Influencer: Kammergericht mildert LG Berlin ab

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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Kammergericht Berlin hat eine einstweilige Verfügung gegen Influencerin Vreni Frost teilweise aufgehoben.
  • Die Kennzeichnungspflicht für unbezahlte Posts, die der gewerblichen Tätigkeit dienen, bleibt ein strittiges Thema.
  • Die schriftliche Begründung des Kammergerichts wird für eine abschließende juristische Bewertung abgewartet.
  • Influencer sollten weiterhin vorsichtig sein und sich rechtlich beraten lassen.

Inzwischen findet man auch bei mir auf dem Blog so einige Ausführungen rund um Rechtsprechung betreffend Influencer. Einfach die Seite runter scrollen zu den „Weiteren Posts“Eines der Probleme dabei ist die Kennzeichnung potenzieller Werbung. Ein aktueller Rechtsstreit dazu wurde in Berlin ausgefochten zwischen dem Verband Sozialer Wettbewerb und der Influencerin Vreni Frost.

Das Kammergericht in Berlin hat heute nun über die Berufung entschieden und die einstweilige Verfügung bzgl. einen der streitgegenständlichen Posts verworfen. Näheres ist leider noch nicht bekannt. Auch wenn Vreni Frost die heutige mündliche Verhandlung groß feiert, so sollte die schriftliche Entscheidung abgewartet werden. Denn ein vollständiger Sieg sieht anders aus und der Post gibt keine großartig juristisch verwertbaren Informationen. Erst mit einer Äußerung des Kammergerichts oder eventuell des Vreni Frost vertretenen Rechtsanwalts, kann ich juristisch mehr dazu sagen.

Influencer und Streamer sollten an gebotener Vorsicht oder Rücksprache mit einem Experten daher zunächst nichts ändern. Das gilt insbesondere, da der VSW auch noch ein Hauptsacheverfahren anstreben kann, welches möglicherweise final auch bis zum Bundesgerichtshof entschieden werden könnte. Das einstweilige Verfügungsverfahren ist jedoch in dieser Instanz zu Ende.

Häufig gestellte Fragen

Worum ging es im Rechtsstreit zwischen dem VSW und Vreni Frost?
Der Rechtsstreit drehte sich um die Kennzeichnungspflicht von Posts auf Instagram als Werbung, insbesondere wenn keine direkte Bezahlung erfolgte, die Posts aber der gewerblichen Tätigkeit dienten.
Was war die ursprüngliche Auffassung des Landgerichts Berlin?
Das Landgericht Berlin vertrat die Ansicht, dass auch Posts ohne direkte Bezahlung als Werbung gekennzeichnet werden müssen, wenn sie der gewerblichen Tätigkeit dienen, etwa durch Anlocken neuer Werbetreibender oder sonstige Gegenleistungen.
Wie hat das Kammergericht Berlin in der Berufung entschieden?
Das Kammergericht Berlin hat die einstweilige Verfügung bezüglich eines der streitgegenständlichen Posts verworfen und damit die Entscheidung des Landgerichts abgemildert.
Welche Empfehlung gibt der Autor Influencern nach dieser Entscheidung?
Influencer sollten weiterhin vorsichtig sein und gegebenenfalls Rücksprache mit einem Experten halten, da die schriftliche Begründung der Entscheidung noch aussteht und ein Hauptsacheverfahren folgen könnte.
Warum wurde das Urteil des Landgerichts Berlin kritisiert?
Die juristische Diskussion kritisierte das Urteil, weil der Unterschied zu anderen Medien, wie Buchrezensionen im Spiegel oder Testberichten in Computermagazinen, schwer zu begründen war.