• Mehr als 3 Millionen Wörter Inhalt
  • |
  • info@itmedialaw.com
  • |
  • Tel: 03322 5078053
  • |
  • LinkedIn
  • |
  • Discord
  • |
  • WhatsApp
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

  • en English
  • de Deutsch
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Kurzberatung
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw

Rechtsanwalt Marian Härtel - ITMediaLaw > Onlinehandel > Amazonverkäufer und doppelte Produktseiten

Amazonverkäufer und doppelte Produktseiten

12. Dezember 2018
in Onlinehandel, Wettbewerbsrecht
Lesezeit: 3 Minuten Lesezeit
0 0
A A
0
electronic commerce 384x192 2
Wichtigste Punkte
  • BGH entschied 2016 über die Mithaftung von Amazon-Verkäufern für Wettbewerbsverletzungen auf Produktseiten.
  • Verkäufer müssen regelmäßig überprüfen, ob ihre Seiten abmahnbare Inhalte oder fehlende Pflichtangaben enthalten.
  • Das OLG Hamm entschied, dass das Anlegen neuer Artikelseiten selbst einen Wettbewerbsverstoß darstellen kann.
  • Eine Produktdetailseite darf nicht für bestehende Produkte ohne Genehmigung erstellt werden.
  • Irreführung durch Doubletten kann zu massiven Schadensersatzansprüchen führen.
  • Die Entscheidung des OLG Hamm bleibt umstritten und erfordert Einzelfallprüfungen.
  • Besonders Risiko bei massenhaftem Anlegen von Produkten und beim Dropshipping beachten.

Das Thema und die Rechtsprechung sind zwar schon aus dem letzten Jahr, es scheint aber immer noch Verkäufer bei Amazon zu geben, die diese nicht kennen und Rechtsanwaltskollegen, die eine fehlerhafte Beratung liefern. Zudem hatte ich es letztes Jahr, aufgrund fehlender Aktivität auf meiner damaligen Seite, nicht erwähnt.

Im Jahr 2016 hat der BGH (I ZR 110/15 entschieden, dass Verkäufer auf Amazon auch für Wettbewerbsverletzungen haften, die andere auf derselben Produktseite begehen. Das ist für Amazon-Verkäufer, gerade solche, die viele Produkte anbieten, insofern problematisch, da Amazon über Änderungen nicht informiert. Hat man sich als Händler also an ein Produkt angehangen, sodass man das Produkt – auch – aber z. B. zu einem anderen Preis, anbietet, so muss eine Seite ständig überprüft werden, ob diese nicht abmahnbare Inhalte enthält oder z. B. Pflichtangaben eben fehlen. Das Anlegen von Doubletten der Produktseiten ist durch Amazon eigentlich untersagt und eben solche echten Doubletten versucht Amazon auch technisch zu unterbinden.

„Es ist nicht erlaubt, eine Produktdetailseite für ein Produkt anzulegen, das bereits im Amazon.de-Katalog enthalten ist.“

Hinzu kommt, dass das OLG Hamm im letzten Jahr entschieden hat, dass das Anlegen einer neuen Artikelseite selbst einen Wettbewerbsverstoß darstellen kann.

Um das Problem der Mithaftung zu umgehen, ist es also wohl keine gute Idee, einfach eine neue Artikelseite, an die sich keine anderer Anhängen kann.

Die Begründung des OLG Hamm ist vermeintlich einfach. Für Kunden sei auf einer Doublette nicht mehr erkennbar, dass es eventuell günstigere Angebote von anderen Anbietern bei Amazon Marketplace gibt. Das gelte insbesondere, wenn man z. B. von Dritten nur einen Link zugesendet bekommen hätte.

Das OLG Hamm äußerte sich in seiner Entscheidung wie folgt:

„Durch die Neuanlage einer weiteren Artikeldetailseite für ein bereits über eine Artikeldetailseite […] hat die Beklagte bei den Betrachtern der neu angelegten Seite den unzutreffenden und damit nach § 5 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 1 UWG („Verfügbarkeit“) irreführenden Eindruck erweckt, sie sei die einzige Anbieterin für dieses Produkt. […] Die Nutzer der Internetplattform „amazon“ – zumindest aber ein nicht unerheblicher Teil dieser Nutzer – gehen davon aus, dass „amazon“ für jedes Produkt nur eine Artikeldetailseite bereithält und dementsprechend alle Anbieter dieses Produktes über diese Artikeldetailseite aufzufinden sind.

Dabei könnte sodann sogar verschärfend, unter im Zirkelschluss mit BGH I ZR 110/15, gelten, dass das Anhängen an eine Doublette ebenfalls wettbewerbswidrig wäre.

In mehrfacher Hinsicht sollten Amazon-Verkäufer ihre eigenen Tätigkeiten und die rechtlichen Belange sorgfältig prüfen. Das massenhafte Anlegen von Produkten, bzw. das Anhängen an fremde ASIN, mittels E-Commerce Software, birgt aufgrund dieser Rechtsprechung, ein großes Risiko. Gerade auch, wenn das eigene Geschäft beispielsweise auf Dropshipping basiert und die Produkte, sowie Beschreibungen und dergleichen, aus dem asiatischen Raum stammen.

Dies gilt insbesondere, da die Entscheidung des OLG Hamm zum einen auch nicht ohne Kritik blieb.

Die Begründung des OLG Hamm

Die Irreführung ist auch geschäftlich (wettbewerbsrechtlich) relevant. Sie ist geeignet, den Betrachter der streitgegenständlichen Artikeldetailseite zu einem Geschäftsabschluss mit der Beklagten zu bewegen, ohne die Internetplattform Amazon nach (möglicherweise günstigeren) Anbietern zu durchsuchen.

kann nämlich eigentlich wenig überzeugen. Bislang sind mir jedoch keine anderslautenden OLG-Entscheidungen bekannt. Dies kann dem Umstand geschuldet sein, dass ein Verstoß gegen diese Rechtsprechung mitunter massive Schadensersatzansprüche der Mitbewerber zur Folge haben könnte.

Zum anderen gilt – wie so oft -, dass bestimmte Konstellationen im Detail betrachtet werden müssen, also beispielsweise, ob es sich wirklich um das gleiche Produkt handelt (und nicht z. B. eine Eigenmarke vorliegt), ob wirklich eine Verwirrung von Nutzern vorliegt, ob die Ausstattung eines Produkts und sonstige Merkmale und somit überhaupt die EAN des Herstellers gleich sind und vieles weiteres.

Marian Härtel
Author: Marian Härtel

Marian Härtel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht mit einer über 25-jährigen Erfahrung als Unternehmer und Berater in den Bereichen Games, E-Sport, Blockchain, SaaS und Künstliche Intelligenz. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen neben dem IT-Recht insbesondere das Urheberrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Er betreut schwerpunktmäßig Start-ups, Agenturen und Influencer, die er in strategischen Fragen, komplexen Vertragsangelegenheiten sowie bei Investitionsprojekten begleitet. Dabei zeichnet sich seine Beratung durch einen interdisziplinären Ansatz aus, der juristische Expertise und langjährige unternehmerische Erfahrung miteinander verbindet. Ziel seiner Tätigkeit ist stets, Mandanten praxisorientierte Lösungen anzubieten und rechtlich fundierte Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Geschäftsmodelle zu gewährleisten.

Tags: AmazonBeratungBGHEntscheidungenHaftunginternetRechtsprechungSchadensersatzSoftwareWettbewerbsrecht

Weitere spannende Blogposts

YouTuber/Influencer: Achtung bei Prank-Videos

YouTuber/Influencer: Achtung bei Prank-Videos
18. Dezember 2018

Ein Ereignis von Samstag möchte ich zum Anlass nehmen, um YouTuber/Streamer/Influencer über den rechtlichen Gefahren von Prank-Videos aufzuklären. Was ist...

Mehr lesenDetails

Neues Urteil des LG München: Der Fall des Sky Kündigungsbuttons und seine Bedeutung

Neues Urteil des LG München: Der Fall des Sky Kündigungsbuttons und seine Bedeutung
29. November 2023

Einleitung: Das jüngste Urteil des Landgerichts München I zum Kündigungsbutton von Sky nimmt eine zentrale Rolle in der aktuellen Diskussion...

Mehr lesenDetails

Datenleck kann teuer werden, DSGVO Verstoß mal anders

LG München: Datenschutzeinwilligung auf Datingplattform
8. Juli 2019

Im letzten Jahr gab es bei British Airways ein Datenleck von dem über 250.000 Kunden und dabei hochsensible Daten wie...

Mehr lesenDetails

Rechtliche Herausforderungen für Influencer bei kritischen Äußerungen über Unternehmen

Landgericht Frankfurt a.M weicht Influencer-Rechtsprechung auf
19. September 2024

In der gegenwärtigen Rechtspraxis häufen sich Fälle, in denen Influencer aufgrund kritischer Äußerungen über Dritte in juristische Auseinandersetzungen verwickelt werden....

Mehr lesenDetails

BGH: Es gibt keine Negativzinsen

BGH hält Uber Black für wettbewerbswidrig
15. Mai 2023

Der u.a. für das Bank- und Kapitalmarktrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 9. Mai 2023 über...

Mehr lesenDetails

Key Learnings aus meinem Vortrag: Navigieren durch die komplexe Welt der KI und des Rechts

Key Learnings aus meinem Vortrag: Navigieren durch die komplexe Welt der KI und des Rechts
30. Oktober 2023

Kürzlich hatte ich die Gelegenheit, einen faszinierenden Vortrag über die rechtlichen und ethischen Aspekte der Künstlichen Intelligenz (KI) zu besuchen....

Mehr lesenDetails

Vorkasse-Zahlungen im Onlineshop: Achtung bei den eigenen AGB

AGB sind nicht allein wegen der Länge unwirksam!
4. Juni 2024

Als Rechtsanwalt für IT-Recht und Vertragsrecht erstelle ich regelmäßig AGB für verschiedene SaaS-Anbieter, Dienste und Onlineshops. Gerade bei Onlineshops fällt...

Mehr lesenDetails

Transparenz bei KI-Einsatz: Müssen Nutzer informiert werden?

Transparenz bei KI-Einsatz: Müssen Nutzer informiert werden?
31. Mai 2024

Künstliche Intelligenz (KI) ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Immer mehr Unternehmen setzen KI-Systeme ein, um Prozesse zu optimieren,...

Mehr lesenDetails

Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen im April

Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen im April
30. März 2019

Mit 10 Monaten Verspätung wird im April endlich auch in Deutschland die Richtlinie (EU) 2016/943 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher...

Mehr lesenDetails
Mehr Verbraucherschutz beim Kauf von Apps und Software

Scheinselbstständigkeit

11. April 2025

Wichtigste Punkte Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn eine als freier Mitarbeiter oder Freelancer tätige Person nach den tatsächlichen Arbeitsbedingungen wie ein...

Mehr lesenDetails
Working Capital

Working Capital

28. Juni 2023
Altersverifikationssysteme (AVS)

Altersverifikationssysteme (AVS)

15. Oktober 2024
Go-Shop Provision

Go-Shop Provision

15. Oktober 2024
Markenrecht

Markenrecht

24. Juni 2023

Podcast Folgen

Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

Globale Herausforderungen für Startups – Ein rechtlicher Leitfaden

2. Oktober 2024

Dieser informative Podcast bietet einen umfassenden Einblick in die rechtlichen Herausforderungen, denen sich Startups bei ihrer internationalen Expansion gegenübersehen. Der...

Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

Rechtliche Beratung für Startups – Investitionen, die sich lohnen

17. November 2024

In dieser Episode des ITmedialaw.com Podcasts dreht sich alles um die Bedeutung rechtlicher Beratung für Startups. Host Marian Härtel spricht...

Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

Der unkonventionelle Anwalt: Ein Nerd im Dienste des Rechts

25. September 2024

In dieser fesselnden Episode des Podcasts "Der Unkonventionelle Anwalt" tauchen wir ein in die Welt eines Juristen, der die traditionellen...

Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

Der IT Media Law Podcast. Folge Nr. 1: Worum geht es hier eigentlich?

26. August 2024

Yeah, die erste richtige Folge mit mir selbst! In diesem Podcast tauchen wir ein in die spannende Welt des IT-Rechts...

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Kontaktaufnahme
  • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
Marian Härtel, Rathenaustr. 58a, 14612 Falkensee, info@itmedialaw.com

Marian Härtel - Rechtsanwalt für IT-Recht, Medienrecht und Startups, mit einem Fokus auf innovative Geschäftsmodelle, Games, KI und Finanzierungsberatung.

Willkommen zurück!

Loggen Sie sich unten in Ihr Konto ein

Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Anmeldung

Neues Konto erstellen!

Füllen Sie die nachstehenden Formulare aus, um sich zu registrieren

Alle Felder sind erforderlich. Einloggen

Ihr Passwort abrufen

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Einloggen
  • Informationen
    • Leistungen
      • Betreuung und Beratung von Agenturen
      • Vertragsprüfung- und erstellung
      • Beratung zum Games-Recht
      • Beratung für Influencer und Streamer
      • Beratung im E-Commerce
      • Beratung zu DLT und Blockchain
      • Rechtsberatung im Gesellschaftsrecht
      • Legal Compliance und Gutachten
      • Outsourcing – für Unternehmen oder Kanzleien
      • Buchung als Speaker
    • Schwerpunkte
      • Focus auf Startups
      • Investmentberatung
      • Unternehmensrecht
      • Kryptowährungen, Blockchain und Games
      • KI und SaaS
      • Streamer und Influencer
      • Games- und Esportrecht
      • IT/IP-Recht
      • Kanzlei für GMBH,UG, GbR
      • Kanzlei für IT/IP und Medienrecht
    • Idealer Partner
    • Über Rechtsanwalt Marian Härtel
    • Schnell und flexibel erreichbar
    • Prinzipien als Rechtsanwalt
    • Warum Rechtsanwalt und Unternehmensberater?
    • Der Alltag eines IT-Rechtsanwalts
    • Wie kann ich Mandanten helfen?
    • Testimonials
    • Team: Saskia Härtel – WER BIN ICH?
    • Agile und leane Kanzlei
    • Preisübersicht
    • Sonstiges
      • AGB
      • Datenschutzerklärung
      • Widerrufserklärung
      • Impressum
  • News
    • Glosse / Meinung
    • Recht im Internet
    • Onlinehandel
    • Recht und Computerspiele
    • Recht und Esport
    • Blockchain und Web 3 Recht
    • Datenschutzrecht
    • Urheberrecht
    • Arbeitsrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • EU-Recht
    • Jugendschutzrecht
    • Steuerrecht
    • Sonstiges
    • Intern
  • Podcast
    • ITMediaLaw Kurz-Podcast
    • ITMediaLaw Podcast
  • Wissen
    • Gesetze
    • Juristische Begriffe
    • Vertragstypen
    • Klauseltypen
    • Finanzierungsformen und Begriffe
    • Juristische Mittel
    • Behörden / Institutionen
    • Gesellschaftsformen
    • Steuerrecht
    • Konzepte
  • Videos
    • Informationsvideos – über Marian Härtel
    • Videos – über mich (Couch)
    • Blogpost – einzelne Videos
    • Videos zu Dienstleistungen
    • Shorts
    • Podcast Format
    • Drittanbietervideos
    • Sonstige Videos
  • Kontaktaufnahme
  • Shop / Downloads
    • Downloads und Dienstleistungen
      • Beratung
      • Seminare
      • E-Books
      • Freebies
      • Vertragsmuster
    • Profil / Verwaltung
      • Bestellungen
      • Downloads
      • Rechnungsadresse
      • Zahlungsarten
    • Kasse
    • Warenkorb
    • Support
    • FAQ Shop
  • Community / Login
    • Profilverwaltung
    • Registrieren
    • Login
    • Foren
    • Passwort vergessen?
    • Passwort ändern
    • Passwort zurücksetzen
  • en English
  • de Deutsch
Kostenlose Kurzberatung