Buchpreisbindung eBay: OLG Frankfurt zu Rabattaktion | IT-Medienrecht

Erfahren Sie, wie das OLG Frankfurt die Buchpreisbindung bei eBay's Rabattaktion beurteilte. War der Adventsrabatt gesetzeskonform? Jetzt informieren!

Das Wichtigste in Kürze

  • eBay unterliegt nicht direkt dem Buchpreisbindungsgesetz, da es selbst keine Bücher an Letztabnehmer verkauft.
  • Die Adventsrabattaktion von eBay führte nicht zu einem Verstoß der Buchhändler gegen das BuchPrG, da diese den vollen gebundenen Ladenpreis erhielten.
  • Das OLG Frankfurt bestätigte die Abweisung der Klage gegen eBay auf Unterlassung.
  • Die Provision, die Buchhändler an eBay zahlen, dient allgemeinen Vermittlungsleistungen und steht nicht im Zusammenhang mit dem Rabatt.
  • Die einmalige Rabattaktion wurde nicht als ernsthafte Bedrohung der Buchhändlervielfalt angesehen.

eBay unterfällt selbst nicht den Vorgaben des Buchpreisbindungsgesetzes. Ihre einmalige Adventsrabattaktion, bei der u.a. beim Kauf von Büchern die Letztabnehmer lediglich 90% des Kaufpreises zahlen mussten, während eBay 10% an den Buchhändler entrichtete, führte auch nicht zu einem Verstoß der Buchhändler gegen das BuchPrG.

Nach dem deutschen Buchpreisbindungsgesetz dürfen Buchhändler gewerbs- oder geschäftsmäßig Bücher an Letztabnehmer in Deutschland nur zu den von den Verlagen festgelegten (= gebundenen) Ladenpreisen verkaufen.

eBay bot ihren Kunden im Dezember 2019 für einige Stunden einen 10%-igen Adventsrabatt an. Dieser wurde neben vielen anderen Produkten wie Spielzeug, Uhren, DVDs auch beim Verkauf von Büchern gewährt. Käufer, die beim Buchkauf den Adventsrabatt einlösten, schlossen einen Kaufvertrag mit den Buchhändlern über den vollen Preis. Nach Eingabe des Gutscheincodes zahlten sie lediglich 90% des Kaufpreises, die restlichen 10% zahlte die Beklagte an die Verkäufer.

Die Rabattaktion führe auch weder zur Umgehung des BuchPrG noch sei eine entsprechende Anwendung der Vorschriften vorzunehmen. Soweit durch die Rabattaktion einmalig und nur für wenige Stunden in den Preiswettbewerb eingegriffen worden sei, sei nicht von einer ernsthaften Bedrohung der durch das Gesetz geschützten Vielfalt an Buchhändlern durch kleine und mittlere Anbieter auszugehen.

 

Häufig gestellte Fragen

Worum ging es in der Klage gegen eBay bezüglich der Buchpreisbindung?
Die Klage richtete sich gegen eine Adventsrabattaktion von eBay, bei der Käufer 10% Rabatt auf Bücher erhielten, während eBay die Differenz an die Buchhändler zahlte. Der Kläger sah darin einen Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz.
Hat eBay selbst gegen das Buchpreisbindungsgesetz verstoßen?
Nein, das OLG Frankfurt bestätigte, dass eBay selbst nicht den Vorgaben des Buchpreisbindungsgesetzes unterliegt, da es nicht gewerbsmäßig Bücher an Letztabnehmer verkauft. Die Kaufverträge wurden direkt zwischen Buchhändlern und Käufern geschlossen.
Verstießen die Buchhändler durch die Rabattaktion gegen die Buchpreisbindung?
Nein, die Buchhändler verstießen nicht gegen das Buchpreisbindungsgesetz, da sie von eBay den vollen gebundenen Ladenpreis für die Bücher erhielten. Somit kam auch keine mittelbare Täterschaft von eBay in Betracht.
Welche Rolle spielte die Provision der Buchhändler an eBay?
Das OLG Frankfurt stellte klar, dass die Provision, die Buchhändler an eBay zahlen, dem Ausgleich allgemeiner Vermittlungsleistungen dient und unabhängig von der Rabattaktion ist. Sie stand nicht im preisbindungsrechtlichen Zusammenhang mit dem Rabatt.
Wie beurteilte das Gericht die Bedrohung der Buchhändlervielfalt durch die Rabattaktion?
Das Gericht sah in der einmaligen und zeitlich begrenzten Rabattaktion keine ernsthafte Bedrohung der durch das Gesetz geschützten Vielfalt an Buchhändlern, insbesondere kleinen und mittleren Anbietern.