#FreedomOfTagging: Influencer und der VSW

Aktuell ist im Problemfeld Influencer Marketing wieder das Thema aktuell. Dieses Mal betrifft es die Instagram Influencerin Vanessa Blumenthal, die…

Das Wichtigste in Kürze

  • Aktueller Rechtsstreit zwischen Influencerin Vanessa Blumenthal und dem VSW um die Kennzeichnungspflicht von Tags und Verlinkungen als Werbung.
  • Die zentrale Frage ist, ob jeder Post eines Influencers als gewerblich einzustufen ist, selbst ohne direkte Bezahlung für den spezifischen Inhalt.
  • Es besteht eine rechtliche Unklarheit bezüglich der Abgrenzung zu journalistischer Freiheit und der Bewertung der Kommerzialität von Social-Media-Auftritten.
  • Influencern wird dringend geraten, in diesem unübersichtlichen Rechtsgebiet juristischen Rat einzuholen, insbesondere im Hinblick auf mögliche "kerngleiche Verstöße".

Aktuell ist im Problemfeld Influencer Marketing wieder das Thema aktuell. Dieses Mal betrifft es die Instagram Influencerin Vanessa Blumenthal, die weiterhin in einem Rechtsstreit mit dem berühmt-berüchtigten Verband Sozialer Wettbewerb steht.

Das Thema ist auch hier die Frage, ob das Tagging und Verlinken von Örtlichkeiten und Unternehmen als Werbung gekennzeichnet werden muss, auch wenn im konkreten Post keine Gegenleistung an die Influencerin erfolgte.

Während Blumenthal der Meinung ist, dass ein Instagram-Post auch private Aspekte habe und nicht alles Werbung sei, sieht der VSW dies anders und findet, dass der gesamte Social-Media Aufritt der Influencerin gewerblich sei und daher jeder Post auch entsprechend markiert sein müsste.

Völlig von der Hand zu weisen ist das nicht, gerade wenn man den enormen Einfluss betrachtet, den Influencer inzwischen ausüben können. Das Landgericht Berlin gab nicht der Influencerin Vreni Frost, sondern dem VSW Recht. Die Gerichte vermeiden damit jedoch das Problem, warum und wie normale journalistische Publikationen die Freiheit haben, beispielsweise Computerspiele oder andere Produkte zu testen, ohne jedes einzelne Video wegen potenzieller Werbung entsprechend „taggen“ zu müssen.

Das gilt insbesondere dann, wenn man sich irgendwann entschlossen hat, doch im Wege einer Unterlassungserklärung nachzugeben. Oft genug fällt unbedarften Streamern und Influencer das Thema „kerngleicher“ Verstoß auf die Füße und dann entfacht der Streit, aufgrund geforderter Vertragsverletzungen, mit anderen Summen erneut. Man darf gespannt sein, wie die Koblenzer Richter sich nun positionieren.

 

 

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es im Rechtsstreit zwischen Vanessa Blumenthal und dem VSW?
Der Rechtsstreit dreht sich um die Frage, ob das Tagging und Verlinken von Örtlichkeiten und Unternehmen in Instagram-Posts als Werbung gekennzeichnet werden muss, auch wenn keine direkte Gegenleistung erfolgte. Der VSW vertritt die Ansicht, dass der gesamte Social-Media-Auftritt der Influencerin gewerblich ist und daher alle Posts markiert sein sollten.
Warum ist die Abgrenzung zwischen Influencer-Posts und journalistischen Inhalten schwierig?
Gerichte vermeiden es, klar zu definieren, warum journalistische Publikationen Produkte testen dürfen, ohne diese als Werbung kennzeichnen zu müssen, während Influencer dies möglicherweise müssen. Der Unterschied liegt in der konkreten Ausgestaltung des Social-Media-Auftritts, der Frequenz und Art der Posts sowie der anderweitigen Vermarktung.
Was bedeutet ein "kerngleicher Verstoß" im Kontext von Influencer Marketing?
Ein "kerngleicher Verstoß" tritt auf, wenn Influencer nach einer Unterlassungserklärung erneut gegen ähnliche Werbekennzeichnungspflichten verstoßen. Dies kann zu erneuten und oft höheren Forderungen aufgrund von Vertragsverletzungen führen.