Das Wichtigste in Kürze
- Das Kammergericht Berlin hat eine einstweilige Verfügung gegen Influencerin Vreni Frost teilweise aufgehoben.
- Die Kennzeichnungspflicht für unbezahlte Posts, die der gewerblichen Tätigkeit dienen, bleibt ein strittiges Thema.
- Die schriftliche Begründung des Kammergerichts wird für eine abschließende juristische Bewertung abgewartet.
- Influencer sollten weiterhin vorsichtig sein und sich rechtlich beraten lassen.
Inzwischen findet man auch bei mir auf dem Blog so einige Ausführungen rund um Rechtsprechung betreffend Influencer. Einfach die Seite runter scrollen zu den „Weiteren Posts“Eines der Probleme dabei ist die Kennzeichnung potenzieller Werbung. Ein aktueller Rechtsstreit dazu wurde in Berlin ausgefochten zwischen dem Verband Sozialer Wettbewerb und der Influencerin Vreni Frost.
- neue Werbetreibende anlocken könnten
- in Angeboten verwendet werden könnten
- es sonstige Gegenleistungen geben würde
Das Kammergericht in Berlin hat heute nun über die Berufung entschieden und die einstweilige Verfügung bzgl. einen der streitgegenständlichen Posts verworfen. Näheres ist leider noch nicht bekannt. Auch wenn Vreni Frost die heutige mündliche Verhandlung groß feiert, so sollte die schriftliche Entscheidung abgewartet werden. Denn ein vollständiger Sieg sieht anders aus und der Post gibt keine großartig juristisch verwertbaren Informationen. Erst mit einer Äußerung des Kammergerichts oder eventuell des Vreni Frost vertretenen Rechtsanwalts, kann ich juristisch mehr dazu sagen.
Influencer und Streamer sollten an gebotener Vorsicht oder Rücksprache mit einem Experten daher zunächst nichts ändern. Das gilt insbesondere, da der VSW auch noch ein Hauptsacheverfahren anstreben kann, welches möglicherweise final auch bis zum Bundesgerichtshof entschieden werden könnte. Das einstweilige Verfügungsverfahren ist jedoch in dieser Instanz zu Ende.