Das Wichtigste in Kürze
- Einigung im Eilverfahren zwischen mabb, FSM und JusProg e.V. vor dem OVG Berlin-Brandenburg erzielt.
- JusProg e.V. verpflichtet sich zur Antragstellung für mobile und DNS-Lösungen bei der FSM.
- mabb setzt die Anordnung der sofortigen Vollziehung der KJM-Entscheidung vorläufig aus.
- Der Vergleich schafft vorläufige Rechtssicherheit, ist aber nicht bindend für das Hauptsacheverfahren.
- Die Einigung unterstreicht die Bedeutung der Weiterentwicklung plattformübergreifender Jugendschutzsysteme.
Vergleich im Eilverfahren: Zukunft des Jugendschutzprogramms JusProg
Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb), die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Dienstanbieter e. V. (FSM) und der JusProg e. V. haben sich vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg auf einen wichtigen Vergleich geeinigt. Dieser Vergleich betrifft das Eilverfahren zum Jugendschutzprogramm „JusProg“. Hauptthema des Eilverfahrens war die sofortige Vollziehbarkeit der Entscheidung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) bezüglich der Unwirksamkeit der Anerkennung von „JusProg“.
Details des Vergleichs: Verpflichtungen und Zusagen
- JusProg e. V. stellt innerhalb von zwei Monaten Anträge auf Eignungsbeurteilung für „JusProg“-Lösungen (iOS, Android, JusProgDNS) bei der FSM.
- Die mabb hebt die Anordnung der sofortigen Vollziehung ihres Bescheids vom 16. Mai 2019 auf, sobald die Antragstellung erfolgt ist, und verzichtet bis dahin auf Vollziehungs- oder Vollstreckungsmaßnahmen.
Die mabb wiederum hat zugesichert, die Anordnung der sofortigen Vollziehung in ihrem Bescheid vom 16. Mai 2019 aufzuheben, sobald die Antragstellung erfolgt ist. Bis dahin wird die Medienanstalt keine Vollziehungs- oder Vollstreckungsmaßnahmen ergreifen. Dies schafft eine vorläufige Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
Bedeutung für technische Jugendmedienschutzsysteme
Die Entscheidung der KJM vom 15. Mai 2019, die Prüfung der FSM von „JusProg“ als geeignetes Jugendschutzprogramm für unwirksam zu erklären, rückte die Bedeutung zeitgemäßer technischer Jugendmedienschutzsysteme ins Zentrum der Aufmerksamkeit. Dr. Wolfgang Kreißig, damals DLM-Vorsitzender und bis Ende 2019 Vorsitzender der KJM, betonte, dass dies viel in Bewegung gesetzt habe.
Seither unternehmen viele Anbieter vielversprechende Anstrengungen, um ihre Angebote mit neuen technologischen Entwicklungen jugendschutzkonform auszugestalten. Diese Entwicklung ist entscheidend, um den sich wandelnden Anforderungen des digitalen Raums gerecht zu werden.
Stimmen zum Vergleich: KJM-Vorsitzender Dr. Marc Jan Eumann
Der amtierende KJM-Vorsitzende Dr. Marc Jan Eumann begrüßt die Zusage des Vereins JusProg e. V. ausdrücklich. Er sieht es als positiv an, dass nun zeitnah eine betriebssystemunabhängige Lösung sowie eine Erweiterung von „JusProg“ für mobile Endgeräte zur Anerkennung vorgelegt werden sollen.
„Wenn ‚JusProg‘ mit diesen Erweiterungen die Anforderungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags erfüllt, sind wir der vom Gesetzgeber intendierten plattform– und systemübergreifenden Schutzwirkung eines Jugendschutzprogramms deutlich näher gerückt“, so Dr. Eumann. Dies unterstreicht die Wichtigkeit einer breiten Abdeckung moderner Endgeräte und Betriebssysteme für effektiven Jugendschutz.
Einschränkungen der Einigung
Es ist wichtig zu beachten, dass sich diese gütliche Einigung ausschließlich auf das Eilverfahren bezieht. Sie hat keine bindende Wirkung für das noch ausstehende Hauptsacheverfahren.
Eine endgültige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin in der Hauptsache steht demnach weiterhin aus. Die aktuelle Einigung stellt somit eine Zwischenlösung dar.
Fazit
Der Vergleich zwischen mabb, FSM und JusProg e. V. im Eilverfahren zum Jugendschutzprogramm „JusProg“ markiert einen wichtigen Schritt. Er ebnet den Weg für die Weiterentwicklung des Programms für moderne Endgeräte und Betriebssysteme.
Obwohl die Einigung vorerst nur das Eilverfahren betrifft, sendet sie ein klares Signal für die zukünftige Ausgestaltung des Jugendmedienschutzes. Die Branche ist gefordert, innovative und umfassende Lösungen zu schaffen.