IGD verzichtet auf Ansprüche aus Datenschutz

Eigentlich ist das Thema IGD Interessengemeinschaft Datenschutz e.V. bereits zur Genüge behandelt worden. Ich habe hier und hier dazu berichtet. Jetzt…

Das Wichtigste in Kürze

  • Die IGD verzichtet vorübergehend auf Ansprüche aus ihren Abmahnungen, angeblich wegen uneinheitlicher Rechtsprechung.
  • Der Autor vermutet, dass die IGD Gerichtsverfahren vermeiden möchte.
  • Die Problematik unverschlüsselter Kontaktformulare und fehlender SSL-Verschlüsselung bleibt weiterhin relevant und kann zu Abmahnungen führen.
  • Wettbewerber und Datenschutzbehörden können weiterhin wegen fehlender Verschlüsselung abmahnen.

Eigentlich ist das Thema IGD Interessengemeinschaft Datenschutz e.V. bereits zur Genüge behandelt worden. Ich habe hier und hier dazu berichtet. Jetzt scheint der Gegenwind von Kollegen, die vor allem die Aktivlegitimation des Vereins angezweifelt haben, aber wohl derart groß geworden, dass dieser mitgeteilt hat, aktuell auf die Ansprüche aus den Abmahnungen zu verzichten, da die Rechtsprechung uneinheitlich wäre und die Forderungen letztendlich durch die Abgemahnten erfüllt worden sein. Die Äußerungen sind natürlich vorgeschoben, denn letztens Endes befürchtet man dort wohl, reihenweise Gerichtsverfahren zu verlieren. Allerdings macht der Verein aktuell wohl keine Anstalten, Kosten der Abgemahnten für die eigenen Rechtsanwälte zu ersetzen, sodass in diesem Fall auf eigenes Risiko Kostenklage eingereicht werden müsste.

Aber Achtung, das Thema „unverschlüsseltes Kontaktformular“ und die Nutzung von SSL auf einer Seite, die Nutzerdaten verarbeitet, ist keineswegs erledigt. Wie in diesem Post ausgeführt, wäre der Anspruch eines Wettbewerbers wohl gegeben. Hier ist einzig die Rechtsprechung uneinheitlich, ob und unter welchen Bedingungen, ein DSGVO-Verstoß zu einem Unterlassungsanspruch führt. Zu dem Thema findet man in diesem Post mehr Informationen. Ein unverschlüsseltes Kontaktformular und/oder Webshop könnte wohl durchaus durch reguläre Datenschutzbehörden abgemahnt werden.

Häufig gestellte Fragen

Warum verzichtet die IGD aktuell auf Ansprüche aus Abmahnungen?
Die IGD gibt an, dass die Rechtsprechung uneinheitlich sei und die Forderungen bereits erfüllt wurden. Der Autor spekuliert jedoch, dass die IGD befürchtet, Gerichtsverfahren zu verlieren.
Bedeutet der Verzicht der IGD, dass das Thema unverschlüsselte Kontaktformulare erledigt ist?
Nein, das Thema "unverschlüsseltes Kontaktformular" und die Notwendigkeit von SSL bei der Verarbeitung von Nutzerdaten ist keineswegs erledigt. Ein Anspruch eines Wettbewerbers wäre weiterhin gegeben.
Können unverschlüsselte Kontaktformulare weiterhin abgemahnt werden?
Ja, ein unverschlüsseltes Kontaktformular oder ein Webshop könnte durchaus durch reguläre Datenschutzbehörden abgemahnt werden, da die Rechtsprechung hierzu uneinheitlich ist, ob ein DSGVO-Verstoß zu einem Unterlassungsanspruch führt.
Ersetzt die IGD die Anwaltskosten der Abgemahnten?
Aktuell macht der Verein wohl keine Anstalten, die Kosten der Abgemahnten für die eigenen Rechtsanwälte zu ersetzen.