Lieber sicher sein, als dass es einem Leid tut…..Die Anwaltsmeinung

Aktuell geht wieder einmal ein Kettenbrief durch Facebook und unwissende Menschen springen wie Herdentiere auf den Zug auf. Der Brief beginnt mit:…

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Facebook-Kettenbrief zum Datenschutz ist juristisch unwirksam und Unsinn.
  • Das Posten einer Notiz ändert nichts an den Nutzungsbedingungen oder den Rechten von Facebook.
  • Facebook ist an strenge Datenschutzgesetze und seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gebunden.
  • Nutzer erteilen Facebook die Erlaubnis zur Datennutzung bereits durch die Zustimmung zu den AGB.
  • Es wird dringend davon abgeraten, solche Kettenbriefe weiterzuverbreiten.

Aktuell geht wieder einmal ein Kettenbrief durch Facebook und unwissende Menschen springen wie Herdentiere auf den Zug auf.

Der Brief beginnt mit:

 

Lieber sicher sein, als dass es einem Leid tut. Ein Anwalt hat uns empfohlen, dies zu posten. Gut genug für mich. Die Verletzung der Privatsphäre kann gesetzlich bestraft werden.

 

und beinhaltet auch den eigentlich alten Unsinn

 

Ich gebe Facebook oder den mit Facebook verbundenen Personen keine Erlaubnis, meine Bilder, Informationen, Nachrichten oder Beiträge zu verwenden, sowohl in der Vergangenheit als auch in der Zukunft.

 

Auch wenn es richtig ist, dass die „Verletzung der Privatsphäre natürlich „gesetzlich“ bestraft werden kann, denn ein Verstoß gegen Datenschutzrecht kann  Bußgelder der Datenschutzbehörden zur Folge habe, so ist der gesamte Kettenbrief, wer ahnt es schon, natürlich Unsinn.

Kein Mitglied von Facebook muss diese oder irgend eine andere Notiz veröffentlichen, damit Facebook sich an geltendes europäisches Datenschutzrecht halten muss.

Facebook ist an, seit letztem Jahr noch einmal strengere, gesetzliche Datenschutzregelungen gebunden und jeder hat gegen Unternehmen wie Facebook, sowie im Prinzip gegen jeden der Daten verarbeitet, eine umfassende Liste von Rechte wie Auskunft und Löschung. Des Weiteren ist Facebook auch an seine eigenen AGB gebunden, die, mit Anmeldung bei Facebook, Teil des Vertrages zwischen Facebook und dem Nutzer geworden sind. Diese beinhalten natürlich auch Regel bzgl. der Verwendung von Bildern, Texten, Einstellungen zu Privatsphäre  und vieles weiteres.

Die Erlaubnis zur Verwendung von Bildern, Informationen, Nachrichten oder Beiträgen, wurden durch die AGB längst erteilt. Facebook könnte ohne diese Erlaubnisse (auf die ich im Detail, wegen der Komplexität gar nicht eingehen will) überhaupt keinen Dienst anbieten.

Auch weitere Inhalte des Kettenbriefes sind, zumindest in der Art und Weise wie sie dargestellt werden, absoluter juristischer Blödsinn, inklusive der angeblichen Gesetzbücher wie das „Römische Statut“.

Jeder sollte unbedingt verzichten, diesen Kettenbrief weiter zu veröffentlichen. Er wird im Zweifel nur zur Belustigung beitragen oder andere Mitglieder nerven!

 

 

 

 

Häufig gestellte Fragen

Ist der Facebook-Kettenbrief zum Datenschutz wirksam?
Nein, der aktuell kursierende Kettenbrief, der angeblich die Privatsphäre schützen soll, ist juristischer Unsinn und hat keine rechtliche Wirkung. Kein Mitglied von Facebook muss diese oder irgendeine andere Notiz veröffentlichen.
Muss ich eine Notiz posten, um Facebook die Nutzung meiner Daten zu untersagen?
Nein, es ist nicht notwendig, eine solche Notiz zu veröffentlichen. Facebook ist an geltendes europäisches Datenschutzrecht und seine eigenen AGB gebunden, unabhängig von solchen Posts.
Welche Rechte habe ich bezüglich meiner Daten auf Facebook?
Nutzer haben umfassende Rechte gegen Facebook, wie Auskunft und Löschung ihrer Daten, da Facebook an gesetzliche Datenschutzregelungen und eigene AGB gebunden ist.