Das Wichtigste in Kürze
- Esport-Turniergewinne sind steuerpflichtig, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, was oft bei professionellen Spielern der Fall ist.
- Die Gewinne werden als Einkünfte aus Gewerbebetrieb versteuert, und eine Einkommensteuererklärung ist abzugeben.
- Eine Rechnung mit Umsatzsteuer ist bei reinen Turniergewinnen in der Regel nicht notwendig, bei zusätzlichen Leistungen für Sponsoren oder Veranstalter jedoch schon.
- Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten sind Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten.
- Eine frühzeitige steuerliche Beratung ist essenziell, um Haftungsrisiken und Steuernachzahlungen zu vermeiden.
Als Rechtsanwalt, der viele Turnierveranstalter, Esportler und Esportteams vertritt, stelle ich fest, dass die Frage der Besteuerung von Esport-Turniergewinnen derzeit sehr relevant ist. In diesem Blogbeitrag erläutere ich, wann und wie Gewinne aus Esport-Turnieren zu versteuern sind. Zudem kläre ich, ob für die Auszahlung der Gewinne eine Rechnung mit Umsatzsteuer notwendig ist.
Ich gehe auch auf die besonderen Anforderungen ein, die sich für Streamer und Esportler ergeben, wenn sie Leistungen für Sponsoren oder Agenturen erbringen. Hier ist oft unklar, ob ein umsatzsteuerpflichtiges Leistungsverhältnis vorliegt oder ob es sich um eine Zahlung im Dreiecksverhältnis bzw. als Fremdgeld handelt.
Des Weiteren stelle ich ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs zu platzierungsabhängigen Preisgeldern vor. Es ist von großer Bedeutung, dass im Esportbereich steuerlich und vertraglich präzise gearbeitet wird, auch wenn die Klärung dieser Rechtsfragen oft unbeliebt ist.
Einen guten Überblick über die verschiedenen steuerrechtlichen Problemfelder im Esport bietet übrigens mein Artikel Steuerrecht und Esport in 6 Problemfeldern. Dort werden unter anderem die Fragen nach der Einstufung von Spielern als Selbstständige oder Angestellte sowie die umsatzsteuerliche Behandlung von Preisgeldern und Sponsorenleistungen thematisiert. Auch die Besonderheiten bei internationalen Sachverhalten werden beleuchtet.
Wann sind Esport-Turniergewinne zu versteuern?
Ob Esport-Turniergewinne zu versteuern sind, hängt maßgeblich davon ab, ob der Esportler mit Gewinnerzielungsabsicht handelt und sich am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligt. Dies muss stets anhand der Umstände des Einzelfalls beurteilt werden.
- Wiederholte Teilnahme an Wettkämpfen mit sicherer Gewinnchance
- Persönliche Fertigkeiten und ein hoher Bekanntheitsgrad
- Abschluss von Sponsoringverträgen
- Konstante Spielerfolge in der Vergangenheit
- Aktive Selbstdarstellung und Selbstvermarktung
- Regelmäßiges Streaming von Spielen
- Der zeitliche Umfang des Engagements
- Die Höhe der erzielten Einnahmen
- Wiederholte Teilnahme an Wettkämpfen mit sicherer Gewinnchance
- Persönliche Fertigkeiten und ein hoher Bekanntheitsgrad
- Abschluss von Sponsoringverträgen
- Konstante Spielerfolge in der Vergangenheit
- Aktive Selbstdarstellung und Selbstvermarktung
- Regelmäßiges Streaming von Spielen
- Der zeitliche Umfang des Engagements
- Die Höhe der erzielten Einnahmen
Liegt keine Gewinnerzielungsabsicht vor, handelt es sich um Liebhaberei. In diesem Fall sind die Turniergewinne nicht zu versteuern. Gerade bei Streamern und bekannten Esportlern, die regelmäßig an Turnieren teilnehmen und dabei Gewinne erzielen, wird man jedoch in den meisten Fällen von einer Gewinnerzielungsabsicht ausgehen müssen.
Für diese Akteure ist es daher wichtig, sich frühzeitig mit den steuerlichen Pflichten auseinanderzusetzen und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. So lassen sich potenzielle Haftungsrisiken vermeiden.
Wer mehr über die Geschichte und Entwicklung des Esports sowie die damit verbundenen rechtlichen Herausforderungen erfahren möchte, dem sei mein Grundlagenartikel Esport. Was ist das? empfohlen. Dort wird unter anderem beleuchtet, wie sich der Esport von einem Nischenphänomen zu einem globalen Milliardengeschäft entwickelt hat und welche Akteure involviert sind. Auch rechtliche Fragen zu Vertragsgestaltung, Übertragungsrechten, Datenschutz und Jugendschutz werden dort behandelt.
Wie sind Esport-Turniergewinne zu versteuern?
Wird eine Gewinnerzielungsabsicht bejaht, sind die Turniergewinne als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu versteuern. Der Esportler muss dann eine Einkommensteuererklärung abgeben und die entsprechenden Gewinne versteuern.
Handelt es sich um grenzüberschreitende Sachverhalte, beispielsweise weil der Esportler im Ausland an Turnieren teilnimmt, sind gegebenenfalls Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten. Streamer und Esportler sollten daher genau dokumentieren, welche Einnahmen sie wo erzielt haben.
Auch Preisgelder, die von ausländischen Veranstaltern oder Sponsoren gezahlt werden, können in Deutschland steuerpflichtig sein, wenn der Esportler hier ansässig ist. Es empfiehlt sich, frühzeitig steuerlichen Rat einzuholen, um die Steuerpflicht korrekt zu beurteilen und eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Gerade bei hohen Preisgeldern können schnell beträchtliche Steuerzahlungen anfallen, auf die man vorbereitet sein sollte. Wie man Esport-Businessmodelle und Marketing steuerlich und rechtlich optimal gestaltet, erläutere ich übrigens in meinem Artikel Esport-Businessmodelle und Marketing. Dort gehe ich unter anderem darauf ein, welche Einnahmequellen es im Esport gibt und wie Sponsorenverträge gestaltet werden können. Auch die steuerliche Behandlung von Preisgeldern, Antritts- und Erfolgshonoraren sowie Merchandising-Einnahmen wird dort thematisiert.
Rechnung und Umsatzsteuer bei Turniergewinnen
Die Notwendigkeit einer Rechnung mit Umsatzsteuer für die Auszahlung von Turniergewinnen hängt von den genauen Vereinbarungen zwischen Spieler und Turnierveranstalter ab. Klare vertragliche Regelungen sind hier von großer Bedeutung.
Handelt es sich um einen reinen Turniergewinn, liegt in der Regel kein Leistungsaustausch vor. Folglich muss keine Rechnung gestellt werden und es fällt keine Umsatzsteuer an. Dies hat der Bundesfinanzhof für platzierungsabhängige Preisgelder kürzlich bestätigt.
Erbringt der Esportler jedoch darüber hinausgehende Leistungen für den Veranstalter oder Sponsor, beispielsweise als bekannter Streamer, könnte ein umsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch vorliegen. In diesem Fall wäre eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis erforderlich.
Gerade bei Streamern und Influencern im Esport-Bereich ist dies oft eine knifflige Frage, die sorgfältig geprüft werden muss. Häufig werden hier Verträge mit Agenturen oder Sponsoren geschlossen, bei denen nicht immer eindeutig ist, welche Leistungen konkret geschuldet werden und ob diese einen Zusammenhang mit dem Turniergewinn haben.
Einen guten Überblick über die verschiedenen Rechtsfragen im Esport, von Vertrags- und Arbeitsrecht über Urheberrecht und Datenschutz bis hin zu Wettbewerbsrecht und Jugendschutz, gibt übrigens mein Artikel in der Wissensdatenbank zum Thema Esport Recht. Dort erläutere ich auch, welche Gesetze und Regularien im Esport relevant sind und was Spieler, Teams und Veranstalter beachten müssen, um rechtliche Risiken zu minimieren.
Rechnungsstellung im Verhältnis zu Sponsoren und Agenturen
Viele erfolgreiche Streamer und Esportler haben Verträge mit Sponsoren oder Agenturen, die ihnen Preisgelder oder andere Zahlungen zukommen lassen. Hier stellt sich die zentrale Frage, ob dafür Rechnungen mit Umsatzsteuer gestellt werden müssen.
Dies hängt davon ab, ob ein umsatzsteuerbares Leistungsverhältnis vorliegt. Zahlt der Sponsor lediglich das Preisgeld aus, ohne dass der Esportler hierfür eine konkrete Gegenleistung erbringt, liegt kein Leistungsaustausch vor. Dann schuldet der Esportler keine Umsatzsteuer.
Erbringt er aber Leistungen für den Sponsor, wie zum Beispiel Werbung, Produktplatzierungen oder die Teilnahme an Events, liegt ein umsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch vor. In diesem Fall muss der Esportler dem Sponsor eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer stellen.
Gleiches gilt, wenn der Streamer für eine Agentur tätig wird und hierfür ein Honorar oder eine Provision erhält. Schwierig sind Fälle, in denen der Sponsor oder die Agentur das Preisgeld für den Veranstalter auszahlt (Zahlung im Dreiecksverhältnis). Auch bei Preisauslobungen oder Zahlungen als Fremdgeld, bei denen der Esportler keine konkrete Leistung erbringt, ist die Abgrenzung komplex.
Hier muss sorgfältig geprüft werden, ob ein Leistungsverhältnis zum Sponsor oder zur Agentur besteht, das eine Rechnungsstellung erfordert. Im Zweifel sollte man sich steuerlich beraten lassen, um Haftungsrisiken zu vermeiden.
Wie man Spielerverträge im Esport rechtssicher gestaltet und was dabei zu beachten ist, erläutere ich übrigens in meinem Artikel Spielervertrag (Esport). Dort gehe ich unter anderem auf die wichtigsten Vertragsinhalte ein, wie Laufzeit, Vergütung, Trainings- und Wettbewerbspflichten, Sponsoring und Merchandising, Verhaltensregeln, Bildrechte sowie Vertragsbeendigung. Auch die Bedeutung einer professionellen rechtlichen Beratung für Spieler wird dort thematisiert.
Bestandteile einer ordnungsgemäßen Rechnung
Eine Rechnung muss nach § 14 Abs. 4 UStG folgende Angaben enthalten:
- Den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers.
- Die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
- Das Ausstellungsdatum.
- Eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer).
- Die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung.
- Den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung oder den Zeitraum, über den sich die sonstige Leistung erstreckt.
- Das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist.
- Den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt.
- Bei Ausstellung der Rechnung durch den Leistungsempfänger oder durch einen Dritten den Hinweis „Gutschrift“.
Es ist wichtig zu beachten, dass Rechnungen nur im Rahmen eines Leistungsverhältnisses relevant sind. Liegt kein Leistungsaustausch vor, muss auch keine Rechnung gestellt werden. Dies ist gerade bei Turniergewinnen oft der Fall, wie bereits erläutert.
Mehr zu den Besonderheiten von Esport-Verträgen für professionelle Spieler erfahren Sie übrigens in meinem Artikel Esport-Verträge: Professionelle Spieler. Dort gehe ich unter anderem darauf ein, welche Regelungen zu Trainings- und Turnierteilnahme, Vergütung, Sponsoring, Ausrüstung, Nebeneinnahmen und Sozialversicherung getroffen werden sollten. Auch was bei internationalen Verträgen zu beachten ist, wird dort ausgeführt.
Fazit
Die Frage, ob Esport-Turniergewinne zu versteuern sind, ist stets eine Einzelfallentscheidung. Esportler und Veranstalter sollten sich frühzeitig beraten lassen und klare vertragliche Regelungen treffen, insbesondere hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Behandlung. Als Rechtsanwalt mit fundierter Erfahrung im Esport-Bereich unterstütze ich Sie gerne dabei, steuerliche Fallstricke zu vermeiden.
Ich weiß, dass die Klärung dieser steuerlichen und zivilrechtlichen Fragen im Esport oft unbeliebt ist und viel Fachwissen sowie Detailarbeit erfordert. Dennoch ist es enorm wichtig, hier sauber und sorgfältig zu arbeiten, um Haftungsrisiken für alle Beteiligten zu minimieren. Denn Steuernachzahlungen und Vertragsstreitigkeiten können schnell existenzbedrohend werden, besonders bei hohen Preisgeldern.
Wer von Anfang an professionelle Beratung in Anspruch nimmt und die rechtlichen Spielregeln beachtet, erspart sich viel Ärger. So können sich alle Beteiligten aufs Wesentliche konzentrieren: erfolgreich streamen, spielen und Turniere gewinnen. Mein Team und ich stehen Ihnen dabei gerne als kompetente Partner zur Seite. Zögern Sie nicht, uns für eine individuelle Beratung zu kontaktieren.