Gegen Abmahnungen des IGD wehren?

Eigentlich sind die Verhaltensweisen, wenn man eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhält, immer die gleichen. Eine Zusammenfassung gibt es hier. Die…

Das Wichtigste in Kürze

  • Abmahnungen, auch von der IGD, ernst nehmen und nicht ignorieren.
  • Unterlassungserklärung niemals ohne anwaltliche Prüfung unterschreiben.
  • Keinen direkten Kontakt zum Abmahner aufnehmen.
  • Die Aktivlegitimation der IGD ist fragwürdig, was andere Verteidigungsmöglichkeiten eröffnet (z.B. negative Feststellungsklage).
  • Das Problem unverschlüsselter Kontaktformulare bleibt relevant, auch wenn IGD-Schreiben als 'Informationsschreiben' getarnt sind.
  1. Die Abmahnung sollte stets ernst genommen werden. Schicken Sie mir die Abmahnung über mein Kontaktformular unverbindlich zu und ich berate Sie zu den nächsten Schritten.
  2. Zwar sollten Sie sich durch kurze Fristen nicht unter Druck setzen lassen, Sie sollten diese aber trotzdem beachten. Im Wettbewerbsrecht sind kurze Fristen meist zulässig und eine Missachtung kann teure einstweilige Verfügungen zur Folge haben.
  3. Unterschreiben Sie die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung keinesfalls, ohne dass ich diese vorab geprüft habe. Selbst im Falle einer berechtigten Abmahnung können in der Unterlassungserklärung zahlreiche Fallen und Probleme lauern. Ich kann Sie kostengünstig beraten und eine modifizierte Unterlassungserklärung entwerfen.
  4. Kontaktieren Sie niemals den Abmahner vorab, weder per Telefon noch per E-Mail.

 

Hin und wieder bieten sich aber auch andere Verteidigungsmöglichkeiten an, die jedoch sehr von den konkreten Umständen, dem Interesse des abgemahnten und letzten auch von Dingen wie dem Rechtsgefühl abhängen. So kann es durchaus Situationen geben, in denen einen sogenannte negative Feststellungsklage angebracht ist, beispielsweise bei angeblich falscher Urhebernennung von Fotos.

Bei Abmahnungen der IGD Interessengemeinschaft Datenschutz e.V. bietet sich ein solches Vorgehen auch durchaus an, denn deren Aktivlegitimation als Interessenverband ist bereits mehr als fragwürdig. Ich möchte jetzt natürlich nicht die Ausführungen aus meinem älteren Beitrag wiederholen, aber aktuell spricht ein weiterer Grund für ein solches Vorgehen. Der IGD hat seine Abmahnungen wohl zu einem  Informationsschreiben umformuliert, wie die Welt berichtet.  Mir liegt ein solches Schreiben bislang nicht vor, daher wäre ich an einer, gerne anonymisierten, Version sehr interessiert.  Verbunden ist das Schreiben wohl mit einer recht aggressiven Bitte um Spende. Da das Thema Abmahnung wegen unverschlüsselten Kontaktformular aber keinesfalls, beispielsweise wegen einer Gesetzesänderung vom Tisch ist, sondern vielmehr eine größere Anzahl von Gericht durchaus eine Marktverhaltensregel nach dem UWG und somit ein Grund für eine Abmahnung sieht, sollten derartige Schreiben nicht ignoriert werden und schon gar nicht, ohne einen Rechtsanwalt, mit dem IGD Kontakt aufgenommen werden.

Häufig gestellte Fragen

Was tun bei einer Abmahnung der IGD?
Eine Abmahnung der IGD sollte ernst genommen und keinesfalls ignoriert werden. Es ist ratsam, keinen direkten Kontakt mit dem Abmahner aufzunehmen, sondern sich stattdessen an einen Rechtsanwalt zu wenden. Dieser kann die Abmahnung prüfen und die nächsten Schritte beraten, möglicherweise auch eine negative Feststellungsklage in Betracht ziehen.
Sollte man die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben?
Keinesfalls sollte die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ohne vorherige anwaltliche Prüfung unterschrieben werden. Selbst bei einer berechtigten Abmahnung können in der Erklärung zahlreiche Fallen und Probleme lauern. Ein Anwalt kann eine modifizierte Unterlassungserklärung entwerfen, die kostengünstiger ist und Risiken minimiert.
Ist die Aktivlegitimation der IGD Interessengemeinschaft Datenschutz e.V. fragwürdig?
Ja, die Aktivlegitimation der IGD als Interessenverband wird im Artikel als mehr als fragwürdig bezeichnet. Dies kann ein Grund für andere Verteidigungsmöglichkeiten sein, wie beispielsweise eine negative Feststellungsklage. Diese Fragwürdigkeit ist ein wichtiger Aspekt bei der Bewertung von Abmahnungen der IGD.
Hat die IGD ihre Abmahnungen in letzter Zeit geändert?
Laut Berichten hat die IGD ihre Abmahnungen wohl zu einem Informationsschreiben umformuliert. Diese Schreiben sind wohl mit einer aggressiven Bitte um Spende verbunden. Trotz dieser Umformulierung sollte der Inhalt nicht ignoriert werden.
Sind Abmahnungen wegen unverschlüsselter Kontaktformulare noch relevant?
Ja, das Thema Abmahnung wegen unverschlüsselter Kontaktformulare ist keinesfalls vom Tisch. Eine größere Anzahl von Gerichten sieht dies weiterhin als Marktverhaltensregel nach dem UWG an. Daher besteht weiterhin ein Grund für solche Abmahnungen.