Adidas Markenrecht: EuGH erklärt Nichtigkeit | IT-Medienrecht

Erfahren Sie: Der EuGH hat die Nichtigkeit der Adidas Bildmarke bestätigt! Welche Gründe gab es für die Entscheidung und was bedeutet das für Ihr…

Das Wichtigste in Kürze

  • Hohe Anforderungen an den Nachweis der Unterscheidungskraft einer Marke.
  • Notwendigkeit des Nachweises der tatsächlichen Benutzung im gesamten Unionsgebiet.
  • Unternehmen müssen ihre Marke präzise definieren.
  • Einheitliche Nutzung der Marke über alle relevanten Märkte hinweg ist entscheidend.
  • Sorgfältige Planung und Dokumentation der Markennutzung sind für den Schutz geistigen Eigentums unerlässlich.

EuGH bestätigt Nichtigkeit der adidas-Streifenmarke

Im Jahr 2014 hat das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) zugunsten von adidas eine Unionsmarke für Bekleidungsstücke, Schuhwaren und Kopfbedeckungen eingetragen. Diese Marke, bekannt als die adidas-Streifenmarke, war ein wichtiges Kennzeichen für das Unternehmen.

Darstellung der adidas Streifenmarke: Drei parallele, gleichmäßig beabstandete Streifen

In ihrer Anmeldung hatte adidas festgehalten, dass die Marke aus drei parallelen und im gleichen Abstand zueinander angeordneten Streifen einheitlicher Breite bestehe. Diese sollten in beliebiger Richtung an der Ware angebracht sein.

Das EuGH-Urteil zur adidas-Streifenmarke

Im Jahr 2016 erklärte das EUIPO die Eintragung dieser Marke für nichtig. Dies geschah auf Antrag des belgischen Unternehmens Shoe Branding Europe BVBA. Die Begründung lautete, dass die Marke weder originäre noch durch Benutzung erlangte Unterscheidungskraft besaß.

Kürzlich entschied nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) zugunsten dieser Nichtigkeitsentscheidung. Er wies die Klage von adidas gegen die Entscheidung des EUIPO ab.

Gründe für die Nichtigkeitsentscheidung

Das Gericht stellte fest, dass es sich bei der fraglichen Marke nicht um eine Mustermarke handelt. Eine Mustermarke würde aus einer Reihe von regelmäßig wiederholten Elementen bestehen. Stattdessen sei es eine gewöhnliche Bildmarke.

Darüber hinaus können Benutzungsformen, die von den wesentlichen Merkmalen der Marke abweichen, nicht berücksichtigt werden. Dies betrifft beispielsweise Abweichungen vom Farbschema der Streifen.

Fehlende Berücksichtigung abweichender Benutzungsformen

Das EUIPO hatte daher viele von adidas vorgelegte Beweise zu Recht zurückgewiesen. Diese Beweise bezogen sich auf andere Zeichen, wie beispielsweise solche, bei denen das Farbschema umgekehrt war (weiße Streifen auf schwarzem Hintergrund).

Solche Benutzungsformen, die nicht den Kernmerkmalen der eingetragenen Marke entsprachen, wurden vom Gericht nicht als Nachweis für die ursprüngliche Marke anerkannt. Die Eintragung dieser Marke wurde für nichtig erklärt, da sie weder originäre noch durch Benutzung erlangte Unterscheidungskraft besaß.

Mangelnder Nachweis der Benutzung im gesamten Unionsgebiet

Schließlich stellte das Gericht fest, dass das EUIPO keinen Beurteilungsfehler begangen hatte. Es sei nicht nachgewiesen worden, dass die fragliche Marke im gesamten Gebiet der Union benutzt worden war. Zudem konnte nicht belegt werden, dass sie infolge ihrer Benutzung in diesem Gebiet Unterscheidungskraft erlangt hatte.

Von den von adidas vorgelegten Beweisen bezogen sich die einzigen relevanten lediglich auf fünf Mitgliedstaaten. Diese konnten im vorliegenden Fall nicht auf das gesamte Gebiet der Union hochgerechnet werden.

Fazit

Das Urteil des EuGH unterstreicht die hohen Anforderungen an den Nachweis der Unterscheidungskraft und tatsächlichen Benutzung einer Marke im gesamten Unionsgebiet. Unternehmen müssen daher genau definieren, was ihre Marke ausmacht, und deren einheitliche Nutzung über alle relevanten Märkte hinweg sicherstellen. Eine sorgfältige Planung und Dokumentation der Markennutzung sind für den Schutz geistigen Eigentums unerlässlich.

Häufig gestellte Fragen

Warum wurde die adidas-Streifenmarke für nichtig erklärt?
Die Marke wurde für nichtig erklärt, weil sie weder originäre noch durch Benutzung erlangte Unterscheidungskraft besaß. Zudem wurden abweichende Benutzungsformen nicht berücksichtigt und es fehlte der Nachweis der Benutzung im gesamten Unionsgebiet.
Was ist der Unterschied zwischen einer Muster- und einer Bildmarke im Kontext dieses Urteils?
Das Gericht stellte fest, dass es sich bei der adidas-Marke nicht um eine Mustermarke handelt, die aus regelmäßig wiederholten Elementen besteht, sondern um eine gewöhnliche Bildmarke. Dies hatte Auswirkungen auf die Beurteilung ihrer Unterscheidungskraft.
Welche Bedeutung hat das Urteil für Unternehmen?
Das Urteil unterstreicht die hohen Anforderungen an den Nachweis der Unterscheidungskraft und tatsächlichen Benutzung einer Marke im gesamten Unionsgebiet. Unternehmen müssen ihre Marke genau definieren und deren einheitliche Nutzung sowie sorgfältige Dokumentation sicherstellen.