• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Urheberrechtsverletzung auf YouTube: Abmahnung auch nach Beschwerdeverfahren notwendig

13. August 2024
in Recht im Internet
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
youtube 3503481 960 720
Wichtigste Punkte
  • Rechtsanwalt behandelt Urheberrechtsfragen auf YouTube.
  • Gerichtsurteil des Landgerichts Köln betont die Notwendigkeit einer Abmahnung vor Verfügungsverfahren.
  • Abmahnung erforderlich, um Kosten des Verfahrens erstattet zu bekommen, auch bei sofortigem Anerkenntnis.
  • Urheberrechtsverletzung im Fall beinhaltete geschützte Musikstücke in einem Videoclip.
  • Rechteinhaber muss Abmahnung vor Verfahren zustellen, um Kostenerstattung zu sichern.
  • Agenturen und Influencer sollten sorgfältig mit fremdem Content umgehen, um teure Abmahnungen zu vermeiden.
  • Juristische Einschätzung empfohlen, um rechtliche Risiken zu minimieren.

Als Rechtsanwalt, der viele Agenturen und Influencer vertritt, habe ich häufig mit Rechtsfragen rund um YouTube zu tun. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Köln zeigt, dass eine Abmahnung bei Urheberrechtsverletzungen vor Einleitung eines Verfügungsverfahrens notwendig ist, um die Kosten des Verfahrens erstattet zu bekommen, selbst wenn der Verletzer im Verfahren sofort ein Anerkenntnis abgibt.

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Hintergrund des Falls
2. Fazit
2.1. Author: Marian Härtel

Hintergrund des Falls

In dem Fall ging es um einen Videoclip, der Ausschnitte aus einem urheberrechtlich geschützten Musikstück enthielt. Der Rechteinhaber hatte zunächst das YouTube-Beschwerdeverfahren genutzt, um die Entfernung des Videos zu erreichen. YouTube kam dieser Aufforderung nach und sperrte das Video. Daraufhin leitete der Rechteinhaber direkt ein Verfügungsverfahren ein, ohne den Uploader vorher abzumahnen. Im Verfügungsverfahren gab der Uploader sofort ein Anerkenntnis ab.

## Entscheidung des Landgerichts Köln

Das Landgericht Köln entschied, dass der Rechteinhaber die Kosten des Verfügungsverfahrens selbst tragen muss, da er den Uploader vor Einleitung des Verfahrens nicht abgemahnt hatte. In der Urteilsbegründung heißt es:

Die Abmahnung war vorliegend nicht entbehrlich. […] Denn ohne vorherige Abmahnung wäre die Antragstellerin gemäß § 93 ZPO als unterliegende Partei kostenpflichtig geworden, wenn die Antragsgegnerin den geltend gemachten Anspruch sofort anerkannt hätte.

Das Gericht stellte klar, dass eine vorherige Abmahnung notwendig ist, um die Kosten des Verfügungsverfahrens auf den Verletzer abwälzen zu können, selbst wenn dieser im Verfahren sofort ein Anerkenntnis abgibt. Weiter führte das Gericht aus:

Die Abmahnung dient daher nicht nur der Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens, sondern auch dazu, die Möglichkeit eines sofortigen Anerkenntnisses unter Kostenlast der Antragsgegnerin zu eröffnen.

Fazit

Das Urteil zeigt, dass eine Abmahnung bei Urheberrechtsverletzungen auf YouTube zwingend notwendig ist, bevor ein Verfügungsverfahren eingeleitet wird. Nur so kann der Rechteinhaber sicherstellen, dass er die Kosten des Verfahrens erstattet bekommt, selbst wenn der Verletzer im Verfahren sofort ein Anerkenntnis abgibt.

Für Rechteinhaber bedeutet dies, dass sie nicht auf eine Abmahnung verzichten sollten, um ihre Ansprüche auf Kostenerstattung zu sichern. Agenturen und Influencer sollten hingegen besonders vorsichtig bei der Verwendung von fremdem Content auf YouTube sein, um Urheberrechtsverletzungen und teure Abmahnungen zu vermeiden.

Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, vorab eine juristische Einschätzung einzuholen. Denn wie das Landgericht Köln klargestellt hat, ist eine Abmahnung vor Einleitung eines Verfügungsverfahrens zwingend notwendig, um die Verfahrenskosten erstattet zu bekommen, selbst bei sofortigem Anerkenntnis des Verletzers.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AbmahnungAgenturenInfluencerLandgericht KölnRechtsanwaltRechtsfragenUrheberrechtsverletzungUrteilYouTube

Weitere spannende Blogposts

Influencer: Kammergericht mildert LG Berlin ab

Ein Bleistift im Influencer-Stil.
9. Januar 2019

Inzwischen findet man auch bei mir auf dem Blog so einige Ausführungen rund um Rechtsprechung betreffend Influencer. Einfach die Seite...

Mehr lesenDetails

Reaction-Videos und YouTube: Das Landgericht Frankfurt befasst sich erneut mit rechtlichen Fragen

YouTube: Was tun bei Urheberrechts-Erpressungen?
26. Juni 2023

Was sind Reaction-Videos? Reaction-Videos sind ein beliebtes Format auf Plattformen wie YouTube und Twitch. In diesen Videos nehmen Content-Ersteller ihre...

Mehr lesenDetails

LG Stralsund: 4.000,- EUR Geldentschädigung für Versendung von Sexting- und Dickpix-Nachrichten

LG Stralsund: 4.000,- EUR Geldentschädigung für Versendung von Sexting- und Dickpix-Nachrichten
10. Juni 2024

Die 4. Kammer des Landgerichts Stralsund hat unter dem 06.06.2024 ein Urteil erlassen zu den zivilrechtlichen Folgen des ungefragten Versands...

Mehr lesenDetails

Keine Abmahnungen mehr wegen fehlerhaftem Impressum?

Social Media Accounts und Impressum
1. Februar 2021

Gerade von meinen Influencer-Mandanten oder Streamern, die auf Twitch, YouTube oder ähnlichen Social Media Plattformen tätig sind, bekomme ich immer...

Mehr lesenDetails

Rechtswahlklausel: Vorsicht bei der Formulierung

Arbeiten im EU-Ausland? A1 Bescheinung nicht vergessen!
19. Februar 2019

Immer wieder sehe ich unsauber formulierte Rechtswahlklauseln in AGB von Onlineshops oder anderen Diensten. Viele von denen sind nicht nur...

Mehr lesenDetails

Kostenpflichtige Nummer in Widerrufserklärung unzulässig

Onlineshops: Achtung bei Werbung mit UVP
28. Mai 2019

Nach der EuGH-Entscheidung zur Verwendung von kostenpflichtigen Rufnummern für die Kontaktaufnahme zu einem Online-Händler (EuGH, Urteil vom 02.03.2017 – Rs....

Mehr lesenDetails

Landgericht Köln hält Online-Vertragsgenerator für rechtswidrig

Landgericht Köln hält Online-Vertragsgenerator für rechtswidrig
15. Oktober 2019

Das Landgericht Köln (Aktenzeichen 33 O 35/19) hat am 08.10.2019 ein für die Beurteilung von Legal-Tech-Angeboten gegenüber Endnutzern (also nicht...

Mehr lesenDetails

Esport-Verträge: Professionelle Spieler

Kleine Zusammenfassung – Blizzard vs. Bossland
21. Dezember 2016

Kurz vor Weihnachten hier Teil 2 meiner Ausführungen zum Esport und die damit in Zusammenhang stehenden Verträge. Wie angekündigt soll...

Mehr lesenDetails

Kleines Spiel, Große Regeln – Ein Sieg fürs Prinzip im Umsatzsteuerrecht

Kleines Spiel, Große Regeln – Ein Sieg fürs Prinzip im Umsatzsteuerrecht
18. März 2024

Die Freuden der Detailarbeit: Kleiner Streitwert, großer Einsatz Manchmal sind es die kleinen Dinge, die uns Rechtsanwälte in unserem Berufsalltag...

Mehr lesenDetails
Keine stillschweigende AGB-Änderung – Schweigen gilt nicht als Zustimnung
Onlinehandel

Keine stillschweigende AGB-Änderung – Schweigen gilt nicht als Zustimnung

7. Juli 2025

Die Vertragsänderung durch Schweigen ist wieder im Fokus. In zwei aktuellen Entscheidungen (November 2024 und Juni 2025) hat der Bundesgerichtshof...

Mehr lesenDetails
So langsam nimmt der Shop Form an

So langsam nimmt der Shop Form an

3. Juli 2025
Dark Patterns: UX-Tricks im Visier von Gesetzgeber und Gerichten

Dark Patterns: UX-Tricks im Visier von Gesetzgeber und Gerichten

2. Juli 2025
Altersverifikation im Internet: Pflichten für Anbieter in Deutschland und Europa

Altersverifikation im Internet: Pflichten für Anbieter in Deutschland und Europa

30. Juni 2025
KI-Training und Urheberrecht: US-Gericht setzt auf Fair Use – was bedeutet das für KI und was gilt in Deutschland?

KI-Training und Urheberrecht: US-Gericht setzt auf Fair Use – was bedeutet das für KI und was gilt in Deutschland?

26. Juni 2025

Produkte

  • Seminar: Rundum-Session KI im Kanzleialltag am 09.09.2025 Seminar: Rundum-Session KI im Kanzleialltag am 09.09.2025 327,25 €
  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen Verschwiegenheitserklärung / NDA – Muster mit Alternativen 0,00 €
  • Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell 327,25 €
  • Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte Von der Kanzlei zur KI-Quelle – LLM-SEO für Rechtsanwälte 9,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

Rechtliche Grundlagen und Praxis von Open Source in der Softwareentwicklung

19. April 2025

In dieser Episode werfen Anna und Max einen Blick auf die rechtlichen Grundlagen rund um den Einsatz von Open-Source-Software in...

Mehr lesenDetails
„Digitales Recht Entschlüsselt“ mit Rechtsanwalt Marian Härtel

„Digitales Recht Entschlüsselt“ mit Rechtsanwalt Marian Härtel

25. September 2024
Rechtliche Herausforderungen innovativer Geschäftsmodelle

Rechtliche Herausforderungen innovativer Geschäftsmodelle

26. September 2024
Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

25. September 2024
Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

25. September 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung