Influencer Kunstbegriff: Schutz & Recht | IT-Medienrecht

Erfahren Sie, wann Inhalte von Influencern dem Kunstbegriff unterliegen und wie sie urheberrechtlich geschützt werden. Alle wichtigen Infos zu Influencer…

Das Wichtigste in Kürze

  • Der juristische Kunstbegriff ist komplex und schützt persönliche geistige Schöpfungen mit einer gewissen Schöpfungshöhe durch das Urheberrecht.
  • Inhalte von Influencern können urheberrechtlich als Kunst geschützt sein, wenn sie individuelle, kreative und künstlerische Merkmale aufweisen und die erforderliche Schöpfungshöhe erreichen.
  • Reine Werbeinhalte oder Produktplatzierungen von Influencern erfüllen in der Regel nicht die Kriterien für urheberrechtlichen Kunstschutz.
  • Die Anerkennung als Künstler durch die Künstlersozialkasse für Influencer hängt von der überwiegend künstlerischen/publizistischen Tätigkeit und dem Haupterwerb daraus ab.
  • Die Künstlersozialabgabe kann bei individuellen, künstlerisch geprägten Influencer-Inhalten anfallen, nicht jedoch bei reiner Reichweiten-Werbung oder Affiliate-Marketing ohne künstlerische Leistung.

Der Kunstbegriff und seine juristische Definition

Der Kunstbegriff ist ein facettenreiches und oft kontrovers diskutiertes Thema. Kunst kann in vielen verschiedenen Formen und Ausdrucksweisen auftreten, was ihre Definition oft komplex und umstritten macht. Juristisch gesehen fällt Kunst in den Bereich des Urheberrechts, das Künstler und ihre Werke schützt.

Kunst im Urhebergesetz

Influencer und der Kunstbegriff

In der digitalen Welt haben sich Influencer als eine neue Art von Künstlern etabliert, die ihre Werke in Form von Fotos, Videos, Texten oder anderen digitalen Inhalten präsentieren. Die Frage, ob und wann Inhalte von Influencern dem Kunstbegriff unterliegen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst müssen die Inhalte der Influencer als persönliche geistige Schöpfungen angesehen werden, um urheberrechtlichen Schutz zu genießen. Dabei spielt die Schöpfungshöhe eine entscheidende Rolle. Weiterhin ist es von Bedeutung, inwiefern die Inhalte von Influencern künstlerische Aspekte aufweisen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Influencer besondere Fähigkeiten in den Bereichen Fotografie, Videoproduktion oder Textgestaltung zeigt und seine Inhalte eine kreative, persönliche und individuelle Note tragen.  Es ist jedoch zu beachten, dass nicht alle Inhalte von Influencern automatisch als Kunst gelten. Viele Beiträge von Influencern sind eher kommerzieller Natur, wie zum Beispiel Produktplatzierungen oder werbliche Zusammenarbeiten. Solche Inhalte erfüllen in der Regel nicht die Anforderungen, um als Kunst im Sinne des Urheberrechts anerkannt zu werden.

Um zu beurteilen, ob die Inhalte eines Influencers dem Kunstbegriff unterliegen, ist es notwendig, jeden Fall individuell zu betrachten und die jeweiligen künstlerischen Merkmale sowie die Schöpfungshöhe der Inhalte zu analysieren.

Kunst und die Künstlersozialkasse

Die Künstlersozialabgabe ist eine Abgabe, die Unternehmen in Deutschland entrichten müssen, wenn sie künstlerische oder publizistische Leistungen von selbständigen Künstlern oder Publizisten in Anspruch nehmen. Die Abgabe fließt in die Finanzierung der Künstlersozialversicherung und dient dazu, die Sozialversicherungsbeiträge der Künstler zu decken. Auch im Zusammenhang mit Influencern kann die Frage aufkommen, auf welche Inhalte die Künstlersozialabgabe zu zahlen ist.

Bei der Zusammenarbeit mit Influencern spielt die Reichweite dieser eine wichtige Rolle, da sie maßgeblich dazu beiträgt, wie effektiv die Verbreitung von Werbung sein kann. Werden Influencer jedoch ausschließlich aufgrund ihrer Reichweite beauftragt, um Werbung für Produkte oder Dienstleistungen zu verbreiten, ohne dass eine künstlerische oder publizistische Leistung erbracht wird, fällt die Künstlersozialabgabe in der Regel nicht an.

Im Bereich des Affiliate-Marketings empfehlen Influencer Produkte oder Dienstleistungen über spezielle Affiliate-Links, durch die sie bei erfolgreicher Vermittlung eine Provision erhalten. Auch hier stellt sich die Frage, ob die Künstlersozialabgabe auf solche Inhalte anwendbar ist. Da die Inhalte in erster Linie werblichen Charakter haben und die künstlerische oder publizistische Leistung in den meisten Fällen untergeordnet ist, fällt die Künstlersozialabgabe in der Regel nicht an.

Anders verhält es sich bei individuellen Inhalten, die Influencer im Auftrag von Sponsoren erstellen. Hier kann es durchaus vorkommen, dass die Inhalte eine künstlerische oder publizistische Leistung darstellen, wenn beispielsweise besondere fotografische oder filmische Fähigkeiten zur Geltung kommen. In solchen Fällen kann die Künstlersozialabgabe fällig werden, sofern die Zusammenarbeit mit dem Influencer als Inanspruchnahme einer künstlerischen oder publizistischen Leistung angesehen wird. Unternehmen, die solche Inhalte in Auftrag geben, sollten sich daher über ihre Pflichten im Hinblick auf die Künstlersozialabgabe informieren und diese gegebenenfalls entrichten.

Schlussbetrachtung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Inhalte von Influencern dem Kunstbegriff unterliegen können, sofern sie die Anforderungen des Urheberrechts erfüllen und als persönliche geistige Schöpfungen mit einer gewissen Schöpfungshöhe betrachtet werden können. In Bezug auf die Künstlersozialkasse hängt die Anerkennung als Künstler von verschiedenen Faktoren ab, wie der Einstufung der Tätigkeit als künstlerisch oder publizistisch und der Erfüllung weiterer Voraussetzungen. Jeder Fall sollte individuell geprüft werden, um festzustellen, ob Influencer und ihre Inhalte dem Kunstbegriff unterliegen und entsprechenden Schutz genießen.

Häufig gestellte Fragen

Was versteht man juristisch unter dem Kunstbegriff?
Juristisch ist Kunst durch das Urheberrecht geschützt und umfasst persönliche geistige Schöpfungen mit einem gewissen Maß an Originalität und Individualität, die eine Schöpfungshöhe erreichen. Das Urheberrecht sichert den Schöpfern Rechte wie Anerkennung der Urheberschaft und Entscheidungsfreiheit über Nutzung und Verwertung zu.
Wann gelten Influencer-Inhalte als Kunst im Sinne des Urheberrechts?
Influencer-Inhalte gelten als Kunst, wenn sie persönliche geistige Schöpfungen sind, eine Schöpfungshöhe erreichen und künstlerische Aspekte wie besondere Fähigkeiten in Fotografie oder Videoproduktion zeigen. Reine kommerzielle Inhalte wie Produktplatzierungen erfüllen diese Anforderungen meist nicht.
Unter welchen Voraussetzungen werden Influencer von der Künstlersozialkasse (KSK) anerkannt?
Influencer können von der KSK anerkannt werden, wenn ihre Tätigkeit überwiegend künstlerisch oder publizistisch ist und sie ihren Lebensunterhalt hauptsächlich aus dieser Tätigkeit bestreiten. Die Einstufung der Tätigkeit als künstlerisch oder publizistisch ist dabei entscheidend.
Wann muss bei Kooperationen mit Influencern die Künstlersozialabgabe gezahlt werden?
Die Künstlersozialabgabe ist fällig, wenn Unternehmen individuelle Inhalte von Influencern in Auftrag geben, die eine künstlerische oder publizistische Leistung darstellen, z.B. durch besondere fotografische oder filmische Fähigkeiten. Bei reiner Reichweiten-Werbung oder Affiliate-Marketing ohne künstlerische Leistung fällt sie in der Regel nicht an.