Das Wichtigste in Kürze
- Das OLG München entschied im Fall Cathy Hummels, dass ihre Instagram-Beiträge keine geschäftlichen Handlungen waren und somit nicht als Werbung gekennzeichnet werden mussten.
- Diese Entscheidung weicht von der bisherigen Mehrheitsmeinung der Gerichte ab, die oft auch ohne konkrete Gegenleistung eine geschäftliche Handlung annahmen.
- Der Rechtsstreit ist noch nicht beendet; das OLG München hat die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen, der nun eine endgültige Klärung herbeiführen soll.
- Die Abgrenzung zwischen privaten Inhalten und geschäftlichen Handlungen bleibt eine zentrale rechtliche Herausforderung im Influencer-Marketing.
OLG München zur Influencer-Werbung: Die Entscheidung im Fall Cathy Hummels
Das Oberlandesgericht (OLG) München hat sich mit der zentralen Frage beschäftigt, ob Beiträge der Influencerin Cathy Hummels auf Instagram als Werbung zu kennzeichnen sind. Diese Auseinandersetzung folgt auf ein Urteil des Landgerichts München, das im vergangenen Jahr eine von der üblichen Rechtsprechung abweichende Position bezogen hatte. Eine detaillierte Betrachtung des Landgerichts-Urteils finden Sie in unserem vorherigen Artikel zur Schleichwerbung von Influencern.
Das Urteil des OLG München zur Influencer-Werbung
Das OLG München wies die Berufung des Verbandes Sozialer Wettbewerb zurück. Bemerkenswert ist hierbei, dass das Gericht in den Handlungen von Cathy Hummels keine geschäftlichen Handlungen erkannte. Dies ist besonders auffällig, da die Influencerin über eine halbe Million Follower hat.
Die absolute Mehrheit der Gerichte urteilte bisher, dass eine geschäftliche Handlung in der Regel auch ohne konkrete Gegenleistung für einen einzelnen Post vorliegen würde. Viele Influencer empfanden dies als ungerecht. Auch Juristen sahen dies teilweise als kontraproduktiv an, da es dazu führen würde, dass pauschal alles als Werbung gekennzeichnet wird. Dadurch könnte die Unterscheidung zwischen tatsächlicher Werbung und redaktionellen Inhalten für die Nutzer erschwert werden.
Der weitere Rechtsweg: Revision vor dem BGH
Der Rechtsstreit ist damit noch nicht beendet. Das Oberlandesgericht hat erfreulicherweise die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen. Es liegt nun in den Händen des BGH in Karlsruhe, die wesentlichen Eckpunkte dieser komplexen Materie endgültig zu entscheiden.
Dies ist umso wichtiger, da das von der Bundesregierung angestrebte „Influencer-Gesetz“ nach aktuellen Erkenntnissen nur wenig zusätzliche Rechtssicherheit mit sich bringen würde. Eine Übersicht der meisten Urteile und die aktuelle Rechtsprechung zu Influencer-Themen finden Sie auf unserer Webseite.
Fazit
Die Entscheidung des OLG München im Fall Cathy Hummels markiert einen wichtigen Punkt in der Debatte um Influencer-Werbung. Die Abgrenzung zwischen privaten Inhalten und geschäftlichen Handlungen bleibt eine zentrale rechtliche Herausforderung.
Es bleibt abzuwarten, wie der Bundesgerichtshof diese grundlegenden Fragen abschließend klären wird und welche Auswirkungen dies auf die Zukunft des Influencer-Marketings in Deutschland haben wird.