Lasertag jugendgefährdend? Verwaltungsgericht entscheidet

Ist Lasertag als Sport/Freizeitveranstaltung jugendgefährdend? Das ist eine mindestens genauso umstrittene Frage, wie die Frage der Jugendgefährdung von…

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Frage der Jugendgefährdung bei Lasertag und ähnlichen Spielen ist umstritten und wird gerichtlich unterschiedlich bewertet.
  • Das Verwaltungsgericht München fordert eine individuelle Prüfung konkreter Spiele statt pauschaler Altersbeschränkungen durch das Jugendamt.
  • Die Entscheidung hat weitreichende Bedeutung für Betreiber von E-Sport-Einrichtungen, Lasertag-Arenen und VR-Anlagen.
  • Aufgrund komplexer Rechtslagen (Gewerbeordnung, Jugendschutz) ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt bei Planung und Betrieb solcher Einrichtungen dringend empfohlen.
  • Regelungen und Vorschriften können je nach Bundesland und Stadt stark variieren.

Ist Lasertag als Sport/Freizeitveranstaltung jugendgefährdend? Das ist eine mindestens genauso umstrittene Frage, wie die Frage der Jugendgefährdung von Computerspielen und mit Sicherheit zum Großteil auch ein Generationenkonflikt.

Vor ca. 2 Jahren hat das Verwaltungsgerichtshof in Würzburg noch entschieden:

„Vom in Würzburg angebotenen Spiel LaserTag geht eine Gefährdung für das geistige und seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen aus.“

Gegenstand des Verfahrens war ein Bescheid aus dem Jahr 2014, mit welchem auf der Grundlage von § 7 Jugendschutzgesetz Personen unter 16 Jahren den Zutritt zu den Betriebsräumen – auch bei Begleitung durch Personensorgeberechtigte bzw. erziehungsbeauftragte Personen – untersagt wurde,  sowie für Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren angeordnet wurde, vor dem Spiel eine persönliche Einweisung und nach dem Spiel eine persönliche Auswertung durchzuführen.

Das sah das Verwaltungsgericht München anders. Denn in einer gleichgearteten Halle in Ingolstadt erhielt der Betreiber einen Bescheid, den Zugang für Kinder unter 14 Jahren zu verbieten. In der Verhandlung gestern ließ die Richterin jedoch durchblicken, dass die Sache, und somit ein Bescheid, individueller gesehen werden müssten.  Das Jugendamt sei hier falsch vorgegangen, denn man dürfte nur  gegen konkrete Spiele vorgehen und nicht allgemein den Zugang für bestimmte Altersgruppen untersagen. Das Jugendamt müssen nun genauer prüfen, welche Spiele jugendgefährdend sein könnten und welche nicht.

Eine sehr weise und weitreichende Entscheidung, die Auswirkungen auf Betreiber von Export-Cafés und sonstigen Gamingeinrichtungen haben dürfte. Auch für Virtually Reality Installationen wie Hologate dürfte ähnliche zu entscheiden.

Häufig gestellte Fragen

Was war der Kern der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Würzburg bezüglich Lasertag?
Der Verwaltungsgerichtshof Würzburg entschied, dass vom Lasertag-Spiel eine Gefährdung für das geistige und seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen ausgeht und untersagte Personen unter 16 Jahren den Zutritt. Für 16- und 17-Jährige wurden spezielle Einweisungen und Auswertungen vorgeschrieben.
Wie unterschied sich die Ansicht des Verwaltungsgerichts München von der Würzburger Entscheidung?
Das Verwaltungsgericht München deutete an, dass eine individuellere Betrachtung notwendig sei und das Jugendamt nicht pauschal den Zugang für Altersgruppen untersagen dürfe. Stattdessen sollten konkrete Spiele auf ihre Jugendgefährdung geprüft werden.
Welche Auswirkungen hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München für Betreiber von Freizeiteinrichtungen?
Die Entscheidung bedeutet, dass Jugendämter genauer prüfen müssen, welche Spiele jugendgefährdend sind. Dies hat Auswirkungen auf Betreiber von E-Sport-Cafés, Lasertag-Arenen, Gamingstationen und VR-Einrichtungen, die nun eine differenziertere Herangehensweise erwarten können.
Warum wird empfohlen, bei der Planung und dem Betrieb solcher Einrichtungen einen Rechtsanwalt zu konsultieren?
Die rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere im Bereich Gewerbeordnung, Bebauungspläne und Jugendschutz, sind komplex und erfordern spezielle Kenntnisse. Ein Rechtsanwalt kann bei der professionellen Kommunikation mit Behörden unterstützen und wirksame Maßnahmen zum Jugendschutz sicherstellen.