Internetanschluss gesperrt? Einstweilige Verfügung zulässig!

Das Landgericht Hamburg hat Ende letzten Jahres entschieden, dass gegen eine unberechtigte Sperrung des eigenen Internetanschlusses durch einen Telefon-…

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Landgericht Hamburg hat die Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung gegen unberechtigte Internetsperrungen bestätigt.
  • Wichtige Voraussetzungen sind erhebliche wirtschaftliche Nachteile für Unternehmen, eine unberechtigte Kündigung und Dringlichkeit.
  • Die 'Vorwegnahme der Hauptsache' ist in Not- oder Zwangslagen ausnahmsweise zulässig.
  • Eine solche einstweilige Verfügung wird typischerweise bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist befristet.

Das Landgericht Hamburg hat Ende letzten Jahres entschieden, dass gegen eine unberechtigte Sperrung des eigenen Internetanschlusses durch einen Telefon- und Internetanbieter, unter Umstände eine einstweilige Verfügung berechtigt sein kann.

Zudem muss natürlich auch eine unberechtigte, beispielsweise fristlose, Kündigung ohne besonderen Grund vorliegen. Auch muss die notwendige Dringlichkeit gegeben sein. Die zwangsläufig gegeben Vorwegnahme der Hauptsache, die eigentlich eine einstweilige Verfügung unzulässig werden lässt, umschiffte das Gericht

Dabei ist es im vorliegenden Fall unerheblich, dass ggf. die Hauptsache vorweg genommen wird. Eine Leistungsverfügung ist insbesondere bei einer Not/-Zwangslage oder Existenzgefährdung und in den Fällen zulässig, in denen die geschuldete Handlung so kurzfristig zu erbringen ist, dass die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht möglich ist.

Eine Grenze setzten die Richter dann jedoch auch:

Dabei ist die Kammer davon ausgegangen, dass im Zuge dieses Eilverfahrens eine Befristung bis zum Ablauf der jeweiligen ordentlichen Kündigungsfrist angemessen erscheint.

Häufig gestellte Fragen

Worum ging es in der Entscheidung des Landgerichts Hamburg?
Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass eine einstweilige Verfügung gegen eine unberechtigte Sperrung des Internetanschlusses durch einen Anbieter unter bestimmten Umständen zulässig sein kann.
Welche Voraussetzungen müssen für eine einstweilige Verfügung gegen eine Internetsperrung erfüllt sein?
Es müssen relevante Gründe vorliegen, wie erhebliche wirtschaftliche Nachteile für ein Unternehmen ohne Internet, eine unberechtigte Kündigung und die notwendige Dringlichkeit der Situation.
Was bedeutet 'Vorwegnahme der Hauptsache' im Kontext einer einstweiligen Verfügung?
Normalerweise macht die Vorwegnahme der Hauptsache eine einstweilige Verfügung unzulässig. Im vorliegenden Fall umschiffte das Gericht dies, da eine Leistungsverfügung bei Notlagen oder Existenzgefährdung zulässig ist, wenn die Handlung kurzfristig erfolgen muss.
Gibt es eine Befristung für eine solche einstweilige Verfügung?
Ja, die Richter setzten eine Grenze: Die einstweilige Verfügung wird im Eilverfahren in der Regel bis zum Ablauf der jeweiligen ordentlichen Kündigungsfrist befristet.