Arbeitszeugnis agile Teams – Kein Anspruch | IT-Medienrecht

Erfahren Sie: Kein Anspruch auf identische Arbeitszeugnisse in agilen Projekt-Teams (Scrum). Das Arbeitsgericht Lübeck klärt, warum individuelle…

Das Wichtigste in Kürze

  • Individuelle Leistung ist auch in agilen Scrum-Teams maßgeblich für das Arbeitszeugnis.
  • Ein Anspruch auf ein identisches Zeugnis wie ein Teamkollege besteht nicht, selbst bei agilen Arbeitsmethoden.
  • Das Arbeitsgericht Lübeck hat klargestellt, dass die Scrum-Methode einer individuellen Leistungsbewertung nicht entgegensteht.
  • Arbeitgeber müssen weiterhin qualifizierte Zeugnisse basierend auf persönlichen Leistungen ausstellen.
  • Arbeitnehmer sollten den Fokus auf ihre eigene, messbare Leistung legen, da diese entscheidend bleibt.

Arbeitszeugnis in agilen Teams: Individuelle Leistung zählt auch in Scrum-Projekten

Mitarbeiter haben beim Ausscheiden aus einem Arbeitsverhältnis Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Diese Regelung gilt auch für Mitarbeiter in agilen Projekt-Teams, die nach der sogenannten Scrum-Methode arbeiten. Jedoch bedeutet dies nicht, dass einem Mitarbeiter ein bestimmter Zeugniswortlaut oder eine spezifische Bewertung zusteht, nur weil ein anderes Team-Mitglied ein solches Zeugnis erhalten hat. Dies hat das Arbeitsgericht Lübeck in einem aktuellen Urteil klargestellt.

Der konkrete Fall vor dem Arbeitsgericht Lübeck

Im vorliegenden Fall war der Kläger als Testingenieur in der Abteilung Product Qualification bei der Beklagten beschäftigt. Seine Tätigkeit erfolgte nach der agilen Scrum-Methode. Diese Arbeitsweise zeichnet sich durch weitgehenden Verzicht auf fachliche Weisungen des Arbeitgebers an die Teammitglieder aus. Stattdessen basiert sie auf der Selbstregulierung und -kontrolle der Arbeitsgruppe.

Die Begründung des Klägers

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhielt der Kläger ein Arbeitszeugnis. Er sah sich gegenüber einem weiteren Mitglied seines Projekt-Teams schlechter bewertet und forderte eine Angleichung seines Zeugnisses. Er argumentierte, dass ihm ein gleichlautendes Zeugnis zustehe. Dies begründete er damit, dass in einem Scrum-Team die individuelle Arbeitsleistung aufgrund der Methode eine untergeordnete Rolle spiele und Teamziele vorrangig seien. Seine Leistungen seien daher mindestens ebenso hoch zu bewerten wie die des Kollegen.

Die Entscheidung des Arbeitsgerichts zur individuellen Leistungsbewertung

Das Arbeitsgericht wies die Klage des Testingenieurs ab. Es stellte klar, dass auch in agilen Arbeitsumgebungen, wie der Scrum-Methode, die individuelle Leistung messbar ist. Diese individuelle Leistung ist auch weiterhin allein maßgeblich für die Tätigkeitsbeschreibung und die Bewertung im Zeugnis.

Der Einsatz moderner Arbeitsmethoden wie Scrum steht einer individuellen Leistungsbewertung nicht entgegen. Obwohl die Scrum-Methode das Gruppenergebnis in den Vordergrund stellt, verhindert sie keine differenzierte Betrachtung der Einzelleistung. Arbeitsrechtliche Regelungen sehen hierbei eine detaillierte Bewertung vor. Das Gericht stellte zudem fest, dass der Kläger seine angeblich besseren Leistungen nicht ausreichend substantiiert hatte. Folglich blieb die Klage erfolglos.

Des Weiteren hielt das Gericht es für widersprüchlich: Einerseits berief sich der Kläger auf identisch ausgeübte und gleich zu bewertende Tätigkeiten innerhalb der agilen Arbeitsgruppe. Andererseits verlangte er, bestimmte, besonders bewältigte Arbeitsaufgaben als herausgehoben zu kennzeichnen.

Status des Urteils

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Arbeitsgericht hat die Berufung zugelassen.

Fazit

Das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck unterstreicht die Bedeutung der individuellen Leistungsbewertung, selbst in hochagilen Teamstrukturen wie Scrum. Arbeitgeber sind demnach weiterhin gehalten, qualifizierte Arbeitszeugnisse auf Basis der persönlichen Leistungen auszustellen, unabhängig von der gewählten Arbeitsmethode. Für Arbeitnehmer bedeutet dies, dass der Fokus auf die eigene, messbare Leistung entscheidend bleibt.

Häufig gestellte Fragen

Habe ich in einem agilen Team Anspruch auf ein identisches Arbeitszeugnis wie ein Kollege?
Nein, das Arbeitsgericht Lübeck hat klargestellt, dass kein Anspruch auf einen bestimmten Zeugniswortlaut oder eine spezifische Bewertung besteht, nur weil ein anderes Team-Mitglied ein solches Zeugnis erhalten hat.
Spielt die individuelle Leistung in Scrum-Teams für das Arbeitszeugnis eine Rolle?
Ja, auch in agilen Arbeitsumgebungen wie Scrum ist die individuelle Leistung messbar und maßgeblich für die Tätigkeitsbeschreibung und Bewertung im Arbeitszeugnis. Die Scrum-Methode steht einer differenzierten Betrachtung der Einzelleistung nicht entgegen.
Ist das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck zu Arbeitszeugnissen in agilen Teams bereits rechtskräftig?
Nein, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Arbeitsgericht hat die Berufung zugelassen.
Was bedeutet das Urteil für Arbeitgeber bei der Ausstellung von Arbeitszeugnissen in agilen Teams?
Arbeitgeber sind weiterhin gehalten, qualifizierte Arbeitszeugnisse auf Basis der persönlichen Leistungen auszustellen, unabhängig von der gewählten agilen Arbeitsmethode.