Das Wichtigste in Kürze
- Individuelle Leistung ist auch in agilen Scrum-Teams maßgeblich für das Arbeitszeugnis.
- Ein Anspruch auf ein identisches Zeugnis wie ein Teamkollege besteht nicht, selbst bei agilen Arbeitsmethoden.
- Das Arbeitsgericht Lübeck hat klargestellt, dass die Scrum-Methode einer individuellen Leistungsbewertung nicht entgegensteht.
- Arbeitgeber müssen weiterhin qualifizierte Zeugnisse basierend auf persönlichen Leistungen ausstellen.
- Arbeitnehmer sollten den Fokus auf ihre eigene, messbare Leistung legen, da diese entscheidend bleibt.
Arbeitszeugnis in agilen Teams: Individuelle Leistung zählt auch in Scrum-Projekten
Mitarbeiter haben beim Ausscheiden aus einem Arbeitsverhältnis Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Diese Regelung gilt auch für Mitarbeiter in agilen Projekt-Teams, die nach der sogenannten Scrum-Methode arbeiten. Jedoch bedeutet dies nicht, dass einem Mitarbeiter ein bestimmter Zeugniswortlaut oder eine spezifische Bewertung zusteht, nur weil ein anderes Team-Mitglied ein solches Zeugnis erhalten hat. Dies hat das Arbeitsgericht Lübeck in einem aktuellen Urteil klargestellt.
Der konkrete Fall vor dem Arbeitsgericht Lübeck
Im vorliegenden Fall war der Kläger als Testingenieur in der Abteilung Product Qualification bei der Beklagten beschäftigt. Seine Tätigkeit erfolgte nach der agilen Scrum-Methode. Diese Arbeitsweise zeichnet sich durch weitgehenden Verzicht auf fachliche Weisungen des Arbeitgebers an die Teammitglieder aus. Stattdessen basiert sie auf der Selbstregulierung und -kontrolle der Arbeitsgruppe.
Die Begründung des Klägers
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhielt der Kläger ein Arbeitszeugnis. Er sah sich gegenüber einem weiteren Mitglied seines Projekt-Teams schlechter bewertet und forderte eine Angleichung seines Zeugnisses. Er argumentierte, dass ihm ein gleichlautendes Zeugnis zustehe. Dies begründete er damit, dass in einem Scrum-Team die individuelle Arbeitsleistung aufgrund der Methode eine untergeordnete Rolle spiele und Teamziele vorrangig seien. Seine Leistungen seien daher mindestens ebenso hoch zu bewerten wie die des Kollegen.
Die Entscheidung des Arbeitsgerichts zur individuellen Leistungsbewertung
Das Arbeitsgericht wies die Klage des Testingenieurs ab. Es stellte klar, dass auch in agilen Arbeitsumgebungen, wie der Scrum-Methode, die individuelle Leistung messbar ist. Diese individuelle Leistung ist auch weiterhin allein maßgeblich für die Tätigkeitsbeschreibung und die Bewertung im Zeugnis.
Der Einsatz moderner Arbeitsmethoden wie Scrum steht einer individuellen Leistungsbewertung nicht entgegen. Obwohl die Scrum-Methode das Gruppenergebnis in den Vordergrund stellt, verhindert sie keine differenzierte Betrachtung der Einzelleistung. Arbeitsrechtliche Regelungen sehen hierbei eine detaillierte Bewertung vor. Das Gericht stellte zudem fest, dass der Kläger seine angeblich besseren Leistungen nicht ausreichend substantiiert hatte. Folglich blieb die Klage erfolglos.
Des Weiteren hielt das Gericht es für widersprüchlich: Einerseits berief sich der Kläger auf identisch ausgeübte und gleich zu bewertende Tätigkeiten innerhalb der agilen Arbeitsgruppe. Andererseits verlangte er, bestimmte, besonders bewältigte Arbeitsaufgaben als herausgehoben zu kennzeichnen.
Status des Urteils
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Arbeitsgericht hat die Berufung zugelassen.
Fazit
Das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck unterstreicht die Bedeutung der individuellen Leistungsbewertung, selbst in hochagilen Teamstrukturen wie Scrum. Arbeitgeber sind demnach weiterhin gehalten, qualifizierte Arbeitszeugnisse auf Basis der persönlichen Leistungen auszustellen, unabhängig von der gewählten Arbeitsmethode. Für Arbeitnehmer bedeutet dies, dass der Fokus auf die eigene, messbare Leistung entscheidend bleibt.