Das Wichtigste in Kürze
- Die Wirksamkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen in Influencerverträgen hängt maßgeblich vom Kaufmannsstatus des Influencers ab.
- Influencer gelten nicht automatisch als Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB); eine differenzierte Einzelfallprüfung ist unerlässlich.
- Undurchdachte Gerichtsstandsvereinbarungen können unwirksam sein und rechtliche Risiken wie eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 BGB bergen.
- Für Agenturen und Marken ist eine individuelle Vertragsgestaltung oder eine genaue Prüfung der Ausnahmefälle für Gerichtsstandsvereinbarungen ratsam.
- Gerichtsstandsvereinbarungen können bei Influencern mit Sitz im Ausland oder unklarem Aufenthaltsort zur Rechtssicherheit beitragen und die Anspruchsdurchsetzung erleichtern.
Gerichtsstandsvereinbarungen in Influencerverträgen: Rechtliche Einordnung und praktische Auswirkungen
In meiner anwaltlichen Praxis befasste ich mich kürzlich mit einem Fall zu Gerichtsstandsvereinbarungen in Influencerverträgen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sind aufschlussreich für die rechtliche Behandlung solcher Vereinbarungen. Sie beleuchten zudem die Einordnung von Influencern im Kontext des Handelsrechts.
Der konkrete Sachverhalt
In einem spezifischen Fall wurde eine Gerichtsstandsvereinbarung in einem Influencer-Managementvertrag vereinbart. Bei der gerichtlichen Einforderung ausstehender Vergütungen stellte sich die Frage der Zuständigkeit. Das zunächst angerufene Amtsgericht wies die Klage jedoch zurück.
Die Ablehnung begründete das Gericht damit, dass der Influencer nicht als Kaufmann im Sinne des § 38 ZPO gelte. Zudem sei der Umfang der Tätigkeit des Influencers nicht ausreichend dargelegt worden. Folglich wäre die Zuständigkeit ausschließlich am Sitz der beklagten Agentur gegeben.
Rechtliche Einordnung: Influencer als Kaufmann?
Die richterliche Entscheidung stützt sich auf die Auslegung des § 38 ZPO. Dieser Paragraph regelt die Zuständigkeit eines Gerichts bei Vereinbarungen zwischen Kaufleuten. Es handelt sich um eine Ausnahme vom Grundsatz des gesetzlichen Gerichtsstandes, die es ermöglicht, ein eigentlich unzuständiges Gericht für zuständig zu erklären.
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass beide Vertragsparteien Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) sind. Das Gericht betonte, dass der Unternehmerstatus nach § 14 BGB nicht automatisch den Status eines Kaufmanns nach HGB impliziert.
Der Unternehmerbegriff des § 14 BGB ist weit gefasst und umfasst jede gewerblich oder selbständig handelnde Person. Im Gegensatz dazu ist der Kaufmannsbegriff des HGB enger definiert. Er bezieht sich auf Personen, die ein Handelsgewerbe betreiben, welches nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.
Für Influencer entsteht hier eine rechtliche Grauzone. Ihre Tätigkeit erfüllt nicht immer eindeutig die Kriterien eines Handelsgewerbes im Sinne des HGB. Viele agieren als Soloselbständige oder Kleinunternehmer, was die Anwendung des § 38 ZPO erschwert. Eine differenzierte Einzelfallprüfung ist daher unerlässlich, um den Kaufmannsstatus eines Influencers festzustellen.
Auswirkungen für Influencer und Vertragsgestaltung
Die hier besprochene Gerichtsentscheidung hat weitreichende Konsequenzen für die Vertragsgestaltung im Influencer-Marketing. Sie verdeutlicht, dass Influencer nicht automatisch als Kaufleute im Sinne des Handelsrechts gelten. Dies beeinflusst direkt die Wirksamkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen in entsprechenden Verträgen.
In der Praxis sind solche Vereinbarungen daher oft von begrenztem Nutzen und bieten möglicherweise nicht die gewünschte rechtliche Sicherheit. Es bestehen folgende Risiken:
- Gerichtsstandsvereinbarungen können im Zweifel als unwirksam erachtet werden, wenn sie nicht den Anforderungen des § 38 ZPO entsprechen.
- Wird eine solche Klausel gegenüber einem nicht als Kaufmann qualifizierten Influencer verwendet, könnte dies als unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 BGB ausgelegt und abmahnfähig sein.
Dennoch gibt es spezifische Konstellationen, in denen eine Gerichtsstandsvereinbarung sinnvoll sein kann. Insbesondere wenn der Influencer seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat oder sein zukünftiger Aufenthaltsort unklar ist. In solchen Fällen kann eine solche Vereinbarung zur Schaffung von Rechtssicherheit beitragen und die Durchsetzung von Ansprüchen erleichtern.
Sie dient dann als wichtiges Instrument, um im Streitfall einen vorhersehbaren und zugänglichen Gerichtsstand zu sichern.
Fazit
Die sorgfältige Prüfung des Kaufmannsstatus von Influencern ist für die Wirksamkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen entscheidend. Eine undurchdachte Klausel kann nicht nur unwirksam sein, sondern auch rechtliche Risiken bergen. Für Agenturen und Marken ist es ratsam, individuelle Vertragsgestaltungen zu bevorzugen oder zumindest die Ausnahmefälle für Gerichtsstandsvereinbarungen genau zu prüfen.