beginn zu begrenzen. So kann man z.B. zunächst mit einer einfachen GmbH starten und später eine Holding darüber etablieren, wenn weitere Investoren ins Boot geholt werden sollen.

Auch im Bereich Blockchain, wo ich häufig berate, kann eine GmbH & Co. KG als Struktur interessant sein. Denn hier werden für bestimmte Aktivitäten oft Genehmigungen oder Zulassungen von Aufsichtsbehörden benötigt. Mit einer GmbH & Co. KG lässt sich das operative Geschäft von den regulierten Aktivitäten trennen.

Alternativ kann man auch überlegen, eine Holdingstruktur zu nutzen, um bestimmte Projekte oder Vermögenswerte auszugliedern. So lassen sich z.B. Patente oder IP-Rechte in eigene Gesellschaften übertragen. Im Insolvenzfall der operativen Gesellschaft sind diese dann geschützt. Auch für riskante Projekte kann es sinnvoll sein, separate Projektgesellschaften unter dem Dach einer Holding zu gründen.

Die genaue Ausgestaltung der Struktur sollte aber immer mit Experten wie Steuerberatern und Anwälten besprochen werden. Nur so lässt sich die Struktur optimal auf die individuellen Bedürfnisse des Startups zuschneiden und alle rechtlichen Vorgaben einhalten. Denn die steuerliche und rechtliche Komplexität einer Holding darf nicht unterschätzt werden. Mit der richtigen Planung kann sie aber ein wertvolles Instrument für Startups sein, um Investoren anzuziehen, Vermögenswerte zu schützen und langfristiges Wachstum zu ermöglichen.

 

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BlockchainEntscheidungenFinanzierungHaftungHandelsregisterInvestorPatenteStartupsSteuerberaterTechnologieWachstum

Weitere spannende Blogposts

Neue Verpflichtungen beim Transparenzregister

Neue Verpflichtungen beim Transparenzregister
22. Januar 2020

Das Transparenzregister ist ein elektronisches Register, das Auskunft über die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen geben soll. Ganz konkret soll die Verschleierung illegaler...

Mehr lesenDetails

GAME gründet Verwertungsgesellschaft!

GAME gründet Verwertungsgesellschaft!
31. Mai 2023

In einer spannenden, aber sicherlich richtungweisenden Entwicklung hat der GAME Bundesverband, die führende Vereinigung der deutschen Computerspielindustrie, eine Verwertungsgesellschaft für...

Mehr lesenDetails

Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen: jetzt handeln!

Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen: jetzt handeln!
10. September 2019

Seit dem 26. April 2019 wird mit dem neuen Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen eine EU-Richtlinie umgesetzt, das bislang in...

Mehr lesenDetails

KI in Startups: Mehr als nur Textgeneratoren

ai generated g63ed67bf8 1280
2. Oktober 2023

Letzte Woche war es hier auf dem Blog etwas ruhiger. Der Grund dafür ist, dass ich auf der Bits &...

Mehr lesenDetails

Esportteams und Streamer: Halbherzig = juristisch gefährlich

Esportteams und Streamer: Halbherzig = juristisch gefährlich
23. Juli 2019

Eine Übersicht für Esport Teams und Streamer Mein Blog ist inzwischen voll mit Rechtsfragen und Abmahngründen, die auf die eine...

Mehr lesenDetails

Volksverhetzung auch in privater Whatsapp-Gruppe möglich

Volksverhetzung auch in privater Whatsapp-Gruppe möglich
12. Juni 2019

Von allgemeinem Strafrecht lasse ich meistens die Finger. Da gibt es Kollegen, die das besser können. Trotzdem finde ich Sachverhalte...

Mehr lesenDetails

Rechtliche Aspekte von Crowdfunding und alternativen Finanzierungsformen für Startups

Rechtliche Aspekte von Crowdfunding und alternativen Finanzierungsformen für Startups
8. Oktober 2024

Crowdfunding und andere alternative Finanzierungsformen haben sich in den letzten Jahren zu wichtigen Instrumenten für die Kapitalbeschaffung von Startups entwickelt....

Mehr lesenDetails

Wie Unternehmen die rechtlichen Rahmenbedingungen der digitalen Transformation meistern

Wie Unternehmen die rechtlichen Rahmenbedingungen der digitalen Transformation meistern
27. Januar 2023

Die digitale Transformation ist eines der meistdiskutierten Themen der Gegenwart. Sie stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen und Chancen, die es...

Mehr lesenDetails

Kurz erinnert: Influencer als Ziel von Abmahner

Ein Bleistift im Influencer-Stil.
27. Oktober 2018

Da ich gestern von einem Mandanten kontaktiert wurde, der aufgrund seines Twitch-Kanals eine Abmahnung erhalten hat, möchte kurz noch einmal...

Mehr lesenDetails
Contractual regulations for no-code/low-code software development
Sonstiges

Contractual regulations for no-code/low-code software development

21. Mai 2025

No-code and low-code platforms enable rapid software development without extensive manual programming. Applications are increasingly being developed on the basis...

Mehr lesenDetails
Erotic content on OnlyFans: Copyright and personality rights protection for creators

Erotic content on OnlyFans: Copyright and personality rights protection for creators

20. Mai 2025
Goodbye hustle culture? Startup life between 24/7 grind and work-life balance

Goodbye hustle culture? Startup life between 24/7 grind and work-life balance

19. Mai 2025
Startup buzzwords 2025: Bullshit bingo in marketing German Introduction: Bullshit bingo in marketing German

Startup buzzwords 2025: Bullshit bingo in marketing German Introduction: Bullshit bingo in marketing German

18. Mai 2025
From the metaverse boom to AI euphoria – a tech lawyer in the hype cycle

From the metaverse boom to AI euphoria – a tech lawyer in the hype cycle

17. Mai 2025

Produkte

  • Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM Juristische Prompts - 150 nützliche Anweisungen für jedes LLM 5,99 €

    inkl. MwSt.

  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

  • Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit Effiziente Arbeit mit KI in Kanzleien – Praxiswissen für die tägliche Mandatsarbeit
    Bewertet mit 5.00 von 5

    geprüfte Gesamtbewertungen

    49,99 €

    inkl. MwSt.

  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Seminar zur Erstellung von Schriftsätzen mit Hilfe von KI am 11.09.2025 Seminar zur Erstellung von Schriftsätzen mit Hilfe von KI am 11.09.2025 119,00 €

Podcastfolge

4f3597d5481e0f38e37bf80eaad208c7

The IT Media Law Podcast. Episode No. 1: What is this actually about?

26. August 2024

Yeah, the first real episode with myself! In this podcast, we dive into the exciting world of IT law and...

Mehr lesenDetails
c9c5d7fd380061a8018074c2ca5a81bf

Startups and innovation in Germany – challenges and opportunities

26. September 2024
8315f1ef298eb54dfeed2f5e55c8b9da 1

First test episode of the ITMediaLaw Podcast

26. August 2024
86fe194b0c4a43e7aef2a4773b88c2c4

On the dark side? A lawyer in the field of tension of innovative start-ups

26. September 2024
238a909c26a0302cbd4792cbd18e4922

Global challenges for start-ups – A legal guide

10. Oktober 2024

Video

My transparent billing

My transparent billing

10. Februar 2025

In this video, I talk a bit about transparent billing and how I communicate what it costs to work with...

Mehr lesenDetails
Fascination between law and technology

Fascination between law and technology

10. Februar 2025
My two biggest challenges are?

My two biggest challenges are?

10. Februar 2025
What really makes me happy

What really makes me happy

10. Februar 2025
What I love about my job!

What I love about my job!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung