• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Kurzberatung

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop

Kostenpflichtige Nummer in Widerrufserklärung unzulässig

28. Mai 2019
in Wettbewerbsrecht, Onlinehandel
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
electronic commerce 384x192 1

Nach der EuGH-Entscheidung zur Verwendung von kostenpflichtigen Rufnummern für die Kontaktaufnahme zu einem Online-Händler (EuGH, Urteil vom 02.03.2017 – Rs. C -568/15) gibt es nun auch weitere Klarheit in Bezug auf die Verwendung einer kostenpflichtigen Service-Rufnummer im Rahmen einer Widerrufsbelehrung: Das OLG Hamburg hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Musterverfahren die Verwendung einer kostenpflichtigen Mehrwertdienste-Rufnummer in einer Widerrufsbelehrung als unzulässig angesehen.

Wichtigste Punkte
  • Der EuGH entschied, dass kostenpflichtige Rufnummern für Online-Händler unzulässig sind.
  • Das OLG Hamburg erklärte eine 01805-Nummer in Widerrufsbelehrungen für unzulässig.
  • Das LG Hamburg sah die Nutzung einer kostenpflichtigen Nummer zunächst als rechtmäßig an.
  • Der EuGH bestätigte, dass Widerrufsrechte nicht durch Mehrkosten behindert werden dürfen.
  • Das Hanseatische Oberlandesgericht wies auf den Verstoß gegen § 3a UWG hin.
  • Die angebotene 01805-Nummer war teurer als eine normale Rufnummer, was entscheidend war.
  • Unternehmen müssen kostenlose Telefonnummern für Widerrufsbelehrungen verwenden.

In erster Instanz hatte das LG Hamburg die Auffassung vertreten, dass es nicht wettbewerbswidrig sei, innerhalb einer Widerrufsbelehrung eine kostenpflichtige 01805-Nummer anzugeben, unter der der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausüben kann. Insbesondere wurde dies damit begründet, dass der Verbraucher im konkreten Fall nicht verpflichtet sei, mehr als den Grundtarif zu bezahlen. Der Begriff „Grundtarif“ sei dahingehend auszulegen, dass der Verbraucher nur die für den Kommunikationsdienstleister entstandenen Kosten begleichen müsse und er keinen Aufschlag für den Unternehmer zu zahlen habe. Außerdem seien die Kosten von maximal 42 Cent Minute im Mobilfunk bzw. 14 Cent/Minute im Festnetz für sich genommen nicht so hoch, als dass sie einen Verbraucher von der Ausübung des Widerrufsrechts abhalten könnten. Dies gelte umso mehr, als noch eine E-Mail-Adresse vorgehalten wurde, über die das Widerrufsrecht kostenlos ausgeübt werden konnte. Auch die Klausel, wonach maximal 42 Cent (Mobil) bzw. 14 Cent (Festnetz) pro Anruf zu zahlen waren, sei nach Auffassung des LG Hamburg nicht zu beanstanden, da diese Klausel noch zu weniger Kosten bei Ausübung des Widerrufsrechts führe.

Anders sah es im Berufungsverfahren das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg, das in der mündlichen Verhandlung unmissverständlich darauf hingewiesen hatte, dass eine kostenpflichtige 01805-Nummer in jedem Fall gegen § 3a UWG in Verbindung mit § 312a Abs. 5 BGB verstoße. Zwar entspräche die Regelung in § 312a Abs. 5 BGB nicht der Vorgabe aus der Richtlinie 2011/83/EU, dennoch sei aufgrund der eindeutigen Formulierungen des EuGH im Urteil vom 02.03.2017 (Rs. C-568/15) eine richtlinienkonforme Fortbildung des nationalen Rechts möglich. Der Senat wies darauf hin, dass es keinen allgemeinen Grundtarif gebe, entscheidend sei vielmehr, dass die angebotenen Telefonnummern teurer sind als eine „normale Rufnummer“. Selbst der Festnetztarif der Deutschen Telekom sei niedriger als die 01805-Nummer der Beklagten.

Damit sind die aufgeworfenen Rechtsfragen geklärt. Es dürfen weder für eine telefonische Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen noch innerhalb einer Widerrufsbelehrung kostenpflichtige Rufnummern angegeben werden, unter denen der Verbraucher das Unternehmen anrufen kann. Zudem muss stets die richtige Telefonnummer verwendet werden (siehe diesen Beitrag).

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: E-MailHamburgMailRechtsfrageRechtsfragenVerbraucherWiderrufsbelehrung

Weitere spannende Blogposts

BFH und die Versteuerung von Gewinnen aus de Veräußerung von Kryptowährungen?

Ein gelber Kreis mit dem Wort Bitcoin darauf, der seinen rechtlichen Status als „Bitcoinhandel nicht erlaubnispflichtig“ hervorhebt.
27. Januar 2023

Was wurde bislang entschieden? Gewinne, die aus der Veräußerung von Kryptowährungen erzielt werden, sind im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts einkommensteuerpflichtig....

Mehr lesenDetails

Widerrufsbelehrung muss ladungsfähige Adresse beinhalten

Achtung: Gutscheine an Bestandskunden kann Werbung sein!
12. August 2019

Zum Thema "ladungsfähige Adresse", Angaben im Impressum aber auch Angaben in der Widerrufserklärung habe ich hier im Blog ja schon...

Mehr lesenDetails

Werbung mit Selbstverständlichkeiten

Werbung mit Selbstverständlichkeiten
16. Januar 2019

Basierend auf einem Mandat vom letzten Jahr und einer Anfrage von vor Kurzem,  möchte ich heute einmal darauf hinweisen, dass...

Mehr lesenDetails

Finanzielle Vorteile gegen Facebook Like ist wettbewerbswidrig

Kundenbewertungen durch Gewinnspiel? Abmahnung!
3. März 2021

Inzwischen gibt es zahlreiche Urteile zu Frage, ob man Kunden Vorteile gewähren darf, wenn diese Bewertungen oder Ähnliches abgeben. Siehe...

Mehr lesenDetails

Abmahnung wegen Double Optin E-Mail

Abmahnung wegen Double Optin E-Mail
15. Juni 2021

Heute ist mir ein Beschluss des Landgerichts Berlin bekannt geworden, dass einen Versender einen Bestätigungsmail zur Unterlassung verpflichtet hat. Die...

Mehr lesenDetails

BGH entscheidet erneut zum Keyselling

EuGH: Generalanwalt bewertet Sampling als Urheberrechtsverletzung
14. Mai 2019

Das Thema Keyselling ist vielfältig und auch mit unzähligen falschen (Rechts)informationen gespickt. Zudem wird es von einigen Kanzleien, die gerade...

Mehr lesenDetails

LG Frankfurt a.M.: Neben Kündigungsbutton auf Webseite auch noch weitere Kündigungsmöglichkeiten erlaubt

LG Frankfurt a.M.: Neben Kündigungsbutton auf Webseite auch noch weitere Kündigungsmöglichkeiten erlaubt
8. Mai 2024

Hintergrund des Urteils Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einem Urteil vom 30. August 2023 (Az. 2-06 O 411/22)...

Mehr lesenDetails

Alltagsmaske ist kein Medizinprodukt und darf online verkauft werden

Mehr Verbraucherschutz beim Kauf von Apps und Software
23. Dezember 2020

Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hatte sich in einem Beschluss vom 15.12.2020 (Az. I-4 W 116/20) mit der Frage...

Mehr lesenDetails

KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz

KI im Rechtssystem: Auf dem Weg in eine digitale Zukunft der Justiz
13. Oktober 2024

In dieser faszinierenden Podcastfolge tauchen wir tief in die Welt der künstlichen Intelligenz (KI) und ihre Auswirkungen auf unser Rechtssystem...

Mehr lesenDetails
Digitalisierung der Vertragserstellung und Mandantenkommunikation
Sonstiges

Vibecoding, Haftung und die Verantwortung von Agenturen beim Einsatz künstlicher Intelligenz

10. November 2025

Softwareentwicklung verändert sich radikal. Was über Jahrzehnte das präzise Schreiben von Code war, wird zunehmend durch Kommunikation ersetzt. „Vibecoding“ beschreibt...

Mehr lesenDetails
E-Sport endlich gemeinnützig? Was der Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 wirklich bringt

Agile-Entwicklungsverträge in der Praxis

29. Oktober 2025
ChatGPT und Rechtsanwälte: Mitschnitte der Auftaktveranstaltung von Weblaw

Private KI-Nutzung im Unternehmen

24. Oktober 2025
Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt

App-Käufe, In-App-Käufe und Umsatzsteuer

21. Oktober 2025
DSGVO

Was gehört in einen AVV? Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO

17. Oktober 2025

Produkte

  • Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert Videoberatung via Microsoft Teams 30 Minuten – Schnell, unkompliziert und fokussiert 163,63 €
  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) Mustersatzung für eine UG (haftungsbeschränkt) 0,00 €
  • Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell Videoberatung via Microsoft Teams 60 Minuten – Flexibel, unkompliziert und individuell 327,25 €
  • Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen Kanzlei-Power-Bundle 2025: KI-Kompetenz & Sofort-Produktivität für Rechtsanwält:innen 99,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

Blick in die Zukunft: Wie Technologie das Recht verändert

Blick in die Zukunft: Wie Technologie das Recht verändert

18. Februar 2025

In der letzten Folge der ersten Staffel des ITmedialaw.com Podcasts werfen wir einen Blick in die Zukunft des Rechts im...

Mehr lesenDetails
Juristische Trends für Startups 2025: Chancen und Herausforderungen

Juristische Trends für Startups 2025: Chancen und Herausforderungen

19. April 2025
Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

2. Oktober 2024
Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

26. August 2024
Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

Web3, Blockchain und Recht – Eine kritische Bestandsaufnahme

25. September 2024

Video

Mein transparente Abrechnung

Mein transparente Abrechnung

10. Februar 2025

In diesem Video rede ich ein wenig über transparente Abrechnung und wie ich kommuniziere, was es kostet, wenn man mit...

Mehr lesenDetails
Faszination zwischen und Recht und Technologie

Faszination zwischen und Recht und Technologie

10. Februar 2025
Meine zwei größten Herausforderungen sind?

Meine zwei größten Herausforderungen sind?

10. Februar 2025
Was mich wirklich freut

Was mich wirklich freut

10. Februar 2025
Was ich an meinem Job liebe!

Was ich an meinem Job liebe!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads / Community
    • Community / Login
      • Profilverwaltung
      • Registrieren
      • Login
      • Foren
      • Passwort vergessen?
      • Passwort ändern
      • Passwort zurücksetzen
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung