• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Kundenbewertungen im Internet

6. Januar 2019
in Wettbewerbsrecht
Lesezeit: 2 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
rating 24185 1280
Wichtigste Punkte
  • Kundenbewertungen sind entscheidend für das Vertrauen von Neukunden, aber auch eine Quelle für Abmahnungen.
  • Gefälschte Bewertungen schädigen Kundenbeziehungen und sind rechtlich angreifbar.
  • Portale wie Jameda dürfen nur mit Beweisen gegen Fakebewertungen vorgehen, sonst handeln sie rechtswidrig.
  • Das Bitten um positive Bewertungen kann als Abmahngrund gelten, insbesondere in E-Mails.
  • Unberechtigte Bewertungen sollten vorsichtig angefochten werden, um die Grenze zwischen Meinungsäußerung und Schmähkritik zu wahren.
  • Fakten hinter Kundenbewertungen müssen wahr und beweisbar sein, um Schadensersatzansprüche zu vermeiden.
  • Auch Datenschutzrecht ist bei Kundenbewertungen zu beachten; rechtliche Beratung ist empfehlenswert.

Da mich vor einigen Wochen ein Mandant auf ein Problem rund um Kundenbewertungen angesprochen hatte, möchte ich heute einen kurzen Überblick geben, welche juristischen Stolpersteine es dabei geben kann. So wichtig Kundenbewertungen für das Vertrauen von potenziellen Neukunden sind, so abmahnträchtig können diese auch sein.

Was man tunlich nicht machen sollte (oder an einem Sonntag traue ich mich es zu sagen – wobei man sich erwischen lassen sollte) sind gefakte Bewertungen. Diese zerstören nicht nur echte Kundenbeziehungen dauerhaft und das Vertrauen in die eigene Zuverlässigkeit, sondern diese sind natürlich auch abmahnbar. Das gilt übrigens auch umgedreht für Portale, wie beispielsweise Jameda, die Fakebewertungen fürchten. Wie mir bekannt wurde, hat Jameda, als Arztbewertungsplattform, in letzter Zeit vermeintliche Bewertungen gelöscht und Ärzte für die vermeintlich falschen Bewertungen an den Pranger gestellt. Auch dies ist unzulässig, sofern man als Portal nicht beweisen kann, dass wirklich unechte Bewertungen vorliegen. Erste Gerichte haben diese Handlungen bei Jameda bereit im Rahmen von einstweiligen Verfügungen untersagt.

Vorsichtig sollte man natürlich auch damit sein, seine Kunden um Bewertungen zu bitten. Der Bundesgerichtshof  hat entschieden, dass das Bitten um eine positive Bewertung innerhalb einer E-Mail, mit der eine Rechnung zugesendet wird, ein Abmahngrund sein kann. Da derartige Emails auch Kunden nerven könnten, sollte man davon absehen und Kunden nicht um Bewertungen anbetteln, schon gar nicht in Form von Gutscheinen!

Auch das Vorgehen gegen unberechtigte Bewertungen auf neutralen Plattformen sollte wohldurchdacht sein, denn die Grauzone zwischen Meinungsäußerung und sogenannte Schmähkritik ist groß. Meinungen in Form von „Ich fühle mich…“ oder „Ich habe den Eindruck, dass…“ dürften schwer zu beseitigen sein. Hier dürfte auch bei Google, die ansonsten sehr seriöse auf Anfragen von Rechtsanwälten reagieren, eine eigene Stellungnahme die bessere Wahl sein (und auch einen besseren Marketingeffekt haben), als die Keule eines Gerichtsprozesses. Auch hier gilt natürlich das umgedrehte. Gibt man als Verbraucher Bewertungen ab, müssen die zugrunde liegenden Fakten stimmen (und das muss man auch beweisen können). Man setzt sich sonst auch als Verbraucher Schadensersatzansprüchen der betroffenen Unternehmen aus. Die gilt natürlich erst recht, wenn man Wettbewerber des Unternehmens ist. Hier müssen Aussagen über den Konkurrenten wahr und beweisbar sein. Man setzt sich sonst schwerwiegenden Ansprüchen aus dem Wettbewerbsrecht aus, die deutsche Gerichte meinen Mandanten stets unproblematisch im Rahmen von einstweiligen Verfügungen zugestanden haben.

Natürlich sind bei Kundenbewertungen auch Aspekte des Datenschutzrechtes und weitere Rechtsgebiete zu beachten. Im Zweifel sollte die gesamte Funktion, inklusive Transaktions-E-mails und den sonstigen Umgang mit Kundenbewertungen mit einem Rechtsanwalt besprochen werden.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: BundesgerichtshofDatenschutzDatenschutzrechtE-MailEmailGoogleinternetMailMarketingPortalRechtsgebietSchadensersatzSchmähkritikVerbraucherWettbewerbsrecht

Weitere spannende Blogposts

AG München zu „Erlöschen“ einer erteilten Einwilligung zum Mailversand

LG Berlin zu Trennung von Werbung und Inhalten in Newslettern
1. März 2023

Als Rechtsanwalt ist man immer wieder überrascht, wie manchmal bestimmt Rechtsthemen zyklisch neu bei Gerichten auftauchen. So verhält es sich,...

Mehr lesenDetails

BGH entscheidet erneut zum Keyselling

EuGH: Generalanwalt bewertet Sampling als Urheberrechtsverletzung
14. Mai 2019

Das Thema Keyselling ist vielfältig und auch mit unzähligen falschen (Rechts)informationen gespickt. Zudem wird es von einigen Kanzleien, die gerade...

Mehr lesenDetails

Die rechtlichen Fallstricke nicht-organischen Followerwachstums auf Social Media

Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf
13. Oktober 2023

Einleitung In der digitalen Ära ist die Präsenz auf Social Media-Plattformen für viele Influencer und Unternehmen unverzichtbar geworden. Ein hoher...

Mehr lesenDetails

Double Opt-In im E-Mail-Marketing: Nicht anonym!

Rechtskonforme Archivierung von E-Mails: Gesetzliche Anforderungen und praktische Umsetzung
3. Januar 2024

Einführung in das Double Opt-In-Verfahren Das Double Opt-In-Verfahren ist ein wesentlicher Bestandteil des E-Mail-Marketings, der die explizite Zustimmung des Empfängers...

Mehr lesenDetails

Reaction-Videos auf YouTube/Twitch zulässig?

youtube 3503481 960 720
9. Februar 2023

Wer meinen Blog regelmäßig verfolgt, der hat bestimmt mitbekommen, dass ich auch gerne immer echte Verfahren oder Rechtsfragen aus meinem...

Mehr lesenDetails

IT-Vertragsrecht: Worauf Startups bei der Zusammenarbeit mit Dienstleistern achten sollten

IT-Vertragsrecht: Worauf Startups bei der Zusammenarbeit mit Dienstleistern achten sollten
8. Oktober 2024

Für viele Startups ist die Zusammenarbeit mit externen IT-Dienstleistern unerlässlich, sei es für die Entwicklung von Software, die Implementierung von...

Mehr lesenDetails

Cold Contacting auf LinkedIn: Aktuelles Urteil des OLG Hamm und was es für Sie bedeutet

Cold Contacting auf LinkedIn: Aktuelles Urteil des OLG Hamm und was es für Sie bedeutet
6. September 2023

In der digitalen Welt sind wir alle ständig vernetzt, und Plattformen wie LinkedIn bieten uns die Gelegenheit, unser professionelles Netzwerk...

Mehr lesenDetails

Werbung mit Selbstverständlichkeiten

Werbung mit Selbstverständlichkeiten
16. Januar 2019

Basierend auf einem Mandat vom letzten Jahr und einer Anfrage von vor Kurzem,  möchte ich heute einmal darauf hinweisen, dass...

Mehr lesenDetails

Datenschutz-Irrsinn: Wenn Theorie und Praxis kollidieren

DSGVO: Download koppeln mit Newsletter/Anmeldung?
26. Juni 2024

Datenschutz-Irrsinn: Wenn Theorie und Praxis kollidieren Normalerweise schreibe ich in meinem Blog sehr neutrale, sachliche Beiträge zu verschiedenen Themen rund...

Mehr lesenDetails
Zivilprozessordnung (ZPO)

Zivilprozessordnung (ZPO)

25. Juni 2023

Einleitung Die Zivilprozessordnung (ZPO) ist ein zentrales Gesetzbuch im deutschen Recht, das die Verfahrensregeln für die Beilegung von privatrechtlichen Streitigkeiten...

Mehr lesenDetails
Panoramafreiheit

Panoramafreiheit

23. Mai 2025
Schutzklausel

Schutzklausel

15. Oktober 2024
15a709c0 6010 4f76 ac22 64fa52191622 204239877

Family Office

29. März 2025
Schriftliches Vorverfahren

Schriftliches Vorverfahren

30. Juni 2023

Podcast Folgen

Rechtliche Herausforderungen innovativer Geschäftsmodelle

Rechtliche Herausforderungen innovativer Geschäftsmodelle

26. September 2024

In dieser fesselnden Podcast-Episode tauche ich als IT- und Medienrechtsanwalt tief in die Welt der rechtlichen Herausforderungen ein, die mit...

Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

Auf der dunklen Seite? Ein Rechtsanwalt im Spannungsfeld innovativer Startups

25. September 2024

In dieser persönlichen und fesselnden Episode taucht der erfahrene IT- und Medienrechtsanwalt tief in die Grauzone seiner beruflichen Tätigkeit ein....

Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

26. August 2024

Yeah, die erste richtige Folge mit mir selbst! In diesem Podcast tauchen wir ein in die spannende Welt des IT-Rechts...

Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

Leben als IT-Anwalt, Work-Life Balance, Familie und meine Karriere

25. September 2024

In dieser fesselnden Episode meines IT-Medialaw Podcasts teile ich, Marian Härtel, meine persönliche Reise als leidenschaftlicher IT-Rechtsanwalt. Ich erzähle von...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung