• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

KI & Urheberrecht: Eine Analyse

10. Dezember 2022
in Blockchain und Web 3 Recht, Sonstiges
Lesezeit: 14 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
web gbbb3dc628 1920
Wichtigste Punkte
  • KI und Urheberrecht sind zunehmend relevante Themen, die rechtliche und ethische Fragen aufwerfen.
  • Urheberrecht schützt die Rechte von Autoren und Künstlern, doch die Anwendung auf KI-gesteuerte Inhalte ist unklar.
  • Es ist schwierig, den Urheber von KI-generierten Werken zu bestimmen, da Maschinen keine eigenen Urheberrechte haben.
  • Regierungen müssen Gesetze anpassen, um den Schutz von geistigem Eigentum in einer digitalisierten Welt sicherzustellen.
  • Technische Lösungen wie Digital Rights Management und Blockchain können Urheberrechtsverletzungen durch KI reduzieren.
  • KI-Anbieter müssen ihre Kunden über ihre Rechte aufklären und sicherstellen, dass Urheberrechte beachtet werden.
  • Eine faire Anwendung von KI erfordert ein Gleichgewicht zwischen Innovation und dem Schutz geistigen Eigentums.

KI & Urheberrecht ist ein neues und wichtiges Thema, das viele Menschen beunruhigt. Es ist wichtig, dieses Thema zu verstehen, damit weder die Anbieter, noch die Verwender von KI in Konflikte mit dem Gesetz oder mit Urhebern geraten. KI ist keine neue Erfindung, aber sie entwickelt sich sehr schnell. In den letzten Jahren haben Wissenschaftler viel Arbeit in die Entwicklung von KI-Algorithmen gesteckt. KI basiert auf der Idee, dass Maschinen lernen können und damit intelligentere Entscheidungen treffen können als Menschen. Die Hoffnung ist, dass KI uns helfen kann, bessere Entscheidungen zu treffen und die Welt einen besseren Ort zu machen. Aber was bedeutet KI genau? Und was hat es mit Urheberrecht zu tun?

Inhaltsverzeichnis Verbergen
1. Einleitung: Was ist KI & Urheberrecht und warum ist es wichtig?
2. Rechtsgrundlagen für KI-gesteuerte Inhalte
3. Künstliche Intelligenz und das Urheberrecht
4. KI-Anbieter und ihre Verantwortung unter dem Urheberrecht
5. Technische Lösungen für die Sicherung von urheberrechtlich geschützten Werken im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz
6. Fazit: Wie beeinflussen künstliche Intelligenz und das Urheberrecht unseren Alltag?
6.1. Author: Marian Härtel

Das Urheberrecht schützt Werke von Autoren und Künstlern vor unrechtmäßiger Nutzung oder Verbreitung. Es gibt verschiedene Arten von Urheberrecht, aber im Wesentlichen geht es darum, dass jemand die Rechte an seinem Werk behält und nur er selbst es verwenden darf. Das Urheberrecht ist also ein Schutzgesetz für Autoren und Künstler. Allerdings darf man nicht vergessen, dass sowohl das deutsche Urheberrecht als auch viele sonstige Gesetze weltweit, durch differenzierte Regelungen, gerade Künstlern die sichere Möglichkeit bieten wollen, mit der eigenen Kreativität und vor allem den eigenen Leistungen Geld zu verdienen. Wenn eine Maschine also urheberrechtlich geschütztes Material nutzt oder verwendet, dann handelt sie unrechtmäßig. Hier gilt es also Regelungen zu finden oder zu prüfen, ob die Regelungen eingehalten werden: Sowohl von den KI-Anbietern, als auch von den jeweiligen Kunden der Anbieter.

Einleitung: Was ist KI & Urheberrecht und warum ist es wichtig?

Künstliche Intelligenz (KI) ist eine Technologie, die sich rasant entwickelt und neue Wege eröffnet, um Innovationen zu schaffen und zu nutzen. In letzter Zeit hat es aber auch Fragen bezüglich des Urheberrechts und der rechtlichen Rahmenbedingungen aufgeworfen.

Eines der größten Probleme in Bezug auf KI & Urheberrecht ist die Tatsache, dass es schwer ist, den Schöpfer oder Autor von KI-Erzeugnissen zu bestimmen. In vielen Fällen wird KI verwendet, um digitale Werke oder Erfindungen zu generieren, die nicht unbedingt von einem Menschen stammen. Daher kann es schwierig sein, festzustellen, wem das Urheberrecht an solchen Erzeugnissen zusteht, denn rechtlich gesehen, kann eine Maschine weder ein Urheberrecht innehaben, noch einen Vertrag schließen und damit Verwertungsrechte wahrnehmen. Das kann wenn nur der Anbiete der Software, der Programmierer der KI oder sonstige Personen. Ein weiteres Problem ist die Frage, ob der KI-Entwickler tatsächlich als Autor betrachtet werden kann oder ob das Urheberrecht bei demjenigen liegt, der den Algorithmus für die KI geschrieben hat. Es gibt jedoch einige Ansätze zur Lösung dieser Probleme. Zum Beispiel könnte ein Urheberrechtssystem implementiert werden, das sowohl dem Menschen als auch dem Algorithmus Rechte gewährt. Der Entwickler des Algorithmus muss in diesem Fall als Autor des Werkes anerkannt werden. Es muss jedoch beachtet werden, dass solche Systeme noch nicht vollständig entwickelt sind und noch weiterer Forschung bedürfen; und natürlich vielfältiger juristischer Klärung.

Es gibt auch andere Herausforderungen im Zusammenhang mit KI & Urheberrecht: Wie kann man verhindern, dass KI-Erzeugnisse unberechtigterweise verwendet werden? Wie kann man sicherstellen, dass die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden? Wie sollte man mit potenziell illegalem Material umgehen? Um diese Fragen zu beantworten und gleichzeitig den Schutz des Urhebers zu gewährleisten, müssen Regeln erarbeitet werden, die für alle Beteiligten verbindlich sind. Deshalb ist es notwendig, mehr über KI & Urheberrecht zu lernen und verschiedene Maßnahmen zur Lösung dieser Probleme zu ergründen. Mit der richtigen Strategie können Unternehmen und Entwickler ihre Rechte schützen und gleichzeitig neue innovative Ideen umsetzen.

Rechtsgrundlagen für KI-gesteuerte Inhalte

Eine kritische Analyse des Urheberrechts ist für die Beurteilung der Rechtslage von KI-gesteuerten Inhalten unerlässlich. Das Urheberrecht ist ein supranationales Recht, das in vielen Ländern verankert ist. In Deutschland findet es seine Grundlage in den Artikeln 5 bis 13 des Urhebergesetzes (UrhG) sowie natürlich ausgestaltet und differenziert in allen weiteren Paragraphen und sonstigen Gesetzen. Das Urheberrecht schützt das geistige Eigentum an Werken der Literatur, Kunst und Wissenschaft. Es sichert dem Urheber eines Werkes das ausschließliche Recht zu, dieses zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Der Schutz des Urheberrechts erstreckt sich auf alle Originalwerke, die der persönlichen geistigen Schöpfung des Urhebers entspringen. Dazu zählen unter anderem literarische, musikalische, photographische und audiovisuelle Werke. Auch Computerprogramme und Datenbanken unterliegen dem Schutz des Urheberrechts, wenn auch eingeschränkt. Um als urheberrechtlich geschützt zu gelten, muss ein Werk eine individuelle Gestaltung aufweisen. Es muss also einen eigenen, persönlichen Charakter haben und darf nicht vollständig dem Willen oder Zufall unterliegen. Dieser Zufallsfaktor kann unter umständen in den hier entscheidenden Rechtsfragen sehr relevant sind.

Neben dem Gesetzgeber hat auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) eine entscheidende Rolle bei der Auslegung und Anwendung des Urheberrechts in Deutschland. So hat der BGH in seinem Grundsatzurteil vom 12. September 2002 (Az.: I ZR 304/99) festgestellt, dass ein Werk auch dann urheberrechtlich geschützt ist, wenn es nur geringfügig von anderen Werken abweicht. Auch wenn ein Werk lediglich aus bereits vorhandenen Elementen zusammengesetzt wird, kann es als urheberrechtlich geschütztes Werk gelten. In Bezug auf KI-gesteuerte Inhalte ist zu beachten, dass nach dem deutschen Urheberrecht nur Originalwerke geschützt werden. KI-gesteuerte Inhalte können daher nur dann urheberrechtlich geschützt sein, wenn sie originale Werke im Sinne des UrhG sind. Allerdings ist unklar, ob KI-gesteuerte Inhalte diesen Anforderungen genügen.

Ein weiterer Aspekt des deutschen Urheberrechts ist die so genannte Schöpfungshöhe. Danach ist ein Werk nur dann urheberrechtlich geschützt, wenn es die erforderliche Schöpfungshöhe aufweist. Die Schöpfungshöhe ist jedoch keine absolut feststehende Größe, sondern hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa dem Medium des Werkes oder den Erwartungen der Betrachter. In Bezug auf KI-gesteuerte Inhalte ist noch unklar, welche Schöpfungshöhe erforderlich ist.

Künstliche Intelligenz und das Urheberrecht

In den letzten Jahren hat sich die Künstliche Intelligenz  rasant entwickelt und ist zu einem bedeutenden Bestandteil unseres Alltags geworden. KI-Systeme sind inzwischen in vielen unserer Geräte und Apps enthalten und unterstützen uns bei der täglichen Arbeit. Diese Entwicklung wird weiter fortschreiten und KI wird immer mehr Teil unseres Lebens werden. Gleichzeitig stellt diese Entwicklung auch Herausforderungen für das bestehende Urheberrecht dar, da es noch nicht ausreichend an diese neuen Herausforderungen angepasst wurde. Das bestehende Urheberrecht basiert auf dem klassischen Produzenten-Konsumierenden-Modell, demzufolge der Produzent derjenige ist, der das Werk herstellt und der Konsument derjenige ist, der es konsumiert. Dieses Modell passt jedoch nicht mehr so gut zu den neuen Herausforderungen, die durch die Entwicklung von KI entstehen. Denn in vielen Fällen wird es immer schwieriger festzustellen, welche Teile eines Werks von Menschen und welche von Maschinen erstellt wurden. Zudem basiert das bestehende Urheberrecht auf dem Konzept des individuellen Schöpfers, demzufolge jedes Werk von einer einzelnen Person oder Gruppe erstellt wurde. Doch was ist, wenn ein Werk nicht mehr von einer Einzelperson oder Gruppe erstellt wurde, sondern von einem KI-System? Dies stellt die geltenden Regeln des Urheberrechts vor große Herausforderungen und es muss dringend angepasst werden, um diesem neuen Phänomen gerecht zu werden. Es ist jedoch noch unklar, welche Regeln letztlich gelten sollten. Manche Experten plädieren dafür, dass KI-Systeme als Produzenten angesehen werden sollten und somit als rechtliche Eigenheit angesehen werden müssen. Andere hingegen plädieren für eine andere Lösung und meinen, dass KI-Systeme als Nutzer angesehen werden sollten und keine rechtliche Eigenheit sein sollten. Es steht also noch in den Sternchen, welche Regeln letztlich gelten sollten und ob sich diese überhaupt mit dem bestehenden Urheberrecht vereinbaren lassen.

KI-Anbieter und ihre Verantwortung unter dem Urheberrecht

Wie bereits erwähnt, haben KI-Anbieter eine wichtige Rolle bei der Erstellung von urheberrechtlich geschützten Werken zu spielen. Zunächst ist es wichtig zu beachten, dass KI-Anbieter in der Regel nicht für die Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden verantwortlich gemacht werden können. Jedenfalls dann, wenn die entsprechenden AGB korrekt erstellt wurden 😉 Dies wird in der Regel durch einen sogenannten Haftungsausschluss in den Nutzungsbedingungen des Anbieters geregelt.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Anbieter keine Pflichten oder Verantwortungen haben. Die Pflichten und Verantwortungen der KI-Anbieter sind im Wesentlichen die gleichen wie diejenigen von anderen Unternehmen, die urheberrechtlich geschützte Werke anfertigen oder vertreiben. Zu den wichtigsten Pflichten gehört es, sicherzustellen, dass die Kunden über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt werden und dass sie angemessene Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass diese eingehalten werden. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die lizenzierte Nutzung der Software. Die meisten KI-Anbieter bieten ihren Kunden eine kostenpflichtige Lizenz an, die es ihnen ermöglicht, die Software für einen bestimmten Zeitraum oder für ein bestimmtes Projekt zu nutzen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Lizenz nur für die Nutzung der Software selbst gilt und meist nicht für die Nutzung der erstellten Werke. Für die Nutzung der erstellten Werke muss oft eine separate Lizenz erworben werden, entweder von dem KI-Anbieter oder von dem Urheber des Werkes selbst. 

Technische Lösungen für die Sicherung von urheberrechtlich geschützten Werken im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz

Es ist offensichtlich, dass Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz ein wachsendes Problem darstellen. Daher ist es wichtig, technische Lösungen zu entwickeln, um urheberrechtlich geschützte Werke zu sichern und zu schützen. Eine Möglichkeit, die Anzahl der Urheberrechtsverletzungen zu reduzieren, besteht darin, ein System namens Digital Rights Management (DRM) zu implementieren. Dieses System schränkt den Zugang und die Nutzung von digitalen Inhalten ein. Es verwendet verschiedene Technologien wie Wasserzeichen und Verschlüsselung, um die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken zu kontrollieren. Außerdem ermöglicht es Urhebern, ihre Werke zu verfolgen und festzustellen, wann sie vervielfältigt oder geändert werden. Eine weitere Möglichkeit der Sicherung von urheberrechtlich geschützten Werken im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz ist die Blockchain-Technologie. Diese Technologie ermöglicht es Benutzern, digitale Inhalte über ein dezentralisiertes Netzwerk auf sichere Weise zu übertragen. Bei der Blockchain-Technologie handelt es sich um ein Peer-to-Peer-Netzwerk, in dem jeder Teilnehmer Daten speichern und überprüfen kann. Dadurch wird das Risiko einer unbefugten Veränderung von Inhalten reduziert. Eine weitere Lösung für den Schutz von urheberrechtlich geschützten Werken im Zusammenhang mit KI besteht in der Implementierung eines Tracking-Systems. Mit diesem System können Urheber Informationen über ihre Werke sammeln und speichern sowie mithilfe verschiedener Analysemethoden feststellen, ob ihre Ergebnisse missbraucht oder ohne Genehmigung verwendet werden. Auf diese Weise können Urheber ihre Rechte effektiv schützen und identifizieren, wo Verletzungen vorliegen. Schließlich könnten Behörden auch neue Gesetze erlassen oder bestehende Gesetze anpassen, um den Schutz von urheberrechtlich geschützten Werken im Zusammenhang mit KI zu verbessern und somit Urhebern mehr Rechtssicherheit zu geben. Insgesamt ist es offensichtlich, dass technische Lösungen wichtig sind, um urheberrechtlich geschützte Werke vor Missbrauch durch KI-Programme abzusichern und den Urhebern mehr Rechtssicherheit bei der Nutzung ihrer Arbeit zu geben. Daher ist es ratsam für Regierungsbehörden und Unternehmen weltweit, diese Technologien so bald wie möglich einzuführen und rechtlichen Rahmenbedingungen für den Schutz von Urhebern bereitzustellen. Nur so kann sichergestellt werden, dass diejenigen Respekt vor dem Eigentum anderer haben und die Vorteile der KI nutzen können

Fazit: Wie beeinflussen künstliche Intelligenz und das Urheberrecht unseren Alltag?

In Anbetracht der komplexen und wechselseitigen Beziehungen zwischen KI und Urheberrecht ist es wichtig, dass sowohl Unternehmen als auch Regierungen die Möglichkeiten von KI voll ausschöpfen, ohne gegen geltende Gesetze zu verstoßen. Mit der Entwicklung von KI-Anwendungen müssen die Eigentumsrechte einzelner Inhaber an ihren Werken respektiert werden, während gleichzeitig ein Rahmen geschaffen wird, in dem diese Technologien sicher angewendet werden können. Aufgrund der Bedeutung von KI für unser Leben müssen Regierungsbehörden dafür sorgen, dass sie für alle Beteiligten gerecht und fair sind. Dazu müssen die Gesetze überprüft und Reformvorschläge erarbeitet werden. Es müssen neue Wege gefunden werden, um den Schutz des geistigen Eigentums in einer digitalisierten Welt zu gewährleisten. Kurzum, KI-Anwendungen haben das Potenzial, unseren Alltag dramatisch zu verbessern – aber nur unter der Voraussetzung, dass diese Technologien nach den Grundsätzen des Urheberrechts angewendet werden. Daher ist es entscheidend, dass Unternehmen und Regulierungsbehörden bei der Entwicklung innovativer Anwendungsbereiche von künstlicher Intelligenz die Prinzipien des Urheberrechts beachten. Erst dann können sie den Nutzern ein Maximum an Servicequalität und Leistung bieten.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AGBAnalyseBankBGHBlockchainBundesgerichtshofComputerComputerprogrammDatenschutzDigitalEntscheidungenEntwicklungGesetzeHaftungInformationKIKünstliche IntelligenzLizenzManagementModelRechtsfrageRechtsfragenRechtsprechungRechtssicherheitRechtssystemReformRegulierungSchöpfungshöheSicherheitSoftwareUrheberrechtUrheberrechtsverletzungVerwertungsrecht

Weitere spannende Blogposts

Wettbewerbswidrige Irreführung durch Behaupten einer Markeninhaberschaft?

Internationale Markenanmeldung beim WIPO
29. August 2019

Ein hochinteressantes neues Urteil, welches unter Juristen auch bereits lebhaft diskutiert wird, hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main gefällt. Dabei...

Mehr lesenDetails

EuGH entscheidet zum Recht auf Vergessen

Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt
8. Dezember 2022

Nach dem Bundesverfassungsgericht hat nun auch der EuGH zum Recht auf Vergessen bei Suchmaschinen entschieden. Der EuGH entschied, dass der...

Mehr lesenDetails

Digitale Arbeitsverträge: Endlich bald vollständige Realtität

Vorbereitungen auf den Digital Service Act als Unternehmen
26. August 2024

Die Arbeitswelt befindet sich im digitalen Wandel - doch ausgerechnet beim Arbeitsvertrag hakt es noch. Bisher mussten Arbeitsverträge in den...

Mehr lesenDetails

IT-Recht in Zeiten der Corona-Krise

IT-Recht in Zeiten der Corona-Krise
16. März 2020

Aktuell steht die Welt Kopf wegen Corona bzw. Covid-19.  Trotz aller Maßnahmen sollte man jedoch nicht außer Acht lassen, dass...

Mehr lesenDetails

Google Analytics 4: Neue Kleider, aber rechtlich ändert sich nichts?

Google Analytics 4: Neue Kleider, aber rechtlich ändert sich nichts?
27. Juni 2023

Die Einführung von Google Analytics 4 und datenschutzrechtliche Herausforderungen Google hat kürzlich angekündigt, dass ab dem 1. Juli 2023 nur...

Mehr lesenDetails

Vorsicht für Handwerker: Ohne Widerrufsbelehrung droht Zahlungsausfall

Lego-Baustein weiterhin als Geschmacksmuster geschützt
30. Mai 2024

Bereits im vergangenen Jahr habe ich auf die Problematik aufmerksam gemacht, dass Handwerker und Dienstleister, die ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung agieren,...

Mehr lesenDetails

Wie können Esports-Verträge den Erfolg deiner Organisation sichern?

Wie können Esports-Verträge den Erfolg deiner Organisation sichern?
8. Dezember 2022

Als Manager oder Verantwortlicher für die Organisation einer Sportart oder eines Esports-Teams musst du viele Aspekte beachten, wenn du deine...

Mehr lesenDetails

Datenschutz-Irrsinn: Wenn Theorie und Praxis kollidieren

DSGVO: Download koppeln mit Newsletter/Anmeldung?
26. Juni 2024

Datenschutz-Irrsinn: Wenn Theorie und Praxis kollidieren Normalerweise schreibe ich in meinem Blog sehr neutrale, sachliche Beiträge zu verschiedenen Themen rund...

Mehr lesenDetails

Kundenbewertungen im Internet

Kundenbewertungen im Internet
6. Januar 2019

Da mich vor einigen Wochen ein Mandant auf ein Problem rund um Kundenbewertungen angesprochen hatte, möchte ich heute einen kurzen...

Mehr lesenDetails
Contractual regulations for no-code/low-code software development
Sonstiges

Contractual regulations for no-code/low-code software development

21. Mai 2025

No-code and low-code platforms enable rapid software development without extensive manual programming. Applications are increasingly being developed on the basis...

Mehr lesenDetails
Erotic content on OnlyFans: Copyright and personality rights protection for creators

Erotic content on OnlyFans: Copyright and personality rights protection for creators

20. Mai 2025
Goodbye hustle culture? Startup life between 24/7 grind and work-life balance

Goodbye hustle culture? Startup life between 24/7 grind and work-life balance

19. Mai 2025
Startup buzzwords 2025: Bullshit bingo in marketing German Introduction: Bullshit bingo in marketing German

Startup buzzwords 2025: Bullshit bingo in marketing German Introduction: Bullshit bingo in marketing German

18. Mai 2025
From the metaverse boom to AI euphoria – a tech lawyer in the hype cycle

From the metaverse boom to AI euphoria – a tech lawyer in the hype cycle

17. Mai 2025

Produkte

  • 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 120 Minuten: Videoberatung via Microsoft Teams 120 Minuten – Ausführlich, vertieft und individuell 535,50 €
  • Seminar zur Erstellung von Schriftsätzen mit Hilfe von KI am 11.09.2025 Seminar zur Erstellung von Schriftsätzen mit Hilfe von KI am 11.09.2025 119,00 €
  • KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt KI-Kurzpräsentation für Kanzleien – Effizienzsteigerung & Praxistipps kompakt 9,99 €

    inkl. MwSt.

  • 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 1 Pager „10 wichtigste Hinweise zum Legal Prompting 0,00 €
  • Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen Kanzlei-Digitalisierung 2025: Effizienz, KI und Sichtbarkeit – Das Praxis-Bundle für moderne Anwält:innen 89,99 €

    inkl. MwSt.

Podcastfolge

43a60cb39d7ea477ac8f3845c1b7739c

Legal advice for start-ups – investments that pay off

8. Dezember 2024

This episode of the ITmedialaw.com podcast is all about the importance of legal advice for startups. Host Marian Härtel talks...

Mehr lesenDetails
da884f9e2769f2f96d6b74255be62c27

The role of the IT lawyer

5. September 2024
7c0b449a651fe0b81e5eec2e23515012 2

Copyright in the digital age

15. Januar 2025
legal challenges when implementing confidential computing data protection and encryption in the cloud

Smart contracts and blockchain

15. Januar 2025
fcb134a2b3cfec5d256cf9742ecef1cd

The unconventional lawyer: a nerd in the service of the law

26. September 2024

Video

My transparent billing

My transparent billing

10. Februar 2025

In this video, I talk a bit about transparent billing and how I communicate what it costs to work with...

Mehr lesenDetails
Fascination between law and technology

Fascination between law and technology

10. Februar 2025
My two biggest challenges are?

My two biggest challenges are?

10. Februar 2025
What really makes me happy

What really makes me happy

10. Februar 2025
What I love about my job!

What I love about my job!

10. Februar 2025
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
      • Bundle
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung