Impressumspflicht Streamer Esport | IT-Medienrecht

Erfahren Sie, wann die Impressumspflicht für Streamer und Esport-Teams gilt. Vermeiden Sie Abmahnungen – Jetzt informieren und rechtlich absichern!

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Impressumspflicht gilt auch für Streamer auf Plattformen wie Twitch und Mixer.
  • Der Inhalt des Impressums hängt davon ab, wer der tatsächliche Diensteanbieter des Streams ist.
  • Bei Kooperationsverträgen ist der Streamer selbst verantwortlich; bei Angestelltenverhältnissen oder umfassender Kontrolle durch das Team ist das Esport-Team der Diensteanbieter.
  • Ein unvollständiges oder falsches Impressum kann zu teuren Abmahnungen und rechtlichen Konsequenzen führen.
  • Eine sorgfältige Analyse der vertraglichen Beziehungen ist entscheidend zur Vermeidung rechtlicher Risiken.

Impressumspflicht für Streamer im Esport: Wer trägt die Verantwortung?

Dieser Artikel widmet sich den Rechtsfragen rund um das Impressum. Wir beleuchten, wer oder was in das Impressum eines Streamers aufgenommen werden muss, insbesondere wenn dieser für ein Esport-Team streamt.

Auch wenn immer wieder diskutiert wird, ob auf Plattformen wie Twitch oder Mixer eine Impressumspflicht besteht, ist diese Frage aus unserer Sicht klar zu beantworten. Wir würden niemals einem Mandanten dazu raten, auf ein Impressum zu verzichten. Die rechtlichen Risiken sind zu hoch.

Allgemeiner Inhalt des Impressums für Streamer

Grundsätzlich muss ein Impressum die folgenden Informationen enthalten:

Für Unternehmen kommen weitere Angaben hinzu, wie die Rechtsform, vertretungsberechtigte Personen, Informationen zum Registereintrag und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Diese grundlegenden Anforderungen sind für die meisten Streamer einfach umzusetzen. Doch was passiert, wenn ein Streamer hauptsächlich für ein Esport-Team tätig ist und von diesem beispielsweise bezahlt wird? Muss das Impressum dann die Daten des Streamers oder die des Esport-Teams aufweisen?

Wer ist der Diensteanbieter? Die entscheidende Frage für das Impressum

Die entscheidende Frage ist, wer der tatsächliche Diensteanbieter des Streams ist. Dies ist eng an die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Esport-Team und dem Streamer geknüpft.

Szenario 1: Der Streamer ist selbst verantwortlich.

Besteht lediglich ein Kooperationsvertrag – sei es mündlich, in Textform oder schriftlich – und ist der Streamer primär für die Inhalte seines Streams verantwortlich, dann muss das Impressum die Daten des Streamers enthalten.

Szenario 2: Das Esport-Team ist der Diensteanbieter.

Handelt es sich um ein Angestelltenverhältnis des Streamers beim Team, oder räumt der Vertrag dem Team (bzw. dem dahinterstehenden Unternehmen) umfassende Rechte zur Bestimmung der Stream-Inhalte ein, dann ist das Team als Diensteanbieter anzusehen. Dies gilt beispielsweise, wenn das Team die Hoheit über gesponserte Inhalte oder die Verpflichtung zum Casting von Matches hat.

In diesem Fall müssen sämtliche Daten des Teams oder der Organisation ins Impressum. Alternativ kann auch auf das Impressum des Teams verlinkt werden, wie wir bereits in einem früheren Beitrag erläutert haben. Dies umfasst alle relevanten Informationen zum Unternehmen hinter dem Team, wie Geschäftsführer, Kapitalausstattung und Registereinträge.

Wird in solchen Konstellationen fälschlicherweise nur der Streamer im Impressum genannt, ist das Impressum unvollständig. Dies kann zu einer kostenpflichtigen Abmahnung führen.

Impressumsfehler sind eine häufige Ursache für Abmahnungen, die schnell hohe Kosten verursachen können. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn unüberlegte Unterlassungserklärungen unterzeichnet werden.

Ändert sich die vertragliche Situation des Streamers später, können schnell Vertragsstrafen im mittleren vierstelligen Bereich fällig werden. Eine sorgfältige Prüfung der Impressumspflicht ist daher unerlässlich.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich festhalten: Für die korrekte Gestaltung des Impressums ist entscheidend, wer den tatsächlichen oder vertraglichen Einfluss auf die Streaming-Inhalte ausübt. Eine genaue Analyse der Beziehungen zwischen Streamer und Esport-Team schützt vor teuren Abmahnungen und rechtlichen Konsequenzen.

Häufig gestellte Fragen

Besteht für Streamer auf Plattformen wie Twitch eine Impressumspflicht?
Ja, aus rechtlicher Sicht ist die Impressumspflicht für Streamer auf Plattformen wie Twitch oder Mixer klar gegeben. Das Weglassen eines Impressums birgt hohe rechtliche Risiken, die zu Abmahnungen führen können.
Welche grundlegenden Informationen müssen in ein Impressum für Streamer?
Ein Impressum muss grundsätzlich den Namen und Vornamen des Seitenbetreibers, die vollständige Anschrift sowie eine E-Mail-Adresse enthalten. Für Unternehmen kommen weitere Angaben wie Rechtsform, vertretungsberechtigte Personen und Registereinträge hinzu.
Wer gilt als Diensteanbieter, wenn ein Streamer für ein Esport-Team tätig ist?
Die entscheidende Frage ist, wer den tatsächlichen Diensteanbieter des Streams darstellt. Dies hängt eng von den vertraglichen Beziehungen zwischen dem Streamer und dem Esport-Team ab und bestimmt, wessen Daten ins Impressum gehören.
Wann ist der Streamer selbst für das Impressum verantwortlich?
Der Streamer ist selbst verantwortlich, wenn lediglich ein Kooperationsvertrag besteht und er primär für die Inhalte seines Streams zuständig ist. In diesem Fall müssen die Daten des Streamers im Impressum aufgeführt werden.
Wann muss das Esport-Team seine Daten im Impressum angeben?
Das Esport-Team ist als Diensteanbieter anzusehen, wenn der Streamer in einem Angestelltenverhältnis steht oder das Team umfassende Rechte zur Bestimmung der Stream-Inhalte hat. Dann müssen die Daten des Teams ins Impressum oder es muss auf dessen Impressum verlinkt werden.
Welche Risiken birgt ein fehlerhaftes oder fehlendes Impressum?
Ein unvollständiges oder fehlendes Impressum kann zu kostenpflichtigen Abmahnungen führen, die schnell hohe Kosten verursachen. Auch die Unterzeichnung unüberlegter Unterlassungserklärungen kann bei späteren Vertragsänderungen zu hohen Vertragsstrafen führen.