Das Wichtigste in Kürze
- Die Lupedi UG mahnt eBay-Nutzer wegen angeblicher gewerblicher Tätigkeit ab, vertreten durch die Kanzlei Bleischwitz & Schierer.
- Gewerblichkeit auf eBay wird durch eine Gesamtschau der Umstände beurteilt, nicht nur durch das Betreiben eines Unternehmens.
- Als gewerblicher Anbieter auf eBay gelten strenge rechtliche Pflichten, wie die Bereitstellung eines Impressums und eines Widerrufsrechts.
- Bei Erhalt einer Abmahnung sollte man umgehend rechtlichen Rat einholen, keine voreiligen Erklärungen abgeben, aber Fristen beachten.
Die Lupedi UG mahnt in den letzten Monaten, vertreten durch die Kanzlei Bleischwitz & Schierer Ebay-Nutzer ab, wobei es in der Regel um die Frage geht, ob die Nutzer in Wirklichkeit gewerblich auf Ebay tätig sind oder nicht.
Viele Nutzer irren dabei, dass Gewerblichkeit nicht zwingend damit gleichzusetzen ist, ob man ein Unternehmen betreibt. Der Bundesgerichtshof hat sich dazu wie folgt geäußert:
Ob ein Anbieter von Waren auf einer Internetplattform im geschäftlichen Verkehr oder im privaten Bereich handelt, ist auf Grund einer Gesamtschau der relevanten Umstände zu beurteilen. Dazu können wiederholte, gleichartige Angebote gegebenenfalls auch von neuen Gegenständen, Angebote erst kurz zuvor erworbener Waren, eine ansonsten gewerbliche Tätigkeit des Anbieters, häufige sog. Feedbacks und Verkaufsaktivitäten für Dritte rechnen.
- ein korrektes Impressum aufweisen
- ein Widerrufsrecht einräumen
- zahlreichen Informationspflichten nachkommen
- UWG und Markenrecht beachten
Sollte Sie eine Abmahnung der Lupedi UG erhalten haben, lassen Sie mir diese unverbindlich zukommen. Ich werde mich unverzüglich bei Ihnen melden, was die nächsten Schritte sein könnten. Sehr wichtig. Geben Sie NICHT unüberlegt eine Unterlassungserklärung ab und sprechen sie vorab NICHT mit der abmahnen Kanzlei. Wichtig jedoch: Halten Sie eventuelle Fristen ein.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Abmahnung prüfen lassen
Lassen Sie mir die Abmahnung unverbindlich zukommen, damit ich die nächsten Schritte prüfen kann.
- Keine unüberlegte Unterlassungserklärung abgeben
Unterschreiben Sie NICHT voreilig eine Unterlassungserklärung, da dies weitreichende Folgen haben kann.
- Nicht mit der Gegenseite kommunizieren
Sprechen Sie vorab NICHT mit der abmahnenden Kanzlei, um keine nachteiligen Aussagen zu machen.
- Fristen einhalten
Beachten Sie unbedingt die in der Abmahnung genannten Fristen, um rechtliche Nachteile zu vermeiden.