Handelsvertreter sind Beauftragte im Sinne des UWG

Viele Unternehmen bedienen sich Handelsvertreter, in der ein oder anderen Form, manchmal offensichtlich (siehe den bekannten Staubsaugervertreter),…

Das Wichtigste in Kürze

  • Unternehmen haften für wettbewerbswidrige Handlungen ihrer Handelsvertreter.
  • Eine korrekte Schulung und Einweisung der Handelsvertreter ist unerlässlich.
  • Wettbewerbsverstöße können zu hohen Kosten (Anwalts-, Schadensersatz, Vertragsstrafen) und Unterlassungserklärungen führen.
  • Bei einer Abmahnung ist umgehende anwaltliche Beratung zwingend notwendig.

Viele Unternehmen bedienen sich Handelsvertreter, in der ein oder anderen Form, manchmal offensichtlich (siehe den bekannten Staubsaugervertreter), manchmal weniger offensichtlich. Ziel dabei ist es, dass diese Personen Kunden und Aufträge für das Unternehmen akquirieren und dafür als Gegenleistung, bei Erfolg, eine Provision erhalten. Im Falle echter Handelsvertreter sind eine solche Provision und weitere gegenseitige Ansprüche sogar im Handelsgesetzbuch geregelt.

Neben sozialversicherungsrechtlichen Problemen, sollte dabei aber auch auf eine korrekte Schulung und Einweisung der Vertreter geachtet werden.

Auch wäre das Unternehmen verpflichtet eine Unterlassungserklärung abzugeben. Letzteres kann sehr problematisch sein, denn auch zukünftige Handelsvertreter könnten wiederum gegen die Unterlassungserklärung verstoßen. Dabei ist es dann irrelevant, ob der Handelsvertreter eine besondere Form der Schuld verwirklicht. Der Verstoß würde sodann zu empfindlichen Vertragsstrafzahlungen führen. Ein nicht erfolgte Abgabe einer Unterlassungserklärung würde unter Umständen wiederum zum Erlass einer einstweiligen Verfügung führen, für deren Kosten das Unternehmen wiederum haftet.

Voraussetzung für die Haftung ist dabei übrigens nur, dass der Vertreter so eingegliedert ist, dass der Erfolg der Geschäftstätigkeit dem Betriebsinhaber zugutekomme komme und ein bestimmender, durchsetzbarer Einfluss gegeben ist.

Erfolgte eine Abmahnung, ausgelöst durch eine Handlung eines Handelsvertreters, sollte unbedingt und sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Die nächsten Schritten müssen unter zahlreichen juristischen und strategischen Aspekten besprochen werden (beispielsweise wie hier beschrieben).

Häufig gestellte Fragen

Wann haftet ein Unternehmen für die Handlungen seiner Handelsvertreter?
Ein Unternehmen haftet für wettbewerbswidrige Methoden seiner Handelsvertreter, wenn diese Kunden gewinnen. Voraussetzung ist, dass der Vertreter so in das Unternehmen eingegliedert ist, dass der Erfolg seiner Geschäftstätigkeit dem Betriebsinhaber zugutekommt und ein bestimmender, durchsetzbarer Einfluss gegeben ist.
Welche Konsequenzen drohen einem Unternehmen bei wettbewerbswidrigem Verhalten seiner Handelsvertreter?
Dem Unternehmen drohen Anwalts- und Schadensersatzkosten. Es kann auch zur Abgabe einer Unterlassungserklärung verpflichtet werden, deren Verstoß zu empfindlichen Vertragsstrafzahlungen führt. Eine nicht erfolgte Abgabe kann zum Erlass einer einstweiligen Verfügung führen, für deren Kosten das Unternehmen ebenfalls haftet.
Was sollte ein Unternehmen tun, wenn es wegen eines Handelsvertreters abgemahnt wird?
Bei einer Abmahnung, die durch eine Handlung eines Handelsvertreters ausgelöst wurde, sollte unbedingt und sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Die weiteren Schritte müssen unter juristischen und strategischen Aspekten besprochen werden.